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   OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09   

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https://dejure.org/2010,5697
OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09 (https://dejure.org/2010,5697)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2010 - 4 U 166/09 (https://dejure.org/2010,5697)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2010 - 4 U 166/09 (https://dejure.org/2010,5697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zweier Marken zur Kennzeichnung von Dienstleistungen im Bereich des Betreibens und der Bewirtschaftung von Seniorenheimen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Verwechslungsgefahr zweier Marken zur Kennzeichnung von Dienstleistungen im Bereich des Betreibens und der Bewirtschaftung von Seniorenheimen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09
    So hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Schuhpark", NJW-RR 2009, 536, ausgeführt, dass markenrechtliche Ansprüche gegen die dort maßgebliche Verwendung der Bezeichnung "jello Schuhpark" nicht schon deshalb ausgeschlossen sind, weil ein rein firmenmäßiger Gebrauch keine Benutzungshandlung i.S.v. § 14 II Nr. 1 u. 2 MarkenG darstellt.

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2008, - Interconnect/T-InterConnect; NJW-RR 2009, 536 - Schuhpark).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (EuGH a.a.O.; BGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2002, 171 - Marlboro-Dach; GRUR 2004, 865 - Mustang; NJW-RR 2009, 536 - Schuhpark).

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09
    Diesem kommt damit aus Sicht des Verkehrs ausreichende Unterscheidungskraft im Hinblick auf die Herkunft der geschützten Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen zu (vgl. BGH GRUR 2008, 1108, 1111 -Haus & Grund III).

    Dies führt dazu, dass - wenn nicht schon eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zwischen den Kollisionszeichen anzunehmen ist - jedenfalls eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn gegeben ist, weil nämlich bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Dienstleistungen aus vertraglich, organisatorisch oder zumindest wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. hierzu BGH GRUR 2008, 1108, 1111 - Haus & Grund III), ohne dass erkannt werden kann, wie die Unternehmen im Einzelnen miteinander in Verbindung stehen.

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09
    Nach den Grundsätzen der Entscheidung EuGH, Urt. v. 11.09.2007, C-17/06 - Celine, sei auch ein Bezug zu den unter "Q" erbrachten Dienstleistungen feststellbar.

    Eine Benutzung "für Waren oder Dienstleistungen" i.S. von Art. 5 I der MarkenRL ist nicht gegeben, wenn ein Firmenzeichen nur für die Bezeichnung eines Geschäfts verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 2005, 153 - Anheuser Busch; GRUR 2007, 971 - Céline; BGH GRUR 2008, 254 - The Home Store).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09
    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2005, 326 - il Padrone/Il Portone).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (EuGH a.a.O.; BGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2002, 171 - Marlboro-Dach; GRUR 2004, 865 - Mustang; NJW-RR 2009, 536 - Schuhpark).

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09
    Eine Benutzung "für Waren oder Dienstleistungen" i.S. von Art. 5 I der MarkenRL ist nicht gegeben, wenn ein Firmenzeichen nur für die Bezeichnung eines Geschäfts verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 2005, 153 - Anheuser Busch; GRUR 2007, 971 - Céline; BGH GRUR 2008, 254 - The Home Store).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09
    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (EuGH a.a.O.; BGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2002, 171 - Marlboro-Dach; GRUR 2004, 865 - Mustang; NJW-RR 2009, 536 - Schuhpark).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH GRUR 2007, 700 - Limoncello).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09
    Der Wortbestandteil "Q" ist hier auch nicht rein beschreibend wie "Urlaub direkt" (vgl. BGH WRP 2004, 1173).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09
    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (EuGH a.a.O.; BGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGH GRUR 2002, 171 - Marlboro-Dach; GRUR 2004, 865 - Mustang; NJW-RR 2009, 536 - Schuhpark).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09
    Eine Benutzung "für Waren oder Dienstleistungen" i.S. von Art. 5 I der MarkenRL ist nicht gegeben, wenn ein Firmenzeichen nur für die Bezeichnung eines Geschäfts verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 2005, 153 - Anheuser Busch; GRUR 2007, 971 - Céline; BGH GRUR 2008, 254 - The Home Store).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

  • OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 130/12

    Auftragsrecht: Erteilung eines Auftrags zur Versorgung durch eine

    die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Cottbus vom 12. September 2012 zum Az.: 4 U 166/09 insoweit abzuweisen, wie die Beklagte verurteilt wurde, mehr als 45.500,- EUR an die Klägerin zu zahlen.
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