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   OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 171/01   

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https://dejure.org/2002,11677
OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 171/01 (https://dejure.org/2002,11677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.04.2002 - 20 U 171/01 (https://dejure.org/2002,11677)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. April 2002 - 20 U 171/01 (https://dejure.org/2002,11677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Feuer-Industrieversicherung sowie aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung; Ersatz eines Schadens infolge einer Brandstiftung in einer Produktionshalle zur Aufarbeitung gebrauchter Stahlfässer und den Handel mit ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    FBUB § 7 ; AGBG § 9
    Klausel über Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verlust sowohl der Inventuren als auch der Bilanzen ist unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 73/96

    Umdeutung einer unwirksamen Rücktrittserklärung in eine Anfechtungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 171/01
    Eine Beweisführung mittels eines Anscheinsbeweises ist nicht zulässig, wenn es um die Feststellung der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalls geht (BGH, Urt.v.09.04.1997 - IV ZR 73/96 - NJW-RR 1997, 1112 m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 171/01
    Die an objektiven Maßstäben orientierte Auslegung von Klauseln in AGBs, die grundsätzlich aus der Sicht durchschnittlicher, aufmerksamer und um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung des Stellenwertes der Klausel im Regelwerk vorzunehmen ist (BGH, Urt.v.02.03.1994 - IV ZR 109/93- VersR 1994, 549), richtet sich bei Spezialversicherungen - wozu die Betriebsunterbrechungsversicherung zählt - nach dem Verständnis der beteiligten Kreise, mithin im Entscheidungsfall dem Verständnis, wie es in Unternehmerkreisen zu erwarten ist.
  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88

    Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 171/01
    Beweisbelastet für die Voraussetzungen des § 61 VVG und damit für die behauptete vorsätzliche Brandstiftung des Klägers ist die Beklagte, wobei ihr in der Feuerversicherung Beweiserleichterungen, wie sie die Rechtsprechung für die Kaskoversicherung und die Diebstahlversicherung herausgearbeitet hat, nicht zur Verfügung stehen (BGH, Urt.v.17.05.1989 IV a ZR 130/88 - VersR 1989, 841; BGH, Urt.v.24.04.1990 IV ZR 49/89 - VersR 1990, 894, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1990 - IV ZR 49/89

    Nachweis eines unredlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 171/01
    Beweisbelastet für die Voraussetzungen des § 61 VVG und damit für die behauptete vorsätzliche Brandstiftung des Klägers ist die Beklagte, wobei ihr in der Feuerversicherung Beweiserleichterungen, wie sie die Rechtsprechung für die Kaskoversicherung und die Diebstahlversicherung herausgearbeitet hat, nicht zur Verfügung stehen (BGH, Urt.v.17.05.1989 IV a ZR 130/88 - VersR 1989, 841; BGH, Urt.v.24.04.1990 IV ZR 49/89 - VersR 1990, 894, jeweils m.w.N.).
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