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   OLG Hamm, 09.12.2013 - I-6 U 54/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,51352
OLG Hamm, 09.12.2013 - I-6 U 54/13 (https://dejure.org/2013,51352)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2013 - I-6 U 54/13 (https://dejure.org/2013,51352)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - I-6 U 54/13 (https://dejure.org/2013,51352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zu geringer Sicherheitsabstand und unerwartet starkes Abbremsen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 13.02.2006 - 12 U 70/05

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Auffahrunfall infolge Bremsens ohne zwingenden

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 U 54/13
    Der Senat orientiert sich an der Rechtsprechung, nach der die Mithaftung des Vorausfahrenden um so größer sein muss, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (vgl. KG Berlin MDR 2006, 1404; auch OLG Karlsruhe NJW 2013, 1968).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 88/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsquote bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 U 54/13
    Der Senat orientiert sich an der Rechtsprechung, nach der die Mithaftung des Vorausfahrenden um so größer sein muss, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (vgl. KG Berlin MDR 2006, 1404; auch OLG Karlsruhe NJW 2013, 1968).
  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

    Soweit der Klägervertreter in der Berufungsverhandlung zur Begründung einer hälftigen Haftungsverteilung auf eine Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 09.12.2013 - 6 U 54/13 -) verwiesen hat, verkennt er, dass der dort zugrundeliegende Unfall in Annäherung an eine Grünlicht anzeigende Lichtzeichenanlage geschah und sich zudem vor dem vorausfahrenden Unfallbeteiligten keine weiteren Fahrzeuge befanden (vgl. OLG Hamm, aaO, juris-Rn. 4).
  • OLG Hamm, 27.09.2018 - 6 U 68/17

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund starken Bremsens ohne

    Diese Quote steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte, wonach die Mithaftung des Vorausfahrenden umso größer sein muss, je unwahrscheinlicher nach der Verkehrssituation ein starkes Abbremsen ist (OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2013 - I-6 U 54/13 - juris Rn. 7; KG Berlin, Urteil vom 13.02.2006 - 12 U 70/05, juris Rn. 16).
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