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   OLG Hamm, 09.01.2007 - 29 W 33/06   

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https://dejure.org/2007,13525
OLG Hamm, 09.01.2007 - 29 W 33/06 (https://dejure.org/2007,13525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2007 - 29 W 33/06 (https://dejure.org/2007,13525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 29 W 33/06 (https://dejure.org/2007,13525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils (Unterhaltsentscheidung) in Deutschland; Anwendbarkeit der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO); Inkrafttreten der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1722
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.07.1982 - 228/81

    Pendy Plastic Products BV / Pluspunkt Handelsgesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2007 - 29 W 33/06
    Ob dies nach dem polnischen Zustellungsrecht ordnungsgemäß erfolgt ist, hat das Gericht des Vollstreckungsstaats in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ohne Bindung an die Feststellungen des Gerichts des Urteilsstaats zu beurteilen (vgl. EuGH, Urteil vom 15-07-1982 - Rs 228/81 -, Slg. 1982, 2723 = NJW 1982, 1937; OLG Köln NJW-RR 2001, 1576, 1577).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 2/03

    Berufung auf Zustellungsmängel im Verfahren der Vollstreckbarerklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2007 - 29 W 33/06
    Eine Vorwirkung von Art. 34 EuGVVO kommt nicht in Betracht (BGH NJW 2004, 3189 f.).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2007 - 29 W 33/06
    103 Abs. 1 GG werden zumindest dann nicht gewahrt, wenn eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt, obwohl eine andere Form der Zustellung ohne weiteres möglich gewesen wäre; denn die Zustellungsfiktion der öffentlichen Bekanntmachung ist auch verfassungsrechtlich nur zu rechtfertigen, wenn eine andere Art der Zustellung aus sachlichen Gründen nicht oder nur schwer durchführbar ist, sei es wegen des unbekannten Aufenthalts des Zustellungsempfängers, sei es wegen der Vielzahl oder der Unüberschaubarkeit des Kreises der Betroffenen (BVerfGE 61, 82, 109 ff. = NJW 1982, 2173; BVerfG NJW 1988, 2361).
  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2007 - 29 W 33/06
    103 Abs. 1 GG werden zumindest dann nicht gewahrt, wenn eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt, obwohl eine andere Form der Zustellung ohne weiteres möglich gewesen wäre; denn die Zustellungsfiktion der öffentlichen Bekanntmachung ist auch verfassungsrechtlich nur zu rechtfertigen, wenn eine andere Art der Zustellung aus sachlichen Gründen nicht oder nur schwer durchführbar ist, sei es wegen des unbekannten Aufenthalts des Zustellungsempfängers, sei es wegen der Vielzahl oder der Unüberschaubarkeit des Kreises der Betroffenen (BVerfGE 61, 82, 109 ff. = NJW 1982, 2173; BVerfG NJW 1988, 2361).
  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2007 - 29 W 33/06
    Dies ist der Fall, weil die Entscheidung auf Grund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Ausmaß abweicht, dass sie nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1990, 2201, 2202 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.03.2001 - 16 W 24/00

    Anerkennung eines italienischen Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2007 - 29 W 33/06
    Ob dies nach dem polnischen Zustellungsrecht ordnungsgemäß erfolgt ist, hat das Gericht des Vollstreckungsstaats in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ohne Bindung an die Feststellungen des Gerichts des Urteilsstaats zu beurteilen (vgl. EuGH, Urteil vom 15-07-1982 - Rs 228/81 -, Slg. 1982, 2723 = NJW 1982, 1937; OLG Köln NJW-RR 2001, 1576, 1577).
  • EuGH, 10.10.1996 - C-78/95

    Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2007 - 29 W 33/06
    Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ findet auf Entscheidungen Anwendung, die gegen einen Beklagten ergangen sind, dem das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht ordnungsgemäß und nicht rechtzeitig zugestellt worden ist und der im Verfahren nicht wirksam vertreten war, die aber wegen des Erscheinens eines angeblichen Vertreters des Beklagten vor dem Gericht des Urteilsstaats nicht als Versäumnisentscheidung ergangen sind (EuGH, Urteil vom 10.10.1996 - Rs. C-78/95 [Bernardus Hendrikman u. Maria Feyen/Magenta Druck & Verlag GmbH], Slg. 1996 I 2943 = NJW 1997, 1061 f.; ebenso Senat, Beschluss vom 21.8.2003, 29 W 1/03).
  • EuGH, 12.11.1992 - C-123/91

    Minalmet / Brandeis

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2007 - 29 W 33/06
    Er wurde in die Vorschrift aufgenommen, weil der zuvor geltende Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ die Einschränkung nicht enthielt und der Europäische Gerichtshof den Artikel so ausgelegt hat, "dass er der Anerkennung eines in einem Vertragsstaat ergangenen Versäumnisurteils in einem anderen Vertragsstaat entgegensteht, wenn das verfahrenseinleitende Schriftstück dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist, selbst wenn er später von der ergangenen Entscheidung Kenntnis erhalten und dagegen keinen nach der Verfahrensordnung des Urteilsstaats zulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat." (Urteil vom 12.11.1992, 123/91, Minalmet/Brandeis; JZ 1993, 357).
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