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   OLG Hamm, 09.08.2017 - I-20 U 30/17   

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https://dejure.org/2017,50977
OLG Hamm, 09.08.2017 - I-20 U 30/17 (https://dejure.org/2017,50977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.08.2017 - I-20 U 30/17 (https://dejure.org/2017,50977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. August 2017 - I-20 U 30/17 (https://dejure.org/2017,50977)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden durch eine beim Aussteigen des Versicherungsnehmers aus seinem Kraftfahrzeug herunterfallende und explodierende Bauschaumflasche

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 100; AHB § 1 Nr. 1; AHB § 4 Nr. 6 a
    Versicherungsschutz für Schaden durch Herunterfallen und Explosion einer Bauschaumflasche beim Aussteigen aus einem Kfz

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Bauschaumflasche fällt beim Aussteigen aus Pkw und explodiert: Kein Fall der Benzinklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden durch eine beim Aussteigen des Versicherungsnehmers aus seinem Kraftfahrzeug herunterfallende und explodierende Bauschaumflasche

  • rechtsportal.de

    VVG § 100 ; AHB § 1 Nr. 1; AHB § 4 Nr. 6a
    Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden durch eine beim Aussteigen des Versicherungsnehmers aus seinem Kraftfahrzeug herunterfallende und explodierende Bauschaumflasche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Benzinklausel und die explodierende Bauschaumflasche

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Explodiert beim Aussteigen aus einem Kfz eine Bauschaumflasche, so stellt dies einen Versicherungsfall in der Privathaftpflicht und nicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Benzinklausel: Beschädigung des Fahrzeugs durch Explosion einer Bauschaumflasche beim Aussteigen ist von Privathaftpflichtversicherung umfasst - Fahrzeugschaden ist nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 281
  • VersR 2018, 216
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 30/17
    Dieser bezieht den Ausschluss auf die Risiken, die typischerweise mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs verbunden sind (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 120/05, Rn. 9 ff., BGHZ 170, 182-187 - Heizlüfter), nicht aber auf Schäden, die mit dem Gebrauch des Fahrzeugs nur in einem rein äußeren, zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen (OLG Celle, Beschluss vom 3. März 2005 - 8 W 9/05, Rn. 9, juris).

    Die damit für den Kläger einhergehende Pflicht zur Verwahrung des Fahrzeugs ist als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis anzusehen und begründet gerade keinen eigenständigen Verwahrungsvertrag im Sinne der Ausschlussklausel (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 120/05, Rn. 14, BGHZ 170, 182-187 - Heizlüfter; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1987 - IVa ZR 140/86, juris-Rn. 9, VersR 1987, 1181).

  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 20 U 139/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung wegen Schäden Dritter aus

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 30/17
    Der Ausschluss greift nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, wenn sich das Gebrauchsrisiko gerade des Fahrzeugs verwirklicht (BGH, a.a.O., Rn. 9; vgl. auch Senat, Urteil vom 2. Oktober 2015 - 20 U 139/14, juris-Rn. 54, VersR 2016, 524 - Schweißgerät).
  • LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15

    Haftung eines Privathaftpflichtversicherers bei Explosion einer Bauschaumflasche

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 30/17
    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (r+s 2017, 185; vgl. auch Fortmann, juris-PR-VersR 5/2017 Anm. 2).
  • BGH, 07.10.1987 - IVa ZR 140/86

    Versicherung von Nebenrisiken, wenn diese Rubrik auf dem Versicherungsantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 30/17
    Die damit für den Kläger einhergehende Pflicht zur Verwahrung des Fahrzeugs ist als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis anzusehen und begründet gerade keinen eigenständigen Verwahrungsvertrag im Sinne der Ausschlussklausel (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 120/05, Rn. 14, BGHZ 170, 182-187 - Heizlüfter; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1987 - IVa ZR 140/86, juris-Rn. 9, VersR 1987, 1181).
  • OLG Celle, 03.03.2005 - 8 W 9/05

    Grundsätze der so genannten "Kleinen Benzinklausel"; Entstehung eines Schadens an

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 30/17
    Dieser bezieht den Ausschluss auf die Risiken, die typischerweise mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs verbunden sind (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 120/05, Rn. 9 ff., BGHZ 170, 182-187 - Heizlüfter), nicht aber auf Schäden, die mit dem Gebrauch des Fahrzeugs nur in einem rein äußeren, zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen (OLG Celle, Beschluss vom 3. März 2005 - 8 W 9/05, Rn. 9, juris).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2020 - 5 U 2/20

    1. Zur Auslegung von "Besitzklausel" und "Benzinklausel" in der privaten

    Demgegenüber stellen sich die Pflichten des Klägers zur pfleglichen Behandlung des ihm überlassenen Fahrzeugs als bloße vertragliche Nebenpflichten dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.08.2017 - 20 U 30/17, VersR 2018, 216).
  • OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18

    Kfz-Betriebsgefahr; bei Betrieb; Beladung Sattelzug; KFZ

    Soweit die Klägerin schließlich meint, aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.08.2017 (20 U 30/17, VersR 2018, 216) zu einer sogenannten "Benzinklausel" in der Privathaftpflichtversicherung herleiten zu können, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Versicherer das Nichtvorliegen eines Gebrauchs des Fahrzeugs darlegen und nachweisen müsse, was der Beklagten vorliegend nicht gelungen sei, kann dem schon im Grundsatz nicht gefolgt werden.
  • LG Wuppertal, 14.11.2019 - 9 S 125/19

    Schaden bei Be- und Entladen des Fahrzeugs mit eigener Entladevorrichtung des

    Es hat sich zudem eine dem Fahrzeuggebrauch eigene Gefahr und nicht bloß ein Alltagsrisiko verwirklicht, da die Klägerin die Reklameeinrichtung schädigen konnte, weil sie auf der Hebebühne des Transporters stand.Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des OLG Hamm vom 09.08.2017 (20 U 30/17, juris) nicht entgegen.
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