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   OLG Hamm, 09.03.2010 - II-1 UF 46/10   

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OLG Hamm, 09.03.2010 - II-1 UF 46/10 (https://dejure.org/2010,9612)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2010 - II-1 UF 46/10 (https://dejure.org/2010,9612)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2010 - II-1 UF 46/10 (https://dejure.org/2010,9612)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1684
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 14.01.2016 - 12 UF 2/16

    Auswahl eines Vormundes

    Die Auswahlentscheidung ist daher fehlerhaft und kann keinen Bestand haben (OLG Hamm FamRZ 2010, 1684).

    Einen Vorrang des Berufsvormundes vor einer Amtsvormundschaft lässt sich jedoch nicht den Vorschriften des BGB entnehmen (OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1955; OLG Celle JAmt 2011, 352; OLG Hamm FamRZ 2010, 1684, Staudinger/Veit Bearb. Aug. 2013, Vorb. zu §§ 1773 ff Rn 24 + § 1791 b Rn 10; MünchKomm/Wagenitz 6 § 1791 b Rn 2).

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 18 UF 274/11

    Amtsvormundschaft des Jugendamtes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

    Das Jugendamt hat in Ermangelung eines geeigneten und bereiten ehrenamtlichen Einzelvormundes die Ernennung eines Berufsvormunds vorgeschlagen, § 53 Abs. 1 SGB VIII. Einer gerichtlichen Aufforderung des Jugendamtes, eine geeignete ehrenamtliche Person vorzuschlagen, bedurfte es somit nicht mehr (zu diesem Erfordernis OLG Hamm FamRZ 2010, 1684; KG FamRZ 2010, 1998).

    Nachdem weder ein ehrenamtlicher Einzelvormund, der gemäß §§ 1791a Abs. 1 Satz 2, 1791b Abs. 1 Satz 1 BGB vorrangig zu bestellen wäre, noch ein rechtsfähiger Verein zur Führung der Vormundschaft zur Verfügung steht, hat das Gericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zwischen der Amtsvormundschaft und der Berufsvormundschaft auszuwählen (OLG Hamm FamRZ 2010, 1684; KG FamRZ 2010, 1998; OLG Celle JAmt 2011, 352).

  • OLG Hamm, 16.08.2011 - 8 UF 186/11

    Entscheidng des Gerichts bei der Auswahl des Vormundes

    Bei der gemäß §§ 1773, 1779, 1889 Abs. 2 BGB auf Antrag des bisherigen Vormunds vorzunehmenden Entlassung desselben und der Bestellung eines anderen Vormunds für das betroffene Kind ist hinsichtlich der Auswahl des Vormunds in erster Linie auf die Interessen des Kindes abzustellen (im Anschluss an OLG Hamm FamRZ 2010, 1684).

    Bei der gemäß §§ 1773, 1779, 1889 Abs. 2 BGB auf Antrag des bisherigen Vormundes vorzunehmenden Entlassung desselben und der Bestellung eines anderen Vormundes für das betroffene Kind ist hinsichtlich der Auswahl des Vormundes in erster Linie auf die Interessen des Kindes abzustellen (OLG Hamm, FamRZ 2010, 1684).

  • OLG Celle, 19.04.2011 - 15 UF 76/10

    Es besteht kein Vorrang der Vereinsvormundschaft gegenüber der bestellten

    Aus diesem Grund konnte es von weiteren intensiven Ermittlungen nach einer geeigneten Person (vgl. hierzu OLG Hamm FamRZ 2010, 1684; KG NJW-FER 1999, 211; MünchKommBGB/Wagenitz, 5. Aufl. Rn. 4 zu § 1791b BGB) absehen, zumal auch nach der Beschwerdebegründung ein ehrenamtlicher Vormund nicht zur Verfügung steht.
  • OLG Dresden, 21.10.2021 - 23 UF 399/21

    Bestimmung eines Jugendamts zum Vormund eines minderjährigen Flüchtlings

    Aus dem Fehlen eines gesetzlichen Rangverhältnisses ergibt sich, dass das Familiengericht eine Ermessensentscheidung zu treffen hat (OLG Hamm FamRZ 2010, 1684; OLG Celle JAmt 2010, 257).
  • KG, 15.06.2010 - 17 UF 65/10

    Ergänzungspflegschaft für Minderjährige: Bestellung des Jugendamts zum Pfleger in

    Im Einklang mit der bisherigen, noch unter Geltung des FGG ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, JAmt 2010, 256; Kammergericht, RPfleger 1999, 274; OLG Zweibrücken, RPfleger 2002, 25; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 9. Juli 2001, 1 T 95/01, nachgewiesen in juris) und der Auffassung der Literatur (vgl. Frankfurter Kommentar SGB VIII/Proksch [6. Aufl. 2009], § 53 Rn. 4; MünchKomm/Wagenitz, BGB [5. Aufl. 2008], § 1791b Rn. 13; § 1779 Rn. 24; Anwaltkommentar BGB/Fritsche [2005], § 1791b Rn. 3) hat der Senat bereits entschieden, dass ein Jugendamt, welches entgegen seinem erklärten Willen als Ergänzungspfleger ausgewählt und bestellt wird, berechtigt ist, gegen den entsprechenden Beschluss Rechtsmittel einzulegen (Senat, Beschluss vom 4. März 2010, JAmt 2010, 257).
  • OLG Hamm, 20.10.2011 - 6 UF 180/11

    Verfahren des Gerichts bei Ausfall eines Vormundes

    Dazu ist es in der Regel mindestens erforderlich, dass das Jugendamt, dessen Bestellung beabsichtigt ist, angehört wird, ob in seinem Bezirk eine zur Übernahme der Vormundschaft bereite Person vorhanden ist (vgl. OLG Hamm, Az. II -1 UF 46/10, B.v. 9.3.2010, JAmt 2010, 256), gegebenenfalls hat das Amtsgericht weitere, eigene Ermittlungen anzustellen.
  • OLG Celle, 18.01.2016 - 12 UFH 2/16

    Unbegleitete Minderjährige, Vormundschaft, Kindeswohl, Ergänzungspfleger,

    Einen Vorrang des Berufsvormundes vor einer Amtsvormundschaft lässt sich jedoch nicht den Vorschriften des BGB entnehmen (OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1955; OLG Celle JAmt 2011, 352; OLG Hamm FamRZ 2010, 1684, Staudinger/Veit Bearb. Aug. 2013, Vorb. zu §§ 1773 ff Rn 24 + § 1791 b Rn 10; MünchKomm/Wagenitz6 § 1791 b Rn 2).
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