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OLG Hamm, 09.10.2003 - 4 U 70/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 01.04.2003 - 15 O 52/03
- LG Bielefeld, 30.04.2003 - 16 O 31/03
- OLG Hamm, 09.09.2003 - 4 U 63/03
- OLG Hamm, 09.10.2003 - 4 U 70/03
- LG Bielefeld, 21.09.2004 - 11 O 49/04
- OLG Hamm, 24.02.2005 - 4 U 173/04
- BGH, 13.07.2006 - I ZR 231/03
- BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03
- BGH, 13.07.2006 - I ZR 65/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55
Underborg; Underberg
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 4 U 70/03
Bei der Entscheidung BGH GRUR 1963, 575, 576 -Vortragsabendging es um das Angebot einer gleichen Leistung in lediglich unterschiedlichen Medien und um die unmittelbare Ausnutzung der Leistung des Veranstalters eines Vortragsabends durch Verwendung einer ungenehmigten Tonbandaufnahme, bei der Entscheidung BGH GRUR 1957, 342, 347 -Underbergist ein Wettbewerbsverhältnis für gleiche Leistungen im Bereich unterschiedlicher Wirtschaftsstufen angenommen worden und bei der Entscheidung BGH GRUR 1972, 553 -Statt Blumen ONKO-Kaffeewurde ein Wettbewerbsverhältnis ad hoc gerade durch die beanstandete Werbung begründet, indem die verschiedenartigen Artikel verglichen und für austauschbar gehalten wurden. - BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 4 U 70/03
Grundsätzlich sind diejenigen Wettbewerber als unmittelbar von einer zu Wettbewerbszwecken begangenen Handlung betroffen anzusehen, die zu dem Verletzer oder wie hier zu dem vermeintlich von diesem Geförderten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen (vgl. BGH WRP 2001, 148, 149 m.w.N. -Vielfachabmahner). - BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70
Statt Blumen Onko-Kaffee
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 4 U 70/03
Bei der Entscheidung BGH GRUR 1963, 575, 576 -Vortragsabendging es um das Angebot einer gleichen Leistung in lediglich unterschiedlichen Medien und um die unmittelbare Ausnutzung der Leistung des Veranstalters eines Vortragsabends durch Verwendung einer ungenehmigten Tonbandaufnahme, bei der Entscheidung BGH GRUR 1957, 342, 347 -Underbergist ein Wettbewerbsverhältnis für gleiche Leistungen im Bereich unterschiedlicher Wirtschaftsstufen angenommen worden und bei der Entscheidung BGH GRUR 1972, 553 -Statt Blumen ONKO-Kaffeewurde ein Wettbewerbsverhältnis ad hoc gerade durch die beanstandete Werbung begründet, indem die verschiedenartigen Artikel verglichen und für austauschbar gehalten wurden. - BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62
Schutz eines gewerblichen Veranstalters gegen Tonbandaufnahmen
Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2003 - 4 U 70/03
Bei der Entscheidung BGH GRUR 1963, 575, 576 -Vortragsabendging es um das Angebot einer gleichen Leistung in lediglich unterschiedlichen Medien und um die unmittelbare Ausnutzung der Leistung des Veranstalters eines Vortragsabends durch Verwendung einer ungenehmigten Tonbandaufnahme, bei der Entscheidung BGH GRUR 1957, 342, 347 -Underbergist ein Wettbewerbsverhältnis für gleiche Leistungen im Bereich unterschiedlicher Wirtschaftsstufen angenommen worden und bei der Entscheidung BGH GRUR 1972, 553 -Statt Blumen ONKO-Kaffeewurde ein Wettbewerbsverhältnis ad hoc gerade durch die beanstandete Werbung begründet, indem die verschiedenartigen Artikel verglichen und für austauschbar gehalten wurden.