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   OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99   

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OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99 (https://dejure.org/1999,2884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.1999 - 15 W 157/99 (https://dejure.org/1999,2884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 1999 - 15 W 157/99 (https://dejure.org/1999,2884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 abs. 2, BGB § 242
    Bindung einer Nutzungsregelung betr. Stellplätze gegenüber einem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit der Miteigentümer um die Mitbenutzung von Parkflächen in einer Wohnungseigentumsanlage; Beschluss der Eigentümer zur Duldung der Aufstellung eines Sperrpfahls zur Sicherung von Stellplätzen als Ausgangspunk des Streites; Begründung von Sondenutzungsrechten durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2; BGB § 242
    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 71 II 69/98
  • LG Bochum - 7 T 764/98
  • LG Bochum - 7 T 765/98
  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

Papierfundstellen

  • DNotZ 2000, 210
  • NZM 2000, 662
  • ZMR 2000, 123
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87

    Nachträgliche Zuordnung von Stellplätzen durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
    Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, daß die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. Bay0bLGZ 1985, 378, 381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453).
  • OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97

    Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
    Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, daß die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. Bay0bLGZ 1985, 378, 381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453).
  • OLG Hamm, 29.03.1993 - 15 W 391/92

    Guter Glaube des Wohnungsgrundbuchs; Rechtsfolgen der unterlassenen Übernahme der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
    Die Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers ist in einem solchen Fall Teil des Vorgangs der Begründung der Sondernutzungsrechte, der nach materiellem Grundstücksrecht zu beurteilen ist (Senat OLGZ 1994, 1, 3 = NJW-RR 19.93, 1295).
  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
    Die vorn Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Köln (WuM 1997, 637) bezieht sich sachlich auf die auch vom Senat geteilte obergerichtliche Rechtsprechung, daß die in der Person des Rechtsvorgängers im Wohnungseigentum eingetretene Verwirkung eines Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruchs wegen einer unzulässigen baulichen Veränderung oder Nutzung auch den Sonderrechtsnachfolger binde.' Dieser sei an die entstandene Rechtslage gebunden, weil er mit seinem Eintritt in die Gemeinschaft nicht mehr Rechte erwerben könne, als sie seinem Rechtsvorgänger zustanden (Bay0bLG NJW-RR 1991, 1041; NJW-RR 1993, 1165; Senat FGPrax 1996, 92 = NJW-RR 1996, 971).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
    Die Auslegung dieses Beschlusses, der inhaltlich dazu bestimmt ist, Wirkungen für Sonderrechtsnachfolger einzelner Miteigentümer zu entfalten, hat ausschließlich objektiv danach zu erfolgen, wie der unbefangene Betrachter die getroffene Regelung nach dem protokollierten Wortlaut und den sonst erkennbaren o Objektiven Umständen verstehen muß (BGH NJW 1998, 3713, 3714).
  • OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95

    Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
    Die vorn Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Köln (WuM 1997, 637) bezieht sich sachlich auf die auch vom Senat geteilte obergerichtliche Rechtsprechung, daß die in der Person des Rechtsvorgängers im Wohnungseigentum eingetretene Verwirkung eines Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruchs wegen einer unzulässigen baulichen Veränderung oder Nutzung auch den Sonderrechtsnachfolger binde.' Dieser sei an die entstandene Rechtslage gebunden, weil er mit seinem Eintritt in die Gemeinschaft nicht mehr Rechte erwerben könne, als sie seinem Rechtsvorgänger zustanden (Bay0bLG NJW-RR 1991, 1041; NJW-RR 1993, 1165; Senat FGPrax 1996, 92 = NJW-RR 1996, 971).
  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96

    Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
    Die Berufung auf die fehlende Bindungswirkung nach § 10 Abs. 2 WEG ist, wie der Senat bereits entschieden hat (FGPrax 1997, 15, 16), grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich.
  • BayObLG, 07.04.1993 - 2Z BR 9/93

    Anspruch auf Entfernung von privaten Einrichtungsgegenständen aus dem

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
    Die vorn Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Köln (WuM 1997, 637) bezieht sich sachlich auf die auch vom Senat geteilte obergerichtliche Rechtsprechung, daß die in der Person des Rechtsvorgängers im Wohnungseigentum eingetretene Verwirkung eines Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruchs wegen einer unzulässigen baulichen Veränderung oder Nutzung auch den Sonderrechtsnachfolger binde.' Dieser sei an die entstandene Rechtslage gebunden, weil er mit seinem Eintritt in die Gemeinschaft nicht mehr Rechte erwerben könne, als sie seinem Rechtsvorgänger zustanden (Bay0bLG NJW-RR 1991, 1041; NJW-RR 1993, 1165; Senat FGPrax 1996, 92 = NJW-RR 1996, 971).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
    Es handelt sich hier im Kern um einen Anspruch auf eine Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung, der in der Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann anerkannt wird, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der Teilungserklärung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (BGH NJW 1995, 2791, 2793 m.w.N.).
  • AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 10.12.1997 - 3 C 527/97

