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   OLG Hamm, 10.03.2016 - III-3 RVs 22/16   

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https://dejure.org/2016,5311
OLG Hamm, 10.03.2016 - III-3 RVs 22/16 (https://dejure.org/2016,5311)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2016 - III-3 RVs 22/16 (https://dejure.org/2016,5311)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2016 - III-3 RVs 22/16 (https://dejure.org/2016,5311)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kinderpornographische Schrift, Posieren des Kindes, Sexualbezug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sexualbezug des Posierens nackter Kinder für die Strafbarkeit wegen Kinderpornographie

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184 b i.d.F.v. 31.10.2008
    Kinderpornographische Schrift; Posieren des Kindes; Sexualbezug

  • rechtsportal.de

    StGB § 184 b i.d.F.v. 31.10.2008
    Sexualbezug des Posierens nackter Kinder für die Strafbarkeit wegen Kinderpornographie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wann ist die "Aufnahme eines nackten Körpers oder des Geschlechtsteils eines Kindes" Kinderpornografie?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufnahme eines nackten Körpers oder des Geschlechtsteils eines Kindes als Kinderpornografie

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 36 Ds 540/15
  • AG Bielefeld - 566 Js 1084/13
  • OLG Hamm, 10.03.2016 - III-3 RVs 22/16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 342/14

    Besitzverschaffung an kinderpornographischen Schriften (Begriff der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 22/16
    Das Amtsgericht hat erkennbar nicht bedacht, dass nicht bereits die Aufnahme eines nackten Körpers oder des Geschlechtsteils eines Kindes Kinderpornografie i.S.v. § 184b Abs. 1 StGB in der Fassung vom 31.10.2008 darstellt; vielmehr ist für die Annahme sexueller Handlungen von oder an Kindern im Sinne eines hier möglicherweise vorliegenden Posierens in sexualbetonter Körperhaltung erforderlich, dass die von dem Kind eingenommene Körperposition objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (BGH, Beschluss vom 03.12.2014 - 4 StR 342/14; BGH, Beschluss vom 26.08.2008 - 4 StR 373/08 und BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - 4 StR 459/07, alle juris; vgl. auch BGH StV 2015, 471; StV 2014, 416 und StV 2014, 736 sowie BT-Drucks. 16/9646, S. 2, S. 17).

    Körperpositionen, die sich bei einem Handlungsablauf ohne eindeutigen Sexualbezug (z.B. Körperpflege, An- oder Umkleiden, Sport, Spiel etc.) naturgemäß ergeben, sind dagegen auch dann keine sexuellen Handlungen von Kindern i.S.v. § 184 b Abs. 1 StGB in der Fassung vom 31.10.2008, wenn sie für Bildaufnahmen zu pornografischen Zwecken ausgenutzt werden (BGH, Beschluss vom 03.12.2014 - 4 StR 342/14; juris).

    Die Feststellungen belegen hier bereits nicht, dass die auf den vier dort näher bezeichneten Bilddateien teilweise dargestellten Kinder zum Zeitpunkt der Fertigung der zugrunde liegenden Aufnahmen ihr Geschlechtsteil "zur Schau gestellt" und damit eine Handlung vorgenommen haben, die ihrem äußeren Erscheinungsbild nach einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (BGH, Beschluss vom 03.12.2014 - 4 StR 342/14; juris).

  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 22/16
    Das Amtsgericht hat erkennbar nicht bedacht, dass nicht bereits die Aufnahme eines nackten Körpers oder des Geschlechtsteils eines Kindes Kinderpornografie i.S.v. § 184b Abs. 1 StGB in der Fassung vom 31.10.2008 darstellt; vielmehr ist für die Annahme sexueller Handlungen von oder an Kindern im Sinne eines hier möglicherweise vorliegenden Posierens in sexualbetonter Körperhaltung erforderlich, dass die von dem Kind eingenommene Körperposition objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (BGH, Beschluss vom 03.12.2014 - 4 StR 342/14; BGH, Beschluss vom 26.08.2008 - 4 StR 373/08 und BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - 4 StR 459/07, alle juris; vgl. auch BGH StV 2015, 471; StV 2014, 416 und StV 2014, 736 sowie BT-Drucks. 16/9646, S. 2, S. 17).
  • BGH, 26.08.2008 - 4 StR 373/08

    Begriff der sexuellen Handlung (Bewusstsein des Täters); Nötigung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 22/16
    Das Amtsgericht hat erkennbar nicht bedacht, dass nicht bereits die Aufnahme eines nackten Körpers oder des Geschlechtsteils eines Kindes Kinderpornografie i.S.v. § 184b Abs. 1 StGB in der Fassung vom 31.10.2008 darstellt; vielmehr ist für die Annahme sexueller Handlungen von oder an Kindern im Sinne eines hier möglicherweise vorliegenden Posierens in sexualbetonter Körperhaltung erforderlich, dass die von dem Kind eingenommene Körperposition objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (BGH, Beschluss vom 03.12.2014 - 4 StR 342/14; BGH, Beschluss vom 26.08.2008 - 4 StR 373/08 und BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - 4 StR 459/07, alle juris; vgl. auch BGH StV 2015, 471; StV 2014, 416 und StV 2014, 736 sowie BT-Drucks. 16/9646, S. 2, S. 17).
  • BGH, 20.12.2007 - 4 StR 459/07

    "Happy Slapping" durch sexuelle Handlungen an Minderjährigen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 22/16
    Das Amtsgericht hat erkennbar nicht bedacht, dass nicht bereits die Aufnahme eines nackten Körpers oder des Geschlechtsteils eines Kindes Kinderpornografie i.S.v. § 184b Abs. 1 StGB in der Fassung vom 31.10.2008 darstellt; vielmehr ist für die Annahme sexueller Handlungen von oder an Kindern im Sinne eines hier möglicherweise vorliegenden Posierens in sexualbetonter Körperhaltung erforderlich, dass die von dem Kind eingenommene Körperposition objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (BGH, Beschluss vom 03.12.2014 - 4 StR 342/14; BGH, Beschluss vom 26.08.2008 - 4 StR 373/08 und BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - 4 StR 459/07, alle juris; vgl. auch BGH StV 2015, 471; StV 2014, 416 und StV 2014, 736 sowie BT-Drucks. 16/9646, S. 2, S. 17).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 22/16
    Das Amtsgericht hat erkennbar nicht bedacht, dass nicht bereits die Aufnahme eines nackten Körpers oder des Geschlechtsteils eines Kindes Kinderpornografie i.S.v. § 184b Abs. 1 StGB in der Fassung vom 31.10.2008 darstellt; vielmehr ist für die Annahme sexueller Handlungen von oder an Kindern im Sinne eines hier möglicherweise vorliegenden Posierens in sexualbetonter Körperhaltung erforderlich, dass die von dem Kind eingenommene Körperposition objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist (BGH, Beschluss vom 03.12.2014 - 4 StR 342/14; BGH, Beschluss vom 26.08.2008 - 4 StR 373/08 und BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - 4 StR 459/07, alle juris; vgl. auch BGH StV 2015, 471; StV 2014, 416 und StV 2014, 736 sowie BT-Drucks. 16/9646, S. 2, S. 17).
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