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OLG Hamm, 09.07.2015 - I-15 W 258/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Besorgnis der Verwirrung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Besorgnis der Verwirrung
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 6 Abs. 2, 29; BGB §§ 890 Abs. 2, 1131, 1192 Abs. 1
Bestandteilszuschreibung: Herstellung einheitlicher Rangverhältnisse unter Grundpfandrechten auf den Grundstücken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Verwirrung im Sinne von §§ 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 5 Abs. 1 S. 2 GBO
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; GBO § 6 Abs. 2
Begriff der Verwirrung i.S. von §§ 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 , 5 Abs. 1 S. 2 GBO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tecklenburg - LA-147A-76
- OLG Hamm, 09.07.2015 - I-15 W 258/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06
Umfang rechtsgeschäftlicher Notarvollmacht bei Grundstückskaufvertrag
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 15 W 258/14
Eine so im Zusammenhang mit einer grundbuchrechtlich relevanten Willenserklärung erteilte Vollmacht erfasst jedenfalls beim Fehlen außergewöhnlicher Umstände all diejenigen Erklärungen, welche die Beteiligten beim normalen Ablauf des Geschäfts selbst abgeben würden (vgl. u.a. OLG München FGPrax 2006, 101). - OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - 3 Wx 264/08
Umfang einer Ermächtigung des Notars bzw. seines Vertreters zur Änderung, …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 15 W 258/14
Die so erteilte, rechtsgeschäftliche Vollmacht soll ihrem Sinn nach gerade diejenigen typischerweise notwendigen Erklärungen zur Abwicklung abdecken, die von dem Beteiligten oder dem beurkundenden Notar bei der Abgabe der Willenserklärung bzw. der Beglaubigung der Unterschrift übersehen wurden (vgl. u.a. OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 203). - BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05
Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers nach Vereinigung des belasteten …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 15 W 258/14
Dieses Ergebnis folgt zwingend daraus, dass § 5 Abs. 1 GBO nach gefestigter Auffassung den Charakter einer bloßen Ordnungsvorschrift ("soll") hat (vgl. BGH NJW 2006, 1000;… Waldner, a. a. O., §§ 5, 6, Rdnr. 55).