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   OLG Hamm, 09.07.2013 - I-21 U 16/13   

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https://dejure.org/2013,25523
OLG Hamm, 09.07.2013 - I-21 U 16/13 (https://dejure.org/2013,25523)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2013 - I-21 U 16/13 (https://dejure.org/2013,25523)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - I-21 U 16/13 (https://dejure.org/2013,25523)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schiedsvereinbarung, Schiedsgericht, Schiedsklausel, Bestimmtheit, Auslandsberührung, Schiedsvereinbarungsstatut, konkludente Rechtswahl

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schiedsvereinbarung, Schiedsgericht, Schiedsklausel, Bestimmtheit, Auslandsberührung, Schiedsvereinbarungsstatut, konkludente Rechtswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    EGBGB Art 27 Abs 1 Satz 1, Art 28; ZPO §§ 1031, 1032 Abs 1, 1040 Abs 1 Satz 2, 1061 Abs 1 Satz 1
    Schiedsvereinbarung; Schiedsgericht; Schiedsklausel; Bestimmtheit; Auslandsberührung; Schiedsvereinbarungsstatut; konkludente Rechtswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schiedsvereinbarung; Schiedsgericht; Schiedsklausel; Bestimmtheit; Auslandsberührung; Schiedsvereinbarungsstatut; konkludente Rechtswahl

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Parteiverhalten im Gerichtsverfahren als konkludente Rechtswahl?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Schiedsvereinbarung in AGB wirksam getroffen und hinreichend bestimmt? (IBR 2013, 784)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Parteiverhalten im Gerichtsverfahren als konkludente Rechtswahl? (IBR 2014, 55)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2014, 38
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich der Auftragnehmer, der einen mit der Sache befassten und sachkundigen Mitarbeiter zur Unterzeichnung eines Vertragsformulars entsendet, die rechtsgeschäftlichen Erklärungen dieses Mitarbeiters jedenfalls im Wege der Anscheinsvollmacht zurechnen lassen (BGH, NJW 2011, 1965).

    Auf diesen Rechtsschein kann der Aufraggeber vertrauen, weil er nicht damit rechnen muss, dass der Auftragnehmer zu einer Vertragsunterzeichnung einen vollmachtlosen Vertreter schickt, wenn nicht besondere Umstände vorliegen oder ihm dies sonst verdeutlicht wird (vgl. BGH, NJW 2011, 1965 m.w.N.).

    Sie dient nicht nur seinen eigenen Interessen, sondern entspricht insbesondere den besonderen Anforderungen an ein redliches Verhalten beim Abschluss und der Abwicklung eines Bauvertrages (vgl. dazu: BGH, NJW 2011, 1965).

  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
    So kann insbesondere in der ausschließlichen Berufung der Parteien auf deutsche Rechtsvorschriften - wie sie hier erfolgt ist - in der Regel eine stillschweigende Vereinbarung der Geltung des deutschen Rechts liegen (vgl. BGH, NJW 1971, 323, Tz. 40; BGH, NJW 1991, 1292, Tz. 20; BGH, NJW 2004, 3706, Tz. 18; Palandt/Thorn, BGB, 72. Auflage 2013, Rom I 3, Rn. 8 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn - was hier ebenfalls der Fall ist - im Berufungsverfahren eine ausschließlich auf deutsches Recht gestützte erstinstanzliche Urteilsbegründung rügelos hingenommen wird (BGH, NJW 1991, 1292, Tz. 20).

    Art. 27 Abs. 2 Satz 1 EGBGB a.F. lässt eine solche nachträgliche Rechtswahl nämlich ausdrücklich zu, indem er bestimmt, dass die Parteien jederzeit vereinbaren können, dass der Vertrag einem anderen Recht unterliegen soll als dem, das zuvor aufgrund einer früheren Rechtswahl für ihn maßgebend war (vgl. auch BGH, NJW 1991, 1292, Tz. 20; Palandt/Thorn, BGB, 72. Auflage 2013, Rom I 3 Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 14 Sch 4/09

    Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
    Nur wenn auch diese Vorgehensweise nicht zu einer Lösung des Problems führt, kommt eine Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung in Betracht (vgl. BGH, NJW 2011, 2977, Tz. 1-2; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2010, 788; SchiedsVZ 2007, 217; Kammergericht, SchiedsVZ 2012, 337).

    Denn bezüglich der nicht geregelten Umstände wäre dann eine ergänzende Vertragsauslegung unter Rückgriff auf die gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2010, 788).

  • BGH, 13.01.2005 - III ZR 265/03

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
    Insofern ist zunächst zu berücksichtigen, dass eine Schiedsvereinbarung auch durch eine in einem Formularvertrag enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam getroffen werden kann (vgl. BGH, NJW 2005, 1125; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 1. Teil Rn. 93; Musielak/Voit, ZPO, 9. Auflage 2012, § 1029 Rn. 7).

