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   OLG Hamm, 09.01.2017 - 32 Sa 76/16   

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https://dejure.org/2017,1694
OLG Hamm, 09.01.2017 - 32 Sa 76/16 (https://dejure.org/2017,1694)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2017 - 32 Sa 76/16 (https://dejure.org/2017,1694)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - 32 Sa 76/16 (https://dejure.org/2017,1694)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zuständigkeitsbestimmung, Gerichtsstand des Erfüllungsortes, Verweisungsbeschluss, Verbindlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer Verweisung bei unterbliebener Auseinandersetzung mit den Argumenten der klagenden Partei

  • reise-recht-wiki.de

    Flug mit anderer Airline nach Stornierung durch gebuchte Airline

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29 I Nr. 6, 281; ZPO § 36 I Nr. 6, 281
    Zuständigkeitsbestimmung; Gerichtsstand des Erfüllungsortes; Verweisungsbeschluss; Verbindlichkeit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 29 I Nr. 6, 281 ; ZPO § 36 I Nr. 6, 281
    Bindungswirkung einer Verweisung bei unterbliebener Auseinandersetzung mit den Argumenten der klagenden Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2017 - 32 Sa 76/16
    Zwar habe der Bundesgerichtshof im Urteil vom 18.01.2011 (X ZR 71/10) entschieden, dass Ausgleichsansprüche nach der FluggastrechteVO auch am Ort der vertragsgerechten Ankunft des Fluges geltend gemacht werden könnten, die Entscheidung sei allerdings nicht einschlägig.

    Die Klägerin macht gegen die Beklagte Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis im Sinne von § 29 ZPO geltend (vgl. hierzu bei der Inanspruchname von Fluggastrechten BGH, Urt. v. 18.01.2011 - X ZR 71/10 - zitiert nach juris, dort Tz. 26).

    Ein solcher Zusammenhang ist insbesondere nicht der vom Amtsgericht Q herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 18.01.2011 - X ZR 71/10 - zitiert nach juris) zu entnehmen; diese Entscheidung bestimmt den Erfüllungsort gem. § 29 ZPO außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 7 EuGVVO.

  • AG Düsseldorf, 30.06.2011 - 40 C 1745/11

    Fluggast hat bei einer Verschiebung bzw. Verspätung seines gebuchten Fluges in

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2017 - 32 Sa 76/16
    Zudem zitiert der Schriftsatz mehrere Entscheidungen, die die Zuständigkeit am Gericht des Abflug- oder Ankunftsort gem. § 29 ZPO auch in Fällen annehmen, deren einziger internationaler Bezug - wie im vorliegenden Fall - darin liegt, dass Fluggastrechte aus einem grenzüberschreitenden Flug geltend gemacht werden (z.B. AG Düsseldorf, Urt. v. 30.06.2011 - 40 C 1745/11; AG Frankfurt am Main, Urt. v. 134.12.2012 - 29 C 655/12 (11) - jeweils zitiert nach juris) .
  • AG Frankfurt/Main, 13.12.2012 - 29 C 655/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Aufeinanderfolgende Flüge / Verpasster

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2017 - 32 Sa 76/16
    Zudem zitiert der Schriftsatz mehrere Entscheidungen, die die Zuständigkeit am Gericht des Abflug- oder Ankunftsort gem. § 29 ZPO auch in Fällen annehmen, deren einziger internationaler Bezug - wie im vorliegenden Fall - darin liegt, dass Fluggastrechte aus einem grenzüberschreitenden Flug geltend gemacht werden (z.B. AG Düsseldorf, Urt. v. 30.06.2011 - 40 C 1745/11; AG Frankfurt am Main, Urt. v. 134.12.2012 - 29 C 655/12 (11) - jeweils zitiert nach juris) .
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 5 SA 47/19
    Eine der Bindungswirkung entgegenstehende Gehörsverletzung liegt vor, wenn das verweisende Gericht Parteivortrag nicht zur Kenntnis nimmt, das einen besonderen Gerichtsstand in seinem Bezirk begründet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2019 - 5 SA 34/19 [n.v.]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2014 - 11 SV 86/14, juris, Rn. 10; OLG München, Beschluss vom 18.02.2015 - 34 AR 15/15, juris, Rn. 11 OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2017 - 32 SA 76/16, juris, Rn. 8, 9; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2011 - 5 SA 89/11).
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