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   OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98   

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https://dejure.org/1999,6860
OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98 (https://dejure.org/1999,6860)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.1999 - 6 U 80/98 (https://dejure.org/1999,6860)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 6 U 80/98 (https://dejure.org/1999,6860)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98
    Das Beweismaß für die weiteren Schadensfolgen einer wie hier feststehenden Primärverletzung richtet sich nach § 287 ZPO (vgl. BGH VersR 70, 924; 87, 310; 93, 55; Senat VersR 94, 1322; Lemke NZV 96, 337); es genügt also hinreichende Wahrscheinlichkeit.
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98
    Das Beweismaß für die weiteren Schadensfolgen einer wie hier feststehenden Primärverletzung richtet sich nach § 287 ZPO (vgl. BGH VersR 70, 924; 87, 310; 93, 55; Senat VersR 94, 1322; Lemke NZV 96, 337); es genügt also hinreichende Wahrscheinlichkeit.
  • OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/89

    Degenerative Vorschäden - HWS-Trauma

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98
    Das Beweismaß für die weiteren Schadensfolgen einer wie hier feststehenden Primärverletzung richtet sich nach § 287 ZPO (vgl. BGH VersR 70, 924; 87, 310; 93, 55; Senat VersR 94, 1322; Lemke NZV 96, 337); es genügt also hinreichende Wahrscheinlichkeit.
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98
    Das Beweismaß für die weiteren Schadensfolgen einer wie hier feststehenden Primärverletzung richtet sich nach § 287 ZPO (vgl. BGH VersR 70, 924; 87, 310; 93, 55; Senat VersR 94, 1322; Lemke NZV 96, 337); es genügt also hinreichende Wahrscheinlichkeit.
  • OLG Brandenburg, 11.11.2010 - 12 U 33/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallbedingtheit von

    Dabei ist es dem Gericht nicht verwehrt, im Wege des Ausschlusses anderer Ursachen zu der Feststellung zu gelangen, dass als einzig realistische Ursache für die Beschwerden der Unfall in Betracht kommt (vgl. BGH VersR 2003, 474, 476; BGH NJW 2004, 777, 778; Saarländisches OLG OLGR 2005, 489, 491; Senatsurteile v. 08.03.2007 - 12 U 48/06, Schadenpraxis 2007, 428, und vom 25.09.2008 - 12 U 17/08, zitiert nach Juris; KG NZV 2003, 239; OLG Hamm r+s 2000, 155; OLG Karlsruhe NZV 2001, 511).
  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Insoweit genügt - je nach Lage des Einzelfalls - aber eine etwas höhere oder aber deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung des Gerichts ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; BGH , VersR 1987, Seite 310; KG Berlin , NZV 2003, Seite 239; OLG Hamm , r + s 2000, Seite 155; OLG Karlsruhe , NZV 2001, Seite 511; OLG Brandenburg , VRS Band 107, Seiten 85 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.08.2010, Az.: 34 C 28/08, u.a. in: N ZV 2011,Seite 91 = FD-StrVR 2010, Nr.: 308852 = ADAJUR Dok.

    Wenn nämlich nach einem derartigen Zugunglück deutliche und typische Symptome diagnostiziert und diese Diagnose dann ausreichend begründet dargelegt worden ist, kann das Gericht auf dieser Grundlage dann auch von einem unfallnah erhobenen psychologischen Befund ausgehen und insoweit dann auch - unter Beachtung der Zeugenaussagen und des unstreitigen Unfallgeschehens - die Überzeugung gewinnen, das sich der geschädigte Zeuge B... durch den hier streitbefangenen Unfall auch wirklich eine derartige posttraumatische Belastungsstörung erlitten hat ( OLG Hamm , r + s 2000, Seite 155; BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Bamberg , DAR 2001, Seite 121; LG Stuttgart , DAR 2001, Seite 368; AG Bremen , DAR 2003, Seiten 76 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.08.2010, Az.: 34 C 28/08, u.a. in: N ZV 2011,Seite 91 = FD-StrVR 2010, Nr.: 308852 = ADAJUR Dok.

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Insoweit genügt - je nach Lage des Einzelfalls - eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung des Gerichts ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; BGH , VersR 1987, Seite 310; KG Berlin , NZV 2003, Seite 239; OLG Hamm , r + s 2000, Seite 155; OLG Karlsruhe , NZV 2001, Seite 511; OLG Brandenburg , VRS Band 107, Seiten 85 ff. ).

    Nur wenn ein untersuchender Arzt noch am Unfalltag oder einen Tag danach deutliche und typische Symptome erstmals diagnostiziert hätte und diese Diagnose dann in einen ärztlichen Attest ausreichend begründet dargelegt worden wäre, hätte das Gericht auf der Grundlage der Primärsymptomatik ggf. auch von einem unfallnah erhobenen klinischen (und radiologischen) Befund ausgehen und insoweit dann auch evtl. die Überzeugung gewinnen, das sich die Geschädigte bei den streitbefangenen Verkehrsunfall auch wirklich eine solche Verletzung zugezogen hat ( OLG Hamm , r + s 2000, Seite 155; BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Bamberg , DAR 2001, Seite 121; LG Stuttgart , DAR 2001, Seite 368; AG Bremen , DAR 2003, Seiten 76 ff. ).

  • OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 3/03

    Umfang der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Steht danach der Nachweis einer Primärverletzung fest, bemisst sich die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität, ob durch den Unfall auch die geltend gemachten, weitergehenden Unfallfolgen ursächlich sind, nach § 287 ZPO; insoweit genügt - je nach Lage des Einzelfalls - eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (vgl. BGH NZV 2003, 167, 168; BGH VersR 1987, 310 jeweils m.w.N.; KG NZV 2003, 239; OLG Hamm r+s 2000, 155; OLG Karlsruhe NZV 2001, 511).
  • LG Aachen, 15.11.2000 - 7 S 217/00

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines HWS-Verletzung

    Über das Wissen um die Kollision und die dabei aufgetretene höchstmögliche Geschwindigkeitsänderung hinaus ist vorliegend - anders als z.B. in dem dem OLG Hamm r + s 2000, 155 zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalt - nichts gesichert.
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