    Die Schiedsgerichtsbarkeit ist als Form der nichtstaatlichen Streiterledigung durch die §§ 1025 ff. ZPO gesetzlich anerkannt und zulässig (BGH, NJW 2005, 1125 m.w.N.).

  • BGH, 15.04.1970 - VIII ZR 87/69

    Gültigkeit einer Gerichtsstandsklausel - Internationale Zuständigkeit deutscher

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der sich der Senat anschließt - ist über das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung im Kollisionsfall nach den Regeln des deutschen Internationalen Privatrechts und damit nach den Bestimmungen der hier in zeitlicher Hinsicht noch anzuwendenden Art. 27 ff. EGBGB a.F. zu entscheiden (BGHZ 40, 320; BGH, NJW 1971, 323, Tz. 39; BGH, NJW 2005, 3499, Tz. 19; BGH, NJW-RR 2011, 1287, Tz. 19; BGH, NJW-RR 2011, 1350, Tz. 38).

    So kann insbesondere in der ausschließlichen Berufung der Parteien auf deutsche Rechtsvorschriften - wie sie hier erfolgt ist - in der Regel eine stillschweigende Vereinbarung der Geltung des deutschen Rechts liegen (vgl. BGH, NJW 1971, 323, Tz. 40; BGH, NJW 1991, 1292, Tz. 20; BGH, NJW 2004, 3706, Tz. 18; Palandt/Thorn, BGB, 72. Auflage 2013, Rom I 3, Rn. 8 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 26 Sch 6/06

    Auslegung einer Schiedsklausel; Anwendung belgischen Rechts durch deutsche

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
    Nur wenn auch diese Vorgehensweise nicht zu einer Lösung des Problems führt, kommt eine Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung in Betracht (vgl. BGH, NJW 2011, 2977, Tz. 1-2; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2010, 788; SchiedsVZ 2007, 217; Kammergericht, SchiedsVZ 2012, 337).
  • KG, 03.09.2012 - 20 SchH 2/12
    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
    Nur wenn auch diese Vorgehensweise nicht zu einer Lösung des Problems führt, kommt eine Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung in Betracht (vgl. BGH, NJW 2011, 2977, Tz. 1-2; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2010, 788; SchiedsVZ 2007, 217; Kammergericht, SchiedsVZ 2012, 337).
  • BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68

    Schiedsabrede; Wirksamkeit eines Vertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
    Danach ist nämlich im Zweifel davon auszugehen, dass verständige Parteien die durch ihren Vertrag angeknüpften Beziehungen und die sich daraus ergebenden Ansprüche, gleichviel oder der Vertrag wirksam ist oder nicht, demselben Gericht und nicht zwei verschiedenen Gerichten unterbreiten wollen (vgl. BGH, NJW 1970, 1046).
  • BGH, 14.07.2011 - III ZB 70/10

    Schiedsabrede: Auslegung einer irrtümlich die Zuständigkeit eines nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
    Nur wenn auch diese Vorgehensweise nicht zu einer Lösung des Problems führt, kommt eine Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung in Betracht (vgl. BGH, NJW 2011, 2977, Tz. 1-2; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2010, 788; SchiedsVZ 2007, 217; Kammergericht, SchiedsVZ 2012, 337).
  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 34/96

    Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 21 U 16/13
    Es war das Schiedsvereinbarungsstatut zu bestimmen, zu dem das Zustandekommen und die inhaltliche Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung und zwar sowohl die allgemeinen vertraglichen Fragen als auch die speziellen schiedsrechtlichen Komplexe wie z.B. die Kündigung von Schiedsvereinbarungen und die Zulässigkeit bestimmter Varianten von Schiedsvereinbarungen gehören (vgl. Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage 2012, § 1029 Rn. 107-108; BGH, NJW 1997, 2885, Tz. 13-16).
  • BGH, 30.10.2008 - I ZR 12/06

    Eingreifen der Vorschrift des § 437 Handelsgesetzbuch ( HGB ) bei Anwendbarkeit

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 373/08

    Formularmäßiger Schiedsvertrag eines Terminoptionsvermittlers; Auslegung einer

  • BGH, 28.11.1963 - VII ZR 112/62

    Statut für Schiedsvertrag

  • BGH, 21.09.2005 - III ZB 18/05

    Internationale Zuständigkeit eines Schiedsgerichts

  • BGH, 12.04.2011 - XI ZR 341/08

    Revisionszulassung: Wirksame Beschränkung der Zulassung nur auf die Zulässigkeit

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2017 - U (Kart) 8/17

    Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsurteils des Welt-Bridge-Verbandes

