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   OLG Hamm, 09.08.2010 - 8 U 13/10, I-8 U 13/10   

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https://dejure.org/2010,13950
OLG Hamm, 09.08.2010 - 8 U 13/10, I-8 U 13/10 (https://dejure.org/2010,13950)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.08.2010 - 8 U 13/10, I-8 U 13/10 (https://dejure.org/2010,13950)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. August 2010 - 8 U 13/10, I-8 U 13/10 (https://dejure.org/2010,13950)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form der Übertragung von Anteilen an einer Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311b Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Form der Übertragung von Anteilen an einer Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstraktes Schuldanerkenntnis und Bereicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 68/90

    Bereicherungseinrede einer Bank gegenüber einer Kontogutschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2010 - 8 U 13/10
    Allerdings ist anerkannt, dass ein abstraktes Schuldanerkenntnis, wenn es zu Sicherungszwecken erteilt worden ist, grundsätzlich nur eine zusätzliche Forderung des Gläubigers enthält, der der Bereicherungseinwand entgegengesetzt werden kann, wenn die gesicherte Forderung nicht oder nicht mehr besteht (BGH NJW-RR 1999, 573; BGH NJW 1991, 2140).
  • BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97

    Beweiswürdigung bei verzögerter Berufung einer Partei auf ein entcheidendes

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2010 - 8 U 13/10
    Allerdings ist anerkannt, dass ein abstraktes Schuldanerkenntnis, wenn es zu Sicherungszwecken erteilt worden ist, grundsätzlich nur eine zusätzliche Forderung des Gläubigers enthält, der der Bereicherungseinwand entgegengesetzt werden kann, wenn die gesicherte Forderung nicht oder nicht mehr besteht (BGH NJW-RR 1999, 573; BGH NJW 1991, 2140).
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