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   OLG Hamm, 09.04.2013 - I-24 U 112/12   

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OLG Hamm, 09.04.2013 - I-24 U 112/12 (https://dejure.org/2013,11935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.04.2013 - I-24 U 112/12 (https://dejure.org/2013,11935)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. April 2013 - I-24 U 112/12 (https://dejure.org/2013,11935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schuldanerkenntnis, Tierhalter, Tierhüter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schuldanerkenntnis, Tierhalter, Tierhüter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Tierhalters gegenüber dem Tierhüter; Voraussetzungen der Wirkung einer Zahlung der Haftpflichtversicherung als Schuldanerkenntnis

  • rabüro.de

    Zur Tierhalterhaftung für Schäden infolge Durchgehen eines Pferdes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833; BGB § 834; BGB § 780; BGB § 781
    Haftung des Tierhalters gegenüber dem Tierhüter; Voraussetzungen der Wirkung einer Zahlung der Haftpflichtversicherung als Schuldanerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn der Wallach wieder zum Hengst werden will…., oder auch nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der "hengstische" Ausbruch eines Wallachs

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Der wilde Wallach - Tierhalterin haftet nicht für "hengstischen" Ausbruch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wallach verhält sich wie Hengst - Tierhalterin haftet nicht für sexuell motivierten Ausbruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tierhalterin haftet nicht für hengstischen Ausbruch ihres Wallachs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wallach als Triebtäter? - Inhaber einer Pferdepension fordert Schadenersatz für Verletzung seiner Stute

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Durch Reitpferd geschädigter Tierhüter hat Entlastungsbeweis zu führen, dass ihn an Schadensentstehung kein Verschulden trifft

  • derwesten.de (Pressemeldung, 06.06.2013)

    Hernerin muss nicht für "hengstischen" Ausbruch ihres Wallachs zahlen

  • pferdekenner.de (Kurzinformation)

    Besitzer haftet nicht immer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tierhalterin haftet nicht für hengstischen Ausbruch ihres Wallachs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierhalterin haftet nicht für "hengstischen" Ausbruch ihres Wallachs - Tierhüter hätte Wallach beaufsichtigen und vom Tier ausgehende Gefahren abwenden müssen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 32/70

    Teilnahme an einem Lehrgang für Polizeischutzhundführer - Transport eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 24 U 112/12
    Da der Kläger darüber hinaus unstreitig die Aufgaben eines Tierhüters in Bezug auf den Wallach der Beklagten übernommen hatte, hat er darüber hinaus den Entlastungsbeweis zu führen, dass ihn an der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft bzw. ein Verschulden nicht ursächlich geworden ist (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1972, 1047, 1048; NJW 1992, 2474, 2475).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 24 U 112/12
    Die reine Zahlung eines Betrages reicht demgegenüber nicht aus (BGH NJW 1993, 2678; NJW 1976, 1259).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 24 U 112/12
    Da der Kläger darüber hinaus unstreitig die Aufgaben eines Tierhüters in Bezug auf den Wallach der Beklagten übernommen hatte, hat er darüber hinaus den Entlastungsbeweis zu führen, dass ihn an der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft bzw. ein Verschulden nicht ursächlich geworden ist (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1972, 1047, 1048; NJW 1992, 2474, 2475).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 24 U 112/12
    Die reine Zahlung eines Betrages reicht demgegenüber nicht aus (BGH NJW 1993, 2678; NJW 1976, 1259).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 24 U 112/12
    Das kann durch eine Zahlung der mit umfassender Regulierungsvollmacht aus dem Versicherungsvertrag ausgestatteten Haftpflichtversicherung der Beklagten in Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn der Bindungswille sich aus den Umständen hinreichend deutlich ableiten lässt, etwa wenn eine verbindliche Regulierungszusage der Versicherung vorliegt und der Geschädigte diese Zusage angenommen hat (BGH, Versicherungsrecht 2009, 106).
  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08

    Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 24 U 112/12
    Damit war er weiterreichend für das ihm anvertraute Tieres verantwortlich als Personen, die lediglich anlässlich eines anderen vertraglichen Verhältnisses vorübergehend mit dem Tier in Kontakt kommen (z.B. Tierarzt und Hufschmied, dazu BGH VersR 2009, 693, Juris-Tz. 22).
  • OLG Frankfurt, 25.07.1995 - 22 U 82/94

    Tierhalterhaftung: Schadenersatzersatzpflicht des Pferdehalters für Verletzungen,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 24 U 112/12
    Das gleiche Ergebnis ist aber auch dann anzunehmen, wenn der nicht geführte Entlastungsbeweis lediglich zu einer Haftungsverteilung entsprechend § 254 Abs. 1 BGB führt, wovon der Senat mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ausgeht (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1996, 590; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1988, 1492).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08

    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 24 U 112/12
    Selbst wenn man in der Abrechnung ein Angebot auf Abschluss eines Schuldanerkenntnisses sehen wollte, fehlt es an der korrespondierenden Annahmeerklärung durch den Kläger (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2009, 362).
  • OLG Hamm, 28.10.1974 - 13 U 156/73
    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 24 U 112/12
    Die Rechtsprechung leitet daraus aber zutreffend auch eine den Kläger treffende Obliegenheit ab, für den Schutz der eigenen Rechtsgüter zu sorgen (OLG Frankfurt, MDR 1996, 519, OLG Hamm, Versicherungsrecht 1975, 865).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.1988 - 1 U 31/86

    Eigenschaft als Tierhalter; Schmerzensgeld wegen Zeugungsunfähigkeit nach

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2013 - 24 U 112/12
    Das gleiche Ergebnis ist aber auch dann anzunehmen, wenn der nicht geführte Entlastungsbeweis lediglich zu einer Haftungsverteilung entsprechend § 254 Abs. 1 BGB führt, wovon der Senat mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ausgeht (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1996, 590; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1988, 1492).
  • OLG Hamm, 16.11.2018 - 20 U 50/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines Anspruchs des Versicherungsnehmers

    Denn die Leistungsabrechnung der Beklagten, die die Klägerin konkludent gegenüber einer vergleichsweisen Einigung im Sinne des § 779 BGB ohne eigenes Nachgeben angenommen hat und die gegenüber einem konstitutiven Schuldversprechen / -anerkenntnis im Sinne des §§ 780, 781 BGB nicht von den wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen der vertragsgemäßen Haftung losgelöst ist, sondern einen einseitigen Verzicht auf bekannte Einwendungen und Einreden gegenüber dem begehrten Anspruch beinhaltete, stellt ein formfrei gültiges deklaratorisches Anerkenntnis dar (vgl. BGH Urt. v. 19.11.2008 - IV ZR 293/05, VersR 2009, 106 Rn. 7-9, 11 m. w. N.; BGH Urt. v. 16.7.2014 - IV ZR 88/13, BGHZ 202, 122 = r+s 2014, 454 Rn. 21; OLG Hamm Urt. v. 9.4.2013 - 24 U 112/12, juris Rn. 31; Senat Urt. v. 14.7.1989 - 20 U 26/89, VersR 1990, 519 = juris Rn. 31; siehe auch BGH Urt. v. 10.7.1996 - IV ZR 287/95, VersR 1996, 1229 = juris Rn. 24; OLG Saarbrücken Urt. v. 4.2.2015 - 1 U 27/13, ZMGR 2015, 321 = juris Rn. 93; OLG Düsseldorf Urt. v. 7.11.2014 - 24 U 155/14, ZMR 2015, 850 = juris Rn. 36; OLG Düsseldorf Urt. v. 18.12.2015 - 4 U 94/14, VersR 2016, 1051 = juris Rn. 26; Senat Urt. v. 25.2.2005 - 20 U 176/04, NJW-RR 2005, 1056 = juris Rn. 22 ff., 46) .
  • AG Bremen, 11.03.2016 - 4 C 93/14

