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   OLG Hamm, 09.09.2014 - 1 RBs 1/14   

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https://dejure.org/2014,31660
OLG Hamm, 09.09.2014 - 1 RBs 1/14 (https://dejure.org/2014,31660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.2014 - 1 RBs 1/14 (https://dejure.org/2014,31660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 2014 - 1 RBs 1/14 (https://dejure.org/2014,31660)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Start-Stopp-Automatik, Mobiltelefon, Benutzung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Handybenutzung bei Start-/Stop-Automatik

  • IWW
  • JurPC

    Mobiltelefonnutzung bei Start-Stopp-Automatik des Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzliche verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer; Ausschaltung des Motors für die Ausnahme vom Verbot der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons bei Kraftfahrzeugen; Eingreifen des Verbots der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ...

  • RA Kotz

    Automatisch abgeschalteter Motor - Handynutzung

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (41)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Handyverbot: Telefonieren bei ausgeschaltetem Motor erlaubt

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Motor aus, ist aus, egal warum…

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Handy-Verstoß bei Start-Stopp-Funktion

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Motor mit Start-Stopp-Automatik aus - Handynutzung erlaubt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Start-Stopp umgeht Handyverbot am Steuer

  • heise.de (Pressebericht, 28.10.2014)

    Handy am Steuer: Gericht erlaubt Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Handybenutzung im automatisch abgeschalteten Fahrzeug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telefonieren vor der roten Ampel - und die Start-Stopp-Automatik

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Handy am Steuer bei Start-Stopp-Systemen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Telefonieren am Steuer - Handynutzung erlaubt bei Start-Stopp-Automatik

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Handy-Verbot: Start-Stopp-Automatik als Joker

  • iurado.de (Kurzinformation)

    Nutzung eines Mobilfunktelefons im Auto zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Telefonieren ist bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erlaubtes Handy-Telefonat bei automatisch abgeschaltetem Motor

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Handy-Nutzung während Start-Stopp-Funktion

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Das Telefonieren hinterm Steuer ist bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Darf telefoniert werden wenn aufgrund der ECO Start-Stopp-Funktion der Motor automatisch abgeschaltet ist?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Dürfen Autofahrer ihr Handy an einer roten Ampel benutzen?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Rote Ampel: Telefonieren bei ausgeschaltetem Motor erlaubt

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Telefonieren am Steuer erlaubt bei Start-Stopp-Funktion.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer an roter Ampel erlaubt!

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Telefonieren am Steuer erlaubt bei Start-Stopp-Funktion, ausgeschaltetem Motor und stehendem Fahrzeug.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Handynutzung bei (automatisch) abgeschaltetem Motor

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Kein Verbot, wenn der Motor aus ist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handynutzung bei (automatisch) abgeschaltetem Motor

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handytelefonate an roter Ampel erlaubt, auch wenn Motor durch Start-Stop-Automatik ausgeschaltet wird.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handyverstoß bei Start-Stopp-Automatik

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wird durch eine sog. Start-Stopp-Automatik der Motor ausgeschaltet, dann liegt keine unzulässige Nutzung eines Mobiltelefons im Sinne von § 23 Absatz 1a S. 2 StVO vor

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzung des Mobiltelefons nach automatischem Abschalten des Motors (Start-Stopp-Funktion) erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer erlaubt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefonieren im Pkw bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefonieren am Steuer

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Telefonieren am Steuer erlaubt! - Wissen Sie wie?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stehendes Fahrzeug, Motor ausgeschaltet - Telefonieren am Steuer erlaubt bei Start-Stopp-Funktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Telefonieren beim Autofahren im Start-Stop-Modus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt - Gesetzeswortlaut differenziert nicht zwischen automatisch und manuell abgeschaltetem Motor

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Telefonieren im PKW bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 732 OWi 250 Js 1522/13
  • OLG Hamm, 09.09.2014 - 1 RBs 1/14

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 183
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 Ss OWi 1050/06

    Ordnungswidrigkeit der Handynutzung bei ausgeschaltetem Motor

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2014 - 1 RBs 1/14
    Die Fahrt kann jederzeit fortgesetzt werden, ohne dass der Motor erst durch eine eigenständige Handlung in Betrieb gesetzt werden müsste (vgl. OLG Bamberg NJW 2006, 3732, 3733, mit gleicher Begründung zu einem abweichenden Sachverhalt).".

    Während des Zeitraums, in dem das angehaltene Fahrzeug mit ausgeschalteten Motor steht, ist eine Beeinträchtigung der Fahraufgaben des Fahrzeugführers durch ein in den Händen gehaltenes Telefon deshalb nicht zu befürchten, da solche Aufgaben erst wieder bei einer erneuten Fahrtaufnahme anfallen können, die aber erfordert, dass zuvor der Motor wieder in Gang gesetzt wird (vergleiche OLG Bamberg, Beschluss vom 27.09.2006 - 3 Ss Owi 1050/06 - BeckRS 2006, 13254; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2005 - 2 Ss OWi 811/05 -, BeckRS 2006, 01391).

  • OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ss OWi 811/05

    Telefon: Handybenutzung; Pkw; laufender Motor

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2014 - 1 RBs 1/14
    Während des Zeitraums, in dem das angehaltene Fahrzeug mit ausgeschalteten Motor steht, ist eine Beeinträchtigung der Fahraufgaben des Fahrzeugführers durch ein in den Händen gehaltenes Telefon deshalb nicht zu befürchten, da solche Aufgaben erst wieder bei einer erneuten Fahrtaufnahme anfallen können, die aber erfordert, dass zuvor der Motor wieder in Gang gesetzt wird (vergleiche OLG Bamberg, Beschluss vom 27.09.2006 - 3 Ss Owi 1050/06 - BeckRS 2006, 13254; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2005 - 2 Ss OWi 811/05 -, BeckRS 2006, 01391).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2022 - 3 RBs 168/22
    Insbesondere steht die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts nicht in Widerspruch zu der in der Zulassungsbegründungsschrift zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. September 2014 (III-1 RBs 1/14), da sich diese Entscheidung auf eine alte Fassung des § 23 StVO bezog.
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