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   OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02   

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https://dejure.org/2003,9438
OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02 (https://dejure.org/2003,9438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2003 - 9 U 168/02 (https://dejure.org/2003,9438)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 9 U 168/02 (https://dejure.org/2003,9438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Eigentumsverletzung und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; Beachtung eines bestehenden Aufrechnungsverbots; Eigentumsverlust durch Verarbeitung; Voraussetzungen für die Annahme der Herstellung einer neuen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Aufrechnungsverbot § 393 BGB und Werkunternehmerpfandrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 251 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 929 S. 1 § 932
    Berücksichtigung des Werkunternehmerpfandrechts bei Schadensersatz wegen unberechtigter Veräußerung einer dem Auftraggeber gehörenden Sache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1954 - IV ZR 40/54

    Lohnmälzung - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02
    Sie hat nicht nur die Beklagte mit der Fertigstellung des Gabelstaplers gegen Entgelt beauftragt, sondern darüber hinaus ihr Interesse an dieser Fertigstellung dadurch dokumentiert, daß sie die Materialien für die Restanfertigung des Gabelstaplers selbst besorgt hat (vgl. auch BGHZ 14, 114).
  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 244/88

    Grabungsmaterialien; Urheber- und Eigentumsrechte eines Hochschullehrers an

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02
    Maßgebend ist insoweit nicht, wer die verarbeitende Tätigkeit ausführt, sondern in wessen Namen und Interesse die Verarbeitung nach der Verkehrsauffassung vom Standpunkt eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Beobachters erfolgt (BGHZ 112, 243).
  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02
    Bei Verlust eines Gegenstandes bemißt sich der Ersatzanspruch regelmäßig nach dem Wiederbeschaffungswert, d. h. dem Verkaufswert (BGHZ 92, 85; 117, 29).
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 186/91

    Wertersatz bei unbefugter Stromentnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02
    Bei Verlust eines Gegenstandes bemißt sich der Ersatzanspruch regelmäßig nach dem Wiederbeschaffungswert, d. h. dem Verkaufswert (BGHZ 92, 85; 117, 29).
  • BGH, 29.02.1984 - IVa ZR 188/82

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Vermächtnisses mit dem Gegenstand des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2003 - 9 U 168/02
    Zu ersetzen ist das Wertinteresse, also die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (BGH NJW 1984, 2570).
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