Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.12.2015 - 8 U 26/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Formularmäßige Vereinbarung der Kündigung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft von Apothekern wegen Absinkung des Umsatzes unter die Summer der gezeichneten Geschäftsanteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 19.11.2014 - 41 O 39/14
- OLG Hamm, 09.12.2015 - 8 U 26/15
- BGH, 15.05.2018 - II ZR 2/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80
Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2015 - 8 U 26/15
Soweit ein Gesetz das Rechtsgeschäft nicht selbst ausdrücklich verbietet, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob es ein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB darstellt (BGHZ 85, 39).Auch soweit das Gesetz ein ausdrückliches Umgehungsverbot nicht enthält, ist bei der Umgehung eines Verbotsgesetzes § 134 BGB dann anwendbar, wenn durch andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Zweck des betreffenden Verbotsgesetzes vereitelt wird (BGHZ 58, 60; 85, 39; BGH ZIP 1991, 110).
- BGH, 08.02.1988 - II ZR 228/87
Inhaltskontrolle von Rechtsverhältnissen zwischen einer Genossenschaft und den …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2015 - 8 U 26/15
Indes ist entscheidend für diese Zuordnung, ob nicht Rechtsverhältnisse zwischen der Genossenschaft und ihren Genossen, die besondere Leistungs- und Benutzungspflichten der Genossen zum Gegenstand haben, vorliegen, die unmittelbar auf der Satzung beruhen, mitgliedschaftlicher Natur sind und der Verwirklichung des Förderzwecks der Genossenschaft dienen (BGHZ 103, 219).Auch eine weitergehende Möglichkeit des Ausscheidens im Wege der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht nicht (BGH NJW 1988, 1729).
- BGH, 28.06.1996 - V ZR 136/95
Anforderungen an die Form der Ausübung eines Ankaufsrechts
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2015 - 8 U 26/15
Diese kann auch in das Belieben einer Partei gestellt werden (BGHZ 47, 391; BGH NJW-RR 1996, 1167), was vorliegend der Fall ist, weil der Kläger über die Einstellung von Lieferungen durch die Beklagte entscheiden konnte.
- BGH, 13.01.1972 - VII ZR 81/70
Umfang der Unabdingbarkeit des Ausgleichsanspruchs; Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2015 - 8 U 26/15
Auch soweit das Gesetz ein ausdrückliches Umgehungsverbot nicht enthält, ist bei der Umgehung eines Verbotsgesetzes § 134 BGB dann anwendbar, wenn durch andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Zweck des betreffenden Verbotsgesetzes vereitelt wird (BGHZ 58, 60; 85, 39; BGH ZIP 1991, 110). - BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90
Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2015 - 8 U 26/15
Auch soweit das Gesetz ein ausdrückliches Umgehungsverbot nicht enthält, ist bei der Umgehung eines Verbotsgesetzes § 134 BGB dann anwendbar, wenn durch andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Zweck des betreffenden Verbotsgesetzes vereitelt wird (BGHZ 58, 60; 85, 39; BGH ZIP 1991, 110). - BGH, 04.04.1973 - VIII ZR 47/72
Anforderungen an die bedingte Kündigung einer angemieteten Reklamefläche - …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2015 - 8 U 26/15
Jedoch sind auch bedingte Kündigungen dann zulässig, wenn die berechtigten Interessen des Kündigungsempfängers nicht beeinträchtigt werden (BGH WM 1973, 694;… Staudinger-Bork, BGB, 2015, Vorb. zu §§ 158 ff. Rn. 40). - BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12
AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2015 - 8 U 26/15
Vorausgesetzt wird ein wirkliches Aushandeln, wobei die Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt werden und der Vertragspartner die reale Möglichkeit erhalten muss, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH NJW 2013, 856; 2014, 1725). - BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13
Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2015 - 8 U 26/15
Vorausgesetzt wird ein wirkliches Aushandeln, wobei die Klausel ernsthaft zur Disposition gestellt werden und der Vertragspartner die reale Möglichkeit erhalten muss, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH NJW 2013, 856; 2014, 1725).
- AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines …
Damit ist die Frage berührt, ob in einer Genossenschaft im Voraus für den Fall des Eintritts oder des Ausbleibens bestimmter Umstände die dann ohne weiteres Zutun der Beteiligten von selbst eintretende Beendigung der Mitgliedschaft vereinbart werden kann ( BGH , Urteil vom 15.05.2018, Az.: II ZR 2/16, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 933 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 09.12.2015, Az.: 8 U 26/15, u.a. in: BeckRS 2015, Nr. 124802 = "juris" ).Denn damit würde nicht nur ein weiterer, vom Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehener, Ausscheidensgrund zugelassen, sondern es würden auch die aus § 18 Satz 1, §§ 65 ff. GenG ableitbaren Beschränkungen außer Acht gelassen, denen Beendigungstatbestände genossenschaftsrechtlich unterliegen ( BGH , Urteil vom 15.05.2018, Az.: II ZR 2/16, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 933 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 09.12.2015, Az.: 8 U 26/15, u.a. in: BeckRS 2015, Nr. 124802 = "juris" ).