    Vor diesem Hintergrund sind Zustandekommen und Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung in Fällen mit Auslandsbezug nach den Regeln des deutschen internationalen Privatrechts als maßgebliches Kollisionsrecht zu beurteilen (st.Rsp., vgl. BGH, Urteil v. 28. November 1963 - VII ZR 112/62 , BGHZ 40, 320, Rz. 21 bei juris; Urteil v. 29. Februar 1968 - VII ZR 102/65 , BGHZ 49, 384, Rz. 19 bei juris; Beschluss v. 21. September 2005 - III ZB 18/05 , NJW 2005, 3499 [3500 f.] [unter II.2.c)cc)], Rz. 19 bei juris; Urteil v. 8. Juni 2010 - XI ZR 349/08 , SchiedsVZ 2011, 46 = NJW-RR 2011, 548 Rz. 30; Urteil v. 7. Juni 2016 - KZR 6/15 , BGHZ 210, 292 = NJW 2016, 2266 = NZKart 2016, 328, Rz. 44 - Pechstein/International Skating Union , alle m.w.N.; vgl. auch OLG Hamm, Urteil v. 9. Juli 2013 - I-21 U 16/13 , SchiedsVZ 2014, 38 [41] [unter II.2.c)aa)] Rz. 60 bei juris).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 26 SchH 11/14

    Auslegung einer Schiedsvereinbarung im Hinblick auf den Eintritt eines

    Insoweit stimmen die Parteien unter zutreffender rechtlicher Würdigung der gesetzlichen Regelung in § 1040 Abs. 1 S. 2 ZPO und der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2014, Az.: III ZB 83/13; OLG Hamburg, Beschluss vom 21.12.2012, Az.: 6 Sch 19/12; OLG Hamm, Beschluss vom 09.07.2013, Az.: 21 U 16/13, jeweils zitiert nach BeckRS; OLG Frankfurt/Main, Senatsbeschluss vom 20.07.2007, Az.: 26 Sch 3/06 = NJOZ 2007, 5714 ff.; Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 3 zu § 1040 ZPO; MüKo-ZPO, 4. Auflage 2013, Rdnr. 8, 9 zu § 1040 ZPO; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage 2005, Kap. 4, Rdnr. 16) darin überein, dass eine Schiedsklausel bei der Prüfung ihres Bestehens und ihrer Gültigkeit als eine von den übrigen Vertragsbestimmungen unabhängige Vereinbarung anzusehen ist.

    Dieses Auslegungsergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Schiedsklauseln grundsätzlich weit auszulegen sind und im Zweifel davon auszugehen ist, dass das Schiedsgericht auch über solche Streitigkeiten entscheiden soll, die die Wirksamkeit des Vertrages oder seine Beendigung betreffen (BGHZ 53, 315 ff.; BGHZ 69, 260 ff.; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 25.09.2006, Az.: 34 Sch 12/06, OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2013, Az.: 21 U 16/13; Schwab/Walter, a.a.O.; Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 91 zu § 1029 ZPO; OLG Frankfurt, a.a.O.).

  • BGH, 06.07.2017 - I ZB 101/16

    Prüfung des Vorliegens einer wirksamen Schiedsvereinbarung durch Auslegung der im

    Die Frage, ob in einem solchen Fall eine wirksame Schiedsvereinbarung vorliegt, kann vielmehr nur durch Auslegung der im konkreten Einzelfall getroffenen Vereinbarung beantwortet werden (zu solchen Vereinbarungen vgl. etwa OLG Hamm, SchiedsVZ 2014, 38 Rn. 77; OLG Frankfurt am Main, IPRspr 2009, 709, 711 f.; OLG München, IPRspr 2013, 623, 624).
  • OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 8 SchH 2/13

    Anforderungen an eine Schiedsvereinbarung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist über das Zustandekommen bzw. die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung in einem - wie hier gegebenen - Kollisionsfall aufgrund Auslandsbezugs (die Antragsgegnerin hat ihren Sitz in Estland) nach den Regeln des deutschen Internationalen Privatrechts zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 373/08 - NJW-RR 2011, 1350 Tz. 38) und damit nach den Bestimmungen der hier in zeitlicher Hinsicht anzuwendenden Artikel 27 ff. EGBGB a.F. (vgl. dazu OLG Hamm, IBR 2013, 784 Tz. 59 ff.).
  • BayObLG, 03.12.2020 - 1 SchH 89/20

    Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für die Bestellung von

    Auch die Kündigung einer Schiedsvereinbarung selbst kann zwar in Betracht kommen, etwa wenn einer Partei die Aufnahme oder Fortführung des Schiedsverfahrens nicht mehr zumutbar ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 9. Juli 2013, 21 U 16/13, juris Rn. 83; Geimer in Zöller, ZPO, § 1029 Rn. 97).
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