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   OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04   

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https://dejure.org/2004,10769
OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04 (https://dejure.org/2004,10769)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2004 - 3 Ss 679/04 (https://dejure.org/2004,10769)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 3 Ss 679/04 (https://dejure.org/2004,10769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Regelfahrverbots von einem Monat wegen eines Tempoverstoßes; Zumutbarkeit einer Kreditaufnahme zur Finanzierung eines Aushilfsfahrers

  • Judicialis

    StVO § 3; ; BkatV § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; BkatV § 4
    Zumutbare Kreditaufnahme zur Anstellung eines Fahrers bei drohendem Fahrverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Einstellung eines Fahrers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrer bei Fahrverbot - notfalls auf Kredit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Einstellung eines Fahrers

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Urlaub; Beschäftigung eines Fahrers

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04
    Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug sind nicht Teil der Feststellungen eines Schuldspruchs wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern gehören zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 39, 291, 301; OLG Köln NZV 2003, 100; Senatsbeschluss vom 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04 - Senatsbeschluss vom 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 -).
  • BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04
    er ausführt, dass er nicht über hinreichend liquide Mittel verfüge, sich zeitweise eines Fahrers zu bedienen, der aus dem bisherigen Personalbestand nicht rekrutiert werden könne, ist der Betroffene darauf zu verweisen, dass selbst eine kurzfristige Kreditaufnahme hierfür noch zumutbar ist (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 213; BayObLG NZV 2002, 143).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - Ss 458/02

    Wirksame Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04
    Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug sind nicht Teil der Feststellungen eines Schuldspruchs wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern gehören zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 39, 291, 301; OLG Köln NZV 2003, 100; Senatsbeschluss vom 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04 - Senatsbeschluss vom 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 -).
  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04
    Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbots rechtfertigen ein Absehen grundsätzlich nur bei Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. dem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes oder des Verlusts einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. OLG Hamm VRS 90, 210; Senatsbeschlüsse vom 26.02.2002 - 3 Ss OWi 1065/01 -, 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 -).
  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; lückenhaft,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04
    Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug sind nicht Teil der Feststellungen eines Schuldspruchs wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern gehören zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 39, 291, 301; OLG Köln NZV 2003, 100; Senatsbeschluss vom 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04 - Senatsbeschluss vom 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 -).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04
    Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug sind nicht Teil der Feststellungen eines Schuldspruchs wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern gehören zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 39, 291, 301; OLG Köln NZV 2003, 100; Senatsbeschluss vom 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04 - Senatsbeschluss vom 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 -).
  • OLG Brandenburg, 21.08.2003 - 3 W 41/03

    Verhängung von Ordnungsgeld bei Verstoß gegen Handyverbot im Sitzungssaal

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04
    er ausführt, dass er nicht über hinreichend liquide Mittel verfüge, sich zeitweise eines Fahrers zu bedienen, der aus dem bisherigen Personalbestand nicht rekrutiert werden könne, ist der Betroffene darauf zu verweisen, dass selbst eine kurzfristige Kreditaufnahme hierfür noch zumutbar ist (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 213; BayObLG NZV 2002, 143).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem OWi-Täter

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug nicht Teil der den Schuldspruch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung tragenden Feststellungen sind, sondern zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung gehören (Beschluss v. 22.06.2004 3 Ss OWi 350/04 ; Beschluss v. 18.03.2004 3 Ss OWi 11/04 , Beschluss v. 9.12.2004 - 3 Ss 679/04).
  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 4 Ss OWi 455/07

    Absehen vom Fahrverbot: Regelfahrverbot; Außendienstmitarbeiter; drohende

    Dem Betroffenen ist zur Abwendung der Folgen des Fahrverbotes regelmäßig auch zuzumuten, einen Kredit aufzunehmen (OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2004 - 3 Ss 679/04 -).
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