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   OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09   

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https://dejure.org/2009,15181
OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09 (https://dejure.org/2009,15181)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09 (https://dejure.org/2009,15181)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2009 - 2 Ss OWi 829/09 (https://dejure.org/2009,15181)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerdefrist bei Zustellung des Urteilstenors; Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Fehlen der Urteilsgründe; Beginn der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde durch eine ledigliche Zustellung des Urteilstenors; Beginn der Frist durch ...

  • Judicialis

    StPO § 345; ; OWiG § 79

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerdefrist bei Zustellung des Urteilstenors; Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Fehlen der Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 35 OWi 577/07
  • OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss OWi 367/09

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Fehlens der Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09
    Insbesondere gehört hierzu auch eine unvorhersehbare Erkrankung des erkennenden Einzelrichters (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2009 - 2 Ss OWi 367/09; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 275 Rdnr. 13).
  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 523/03

    Rechtsbeschwerde (Einlegungsfrist); Urteilsverkündung (abwesender Betroffener);

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09
    Im Falle des Fehlens der schriftlichen Urteilsgründe ist nämlich die formelle Zustellung der Urteilsformel ausreichend, um die Frist in Lauf zu setzen (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 06. August 2004 - 2 StR 523/03, abgedruckt in: NJW 2004, 3643 - 3645; BayObLG, NZV 1998, 82; LG Zweibrücken, MDR 1991, 894), wenn für den Betroffenen erkennbar ist, dass die zugestellte Urkunde die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung darstellt.
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09
    Erforderlich ist auch in einem solchen Fall die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen des § 80 Abs. 1 und 2 OWiG anhand des abgekürzten Urteils (vgl. BGHSt 42, 187 = NJW 1996, 3157; Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 80 Rdn. 12, 13, 16h).
  • OLG Hamm, 14.04.2000 - 2 Ss OWi 422/00

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei lückenhaften Urteilsgründen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09
    Nur wenn ohne Kenntnis der Urteilsgründe nicht ohne Weiteres beurteilt werden kann, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, und etwaige Zweifel weder aus dem abgekürzten Urteil, dem Bußgeldbescheid, dem Zulassungsantrag noch aus sonstigen Umständen ausgeräumt werden können, kann das Fehlen von Urteilsgründen zur Begründetheit des Zulassungsantrags führen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 14.08.2002, 2 SsOWi 96/02(93/02) zitiert bei juris,; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ss OWi 764/04 - OLG Hamm VRS 99, 219).
  • OLG Schleswig, 14.08.2002 - 2 Ss OWi 96/02
    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09
    Nur wenn ohne Kenntnis der Urteilsgründe nicht ohne Weiteres beurteilt werden kann, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, und etwaige Zweifel weder aus dem abgekürzten Urteil, dem Bußgeldbescheid, dem Zulassungsantrag noch aus sonstigen Umständen ausgeräumt werden können, kann das Fehlen von Urteilsgründen zur Begründetheit des Zulassungsantrags führen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 14.08.2002, 2 SsOWi 96/02(93/02) zitiert bei juris,; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ss OWi 764/04 - OLG Hamm VRS 99, 219).
  • BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96

    Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09
    Im Falle des Fehlens der schriftlichen Urteilsgründe ist nämlich die formelle Zustellung der Urteilsformel ausreichend, um die Frist in Lauf zu setzen (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 06. August 2004 - 2 StR 523/03, abgedruckt in: NJW 2004, 3643 - 3645; BayObLG, NZV 1998, 82; LG Zweibrücken, MDR 1991, 894), wenn für den Betroffenen erkennbar ist, dass die zugestellte Urkunde die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung darstellt.
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