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   OLG Hamm, 09.11.2000 - 2 Ws 291/2000, 2 Ws 291/00   

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https://dejure.org/2000,10593
OLG Hamm, 09.11.2000 - 2 Ws 291/2000, 2 Ws 291/00 (https://dejure.org/2000,10593)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2000 - 2 Ws 291/2000, 2 Ws 291/00 (https://dejure.org/2000,10593)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2000 - 2 Ws 291/2000, 2 Ws 291/00 (https://dejure.org/2000,10593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Haftbeschwerde,

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßigkeit; Untersuchungshaft; Weitere Fortdauer; Anrechnung von Untersuchungshaft; Freiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 120; ; StGB § 51

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 123
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 23.03.1993 - 3 Ws 159/93

    Aufhebung des Haftbefehls; Anrechnung der Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2000 - 2 Ws 291/00
    Auch wenn es aufgrund der Vorstrafen des Angeklagten zweifelhaft ist, dass die Vollstreckung der Reststrafe nach § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden wird und es keinen verfassungsrechtlich abgesicherten oder strafprozessual anerkannten Grundsatz gibt, dass ein Haftbefehl aufzuheben ist, falls die Strafe demnächst durch Anrechnung von Untersuchungshaft verbüßt sein wird (vgl. OLG Hamm, MDR 1993, 673), liegen aufgrund des Tatgeschehens keine Umstände vor, die aus dem Gesichtspunkt der Bedeutung der Sache für die Rechtsgemeinschaft eine Haftfortdauer rechtfertigen.
  • OLG Hamm, 15.04.1998 - 4 Ws 204/98

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, zu erwartender Widerruf in anderer Sache,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2000 - 2 Ws 291/00
    Bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen den Belangen der Strafrechtspflege mit den Freiheitsgrundrechten des Angeklagten besteht deshalb ein erhebliches Übergewicht der für den Angeklagten drohenden Nachteile, zumal er dann nicht mehr die Vergünstigung des § 35 BtMG in Anspruch nehmen könnte, die im Urteil des Amtsgerichts befürwortet worden ist (vgl. auch OLG Hamm, Strafverteidiger 1998, 553).
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