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   OLG Hamm, 10.03.2020 - I-15 W 72/20   

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https://dejure.org/2020,14585
OLG Hamm, 10.03.2020 - I-15 W 72/20 (https://dejure.org/2020,14585)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2020 - I-15 W 72/20 (https://dejure.org/2020,14585)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2020 - I-15 W 72/20 (https://dejure.org/2020,14585)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 181; WEG § 12
    Zustimmung des selbst erwerbenden Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • notar-drkotz.de

    Zustimmung WEG-Verwalter zur Veräußerung WEG-Einheit an ihn selbst - Wirksamkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbst erwerbender Verwalter darf Zustimmung erteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zustimmung des Verwalters zu einer Veräußerung von Wohnungseigentum an sich selbst

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalter kann eigenem Erwerb zustimmen! (IMR 2020, 385)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2020, 164
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2019 - 3 Wx 217/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 15 W 72/20
    § 181 BGB steht der Wirksamkeit der Zustimmung weder in direkter noch in entsprechender Anwendung entgegen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2019, 3 Wx 217/19).

    Die von dem Verwalter eines Wohnungseigentums erteilte Zustimmung zu der Veräußerung einer Wohnungseigentumseinheit an ihn selbst unterliegt nicht den Beschränkungen des § 181 BGB (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2019 - 3 Wx 217/19 - zitiert nach juris; KG Berlin FGPrax 2004, 697; jurisPK-BGB-Lafontaine, 8. Auflage, § 12 Rn.42; Jennißen/Grziwotz, WEG, 6. Auflage, § 12 Rn.21; Münchener Kommentar zum BGB/Commichau, 8. Auflage, § 12 Rn.13; BeckOGK/Skauradszun, WEG, Stand 1.12.2019, § 12 Rn.19.2.; a. A.: LG Hagen RNotZ 2007, 349; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Auflage, § 12 Rn.27).

  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 15 W 72/20
    Handelt es sich - wie hier - um eine Erklärung, die wahlweise gegenüber verschiedenen privaten Adressaten abgegeben werden kann, kommt eine Anwendung des § 181 BGB nicht in Betracht, wenn der Dritte nicht nur formal, sondern auch der Sache nach Erklärungsempfänger ist (BGHZ 94, 132).
  • BayObLG, 26.06.1986 - BReg. 2 Z 54/85
    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 15 W 72/20
    Unmittelbar ist § 181 BGB nicht anwendbar, da der Verwalter seine einseitige Zustimmungserklärung zu der Veräußerung nicht gegenüber sich selbst als Erklärungsempfänger abgibt (OLG Düsseldorf, a. a. O.; KG Berlin, a. a. O.; BayObLG NJW-RR 1986, 1077).
  • LG Hagen, 29.09.2006 - 3 T 472/06

    Anwendbarkeit von § 181 BGB auf Veräußerungszustimmung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2020 - 15 W 72/20
    Die von dem Verwalter eines Wohnungseigentums erteilte Zustimmung zu der Veräußerung einer Wohnungseigentumseinheit an ihn selbst unterliegt nicht den Beschränkungen des § 181 BGB (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2019 - 3 Wx 217/19 - zitiert nach juris; KG Berlin FGPrax 2004, 697; jurisPK-BGB-Lafontaine, 8. Auflage, § 12 Rn.42; Jennißen/Grziwotz, WEG, 6. Auflage, § 12 Rn.21; Münchener Kommentar zum BGB/Commichau, 8. Auflage, § 12 Rn.13; BeckOGK/Skauradszun, WEG, Stand 1.12.2019, § 12 Rn.19.2.; a. A.: LG Hagen RNotZ 2007, 349; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Auflage, § 12 Rn.27).
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