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   OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03   

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https://dejure.org/2003,4824
OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03 (https://dejure.org/2003,4824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2003 - 3 Ss 507/03 (https://dejure.org/2003,4824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 3 Ss 507/03 (https://dejure.org/2003,4824)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr; Schuldspruchberichtigung durch den Senat; Schuldunfähigkeit aufgrund Alkoholisierung; Verfahrensverzögerungen durch wiederholte Zustellung des schriftlichen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Trunkenheit im Straßenverkehr - Vorsatz bei hohem Blutalkoholspiegel

  • blutalkohol PDF, S. 433

    Kein Rückschluß von hoher BAK auf Vorsatz, Schuldspruchberichtigung und Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO

  • Judicialis

    StGB § 316; ; StPO § 206 a; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316; StPO § 206 a; StPO § 267
    Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; erforderliche Feststellungen; hohe Blutalkoholkonzentration; lange Verfahrensdauer; Strafzumessung; Einstellung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Trunkenheitsfahrt - Vorsatz nicht allein auf Grund hoher BAK

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Trunkenheitsfahrt - Vorsatz nicht allein auf Grund hoher BAK

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03
    Eine Verzögerung um etwa acht Monate kann aber noch im Rahmen der Strafzumessung hinreichend berücksichtigt werden und nötigt nicht zur Einstellung des Verfahrens (vgl. BVerfG, StV 2003, 383).

    Es ist auch nicht erkennbar, dass die eingetretene Verfahrensverzögerung hier zu derart besonderen Belastungen des Angeklagten geführt hat, dass deshalb die Einstellung des Verfahrens in Betracht zu ziehen wäre (vgl. auch hierzu BVerfG, StV 2003, 383, 384).

  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03
    Nur in Extremfällen führt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot zu einem unmittelbar aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Verfahrenshindernis (BVerfG, AnwBl. 2001, 120; NStZ 1997, 591; NJW 1995, 1277, 1278; 1993, 3254, 3255; 1992, 2472, 2473; BayObLG, NStZ-RR 2003, 119 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03
    Nur in Extremfällen führt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot zu einem unmittelbar aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Verfahrenshindernis (BVerfG, AnwBl. 2001, 120; NStZ 1997, 591; NJW 1995, 1277, 1278; 1993, 3254, 3255; 1992, 2472, 2473; BayObLG, NStZ-RR 2003, 119 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03
    Nur in Extremfällen führt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot zu einem unmittelbar aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Verfahrenshindernis (BVerfG, AnwBl. 2001, 120; NStZ 1997, 591; NJW 1995, 1277, 1278; 1993, 3254, 3255; 1992, 2472, 2473; BayObLG, NStZ-RR 2003, 119 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03
    Nur in Extremfällen führt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot zu einem unmittelbar aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Verfahrenshindernis (BVerfG, AnwBl. 2001, 120; NStZ 1997, 591; NJW 1995, 1277, 1278; 1993, 3254, 3255; 1992, 2472, 2473; BayObLG, NStZ-RR 2003, 119 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 301/02

    Verfahrenshindernis wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots - erforderliche

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03
    Nur in Extremfällen führt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot zu einem unmittelbar aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Verfahrenshindernis (BVerfG, AnwBl. 2001, 120; NStZ 1997, 591; NJW 1995, 1277, 1278; 1993, 3254, 3255; 1992, 2472, 2473; BayObLG, NStZ-RR 2003, 119 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 3 Ss 823/01

    Trunkenheit im Straßenverkehr, Vorsatz, Fahrlässigkeit, hohe

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03
    Eine solche Schuldspruchberichtigung ist in der Rechtsprechung vereinzelt vorgenommen worden, wenn sich aus dem festgestellten Sachverhalt ohne weiteres fahrlässiges Handeln ergibt, wenn der Angeklagte sich gegen den Fahrlässigkeitsvorwurf nicht anders hätte verteidigen können und wenn auszuschließen ist, dass die Zugrundelegung fahrlässigen Handelns zu einem milderen Rechtsfolgenausspruch geführt hätte (OLG Naumburg, Blutalkohol 2000, 375) bzw. wenn weitergehende Aufklärungsmöglichkeiten zur inneren Tatseite ausgeschlossen werden können (Senat, Beschluss vom 27.09.2001, 3 Ss 823/01).
  • BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr wegen erfolgloser Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03
    Nur in Extremfällen führt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot zu einem unmittelbar aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Verfahrenshindernis (BVerfG, AnwBl. 2001, 120; NStZ 1997, 591; NJW 1995, 1277, 1278; 1993, 3254, 3255; 1992, 2472, 2473; BayObLG, NStZ-RR 2003, 119 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 2 Ss 178/04

    Trunkenheit im Verkehr; hohe BAK; Trunkenheitsfahrt; Fahrlässigkeit

    Es kann dahinstehen, ob diese Feststellungen bei einem bestreitenden Angeklagten ausreichen, um eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit zu tragen (vgl. dazu auch Beschlüsse des 3. Strafsenats vom 9. November 2003 in 3 Ss 507/03, VA 2004, 54 (Ls.) und vom 26. März 2004 in 3 Ss 77/04, VA 2004, 102 (Ls.).
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