    Vertragsrecht; gerichtliche Kontrolle der Angemessenheit von Stromtarifen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
    Dementsprechend ist der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz zu beachten, der es nach der Rechtsprechung des Senats (NZM 1998, 453 = ZMR 1998, 673) erfordert, daß bereits in der Regelung der Teilungserklärung die Sondernutzungsrechte in ihrer Anzahl, in ihrer räumlichen Lage auf dem Grundstück und in ihrer Ausdehnung näher konkretisiert werden.
  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden

    Wenn im vorliegenden Falle gleichwohl der Herausgabeanspruch als verwirkt oder als durch Duldung erloschen angesehen würde, käme es nicht nur zu einer unzulässigen Aushöhlung der gesetzlichen Vorschrift des § 10 Abs. 2 WEG (so im Grundsatz OLG Hamm, ZMR 2000, 123, Rdnr. 26 nach juris; vgl. auch KG, a. a. O., welches die bei baulichen Veränderungen gemachte Einschränkung mit § 10 Abs. 2 WEG begründet), sondern es käme praktisch zur Anerkennung eines Sondernutzungsrechts durch tatsächlichen Gebrauch.
  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

    Damit ein so begründetes Sondernutzungsrecht die dingliche Wirkung nach § 10 Abs. 2 WEG entfaltet, ist jedoch auch dann als Bestandteil des Begründungsvorganges die gesonderte Eintragung des Sondernutzungsrechts auf der Grundlage der Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers erforderlich, die bloße Eintragung des Zuordnungsvorbehalts in der Teilungserklärung also unzureichend (Senat NZM 2000, 662, 663; FGPrax 2006, 79).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 09.09.1999 (ZMR 2000, 123ff = DNotZ 2000, 210ff) darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung -wenn überhaupt-nur mit äußerster Zurückhaltung auf Fälle übertragen werden kann, in denen der Ausschluss von Abwehransprüchen der positiven Begründung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechts gleichkäme (im Ergebnis ebenso OLG Köln a.a.O.; KG ZWE 2007, 237; OLG Celle, Beschluss vom 04.06.2007 -4 W 108/07-, veröffentlicht in juris).

  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

    Es geht hier also nicht wie in der dem Senatsbeschluß vom 09.09.1999 (15 W 157/99 = ZMR 2000, 123) zugrundeliegenden Fallkonstellation darum, daß Sondernutzungsrechte insgesamt nicht wirksam begründet worden sind, so daß der gemeinschaftliche Gebrauch der Regelung durch die Eigentümerversammlung unterliegt (§ 15 Abs. 2 WEG).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02

    Wohnungseigentumssache: Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts;

    Eine solche Übertragung darf nicht dazu führen, dass die gesetzliche Vorschrift des § 10 Abs. 2 WEG praktisch ausgehöhlt wird (vgl. OLG Hamm ZMR 2000, 123), wobei auch zu berücksichtigen ist, dass Sondernutzungsrechte grundsätzlich lediglich durch Vereinbarung und nicht einmal durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluss begründet werden dürften (BGH NJW 2000, 3500; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 9).

    Eine Anwendung des § 242 BGB könnte also ohnehin auch in diesem Fall allenfalls dann in Betracht kommen, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls das Interesse der Wohnungseigentümer ­ hier der Antragsteller - an der Wahrung ihres berechtigten Vertrauens auf den Fortbestand der bisherigen Nutzungsverhältnisse die durch § 10 Abs. 2 WEG geschützten Interessen des Sondernachfolgers deutlich überwiegen (vgl. etwa OLG Hamm ZMR 2000, 123).

  • KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07

    Entstehung von Sondernutzungsrechten; sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

    Eine solche Regelung stellt sich im Hinblick auf die negative Komponente des Sondernutzungsrechts als aufschiebende Bedingung dar, § 158 Abs. 1 BGB (OLG Hamm ZMR 2000, 123, Rdnr. 18 nach juris).
  • OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16

    Liegenschaftsrecht - Zur Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden

    2 Z 119/84">BayObLGZ 1985, 378; OLG Frankfurt, ZWE 2016, S. 171 f.; OLG Hamm, DNotZ 2000, S. 210 ff.; Schultzky in: Jennißen, a. a. O., § 13 Rn. 82; a. A.: LG Stuttgart, BWNotZ 1990, S. 43, mit ablehnender Anmerkung Seidl, S. 43 f.).
  • OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03

    Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen,

    2 Z 33/91">ZMR 91, 489; KG WuM 94, 38, 40 und NJW-RR 89, 976; kritisch Häublein in ZMR 2001, 737 unter Hinweis auf OLG Hamm DNotZ 2000, 210).
  • OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 137/02

    Anspruch aus einer Haftpflichtversicherung; Recht auf Leistungsfreiheit des

    Das ist aber nicht schon dann der Fall, wenn langjährige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Geschädigten gefährdet sind, wie es hier die Klägerin behauptet (vgl. z. B. OLG Hamm OLGR 2000, 68; OLG Karlsruhe VersR 1983, 649).
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