    Rückforderung geleisteter Zahlungen Kfz-Haftpflichtversicherung

    Beanstandet der Geschädigte die Zahlung umgehend als zu gering, kann er sich im nachfolgenden Prozess nicht darauf berufen, dass die Versicherung ihre Haftung dem Grunde nach durch die Zahlung bereits anerkannt habe (vergleiche OLG Hamm, Urteil vom 9. April 2013 - Az. 24 U 112/12).
  • OLG Hamm, 09.11.2018 - 20 U 86/18

    Anspruch aus einer Elementarschadensversicherung nach einer bestrittenen

    Es ist allgemein anerkannt, dass in einer Regulierungszusage eines Versicherers, die der Versicherte gegenüber einer vergleichsweisen Einigung im Sinne des § 779 BGB ohne eigenes Nachgeben annimmt und die gegenüber einem konstitutiven Schuldversprechen / -anerkenntnis im Sinne des §§ 780, 781 BGB nicht von den wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen der vertragsgemäßen Haftung losgelöst ist, sondern einen einseitigen Verzicht auf bekannte Einwendungen und Einreden gegenüber dem begehrten Anspruch beinhaltet, ein formfrei gültiges deklaratorisches Anerkenntnis liegen kann (vgl. BGH Urt. v. 19.11.2008 - IV ZR 293/05, VersR 2009, 106 Rn. 7-9, 11 m. w. N.; BGH Urt. v. 16.7.2014 - IV ZR 88/13, BGHZ 202, 122 = r+s 2014, 454 Rn. 21; OLG Hamm Urt. v. 9.4.2013 - 24 U 112/12, juris Rn. 31; Senat Urt. v. 14.7.1989 - 20 U 26/89, VersR 1990, 519 = juris Rn. 31; siehe auch BGH Urt. v. 10.7.1996 - IV ZR 287/95, VersR 1996, 1229 = juris Rn. 24; OLG Saarbrücken Urt. v. 4.2.2015 - 1 U 27/13, ZMGR 2015, 321 = juris Rn. 93; OLG Düsseldorf Urt. v. 7.11.2014 - 24 U 155/14, ZMR 2015, 850 = juris Rn. 36; OLG Düsseldorf Urt. v. 18.12.2015 - 4 U 94/14, VersR 2016, 1051 = juris Rn. 26; Senat Urt. v. 25.2.2005 - 20 U 176/04, NJW-RR 2005, 1056 = juris Rn. 22 ff., 46) .
  • OLG Hamm, 03.11.2020 - 9 U 64/19

    Sachverständigengutachten, sonstige Erkenntnisquellen, Überzeugungsbildung

    Zwar kann eine Zahlung der mit umfassender Regulierungsvollmacht aus dem Versicherungsvertrag ausgestatteten Haftpflichtversicherung in Ausnahmefällen als Anerkenntnis anzusehen sein, wenn sich der Rechtsbindungswille aus den Umständen hinreichend deutlich ableiten lässt, etwa weil eine verbindliche Regulierungszusage der Versicherung vorliegt und der Geschädigte diese Zusage angenommen hat (OLG Hamm, Urteil vom 9.4.2013, 24 U 112/12, Rdnr. 38 unter Bezugnahme auf BGH VersR 2009, 106).
  • AG Bad Dürkheim, 19.12.2013 - 2 C 111/13

    Reparaturversuch beschädigte Markise während Sturm

    Beanstandet der Geschädigte die Zahlung umgehend als zu gering, kann er sich im nachfolgenden Prozess nicht darauf berufen, dass die Versicherung ihre Haftung dem Grunde nach durch die Zahlung bereits anerkannt habe (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 9.4.2013, Aktenzeichen 24 U 112/12).
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