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   OLG Hamm, 10.05.1999 - 13 U 95/98   

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https://dejure.org/1999,4271
OLG Hamm, 10.05.1999 - 13 U 95/98 (https://dejure.org/1999,4271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.1999 - 13 U 95/98 (https://dejure.org/1999,4271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 13 U 95/98 (https://dejure.org/1999,4271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Regulierung des Schadens eines Apothekenbetreibers wegen Datenverlustes auf seiner geleasten EDV-Anlage nebst Datensicherungseinheit ; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung der Kosten für eine Datenrettung und für Inventurarbeiten; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94

    Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.1999 - 13 U 95/98
    Der BGH hat in dem von den Parteien zitierten Urteil vom 02.07.1996 (NJW 96, 2924) im einzelnen ausgeführt, daß der EDVAnbieter die Überprüfungspflicht hat, ob daß der Datensicherung dienende Programm übertragen und die Sicherungsroutine auf der EDVAnlage lauffähig ist.

    Die Erforderlichkeit eines nahen Mangelfolgeschadens, der ausnahmsweise unter die kurze Verjährungsfrist des § 638 BGB fällt, kann nur dann gegeben sein, wenn ein enger Zusammenhang zwischen Werkmangel und Folgeschaden besteht, so daß der durch den Werkmangel bedingte Schaden regelmäßig nicht erst nach langer Zeit in Erscheinung tritt, und wenn zudem eine Interessenabwägung ergibt, daß der Unternehmer billigerweise nicht damit rechnen muß, noch lange Zeit nach Ablauf der kurzen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (BGH NJW 96, 2924, 2926 m. w. N.).

    Die Inventurkosten sind dem Grunde nach erstattungsfähig (BGH NJW 96, 2924, 2925).

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.1999 - 13 U 95/98
    Dort ist die Pflicht des Arztes gegeben, zum Schutz seiner Patienten Befunde zu erheben und zu sichern (BGH NJW 87, 1482).
  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.1999 - 13 U 95/98
    Die Interessenlage ist hier ähnlich wie in Produkthaftungsfällen, in denen der Hersteller im Interesse des Verbrauchers gehalten ist, das Produkt zu überprüfen und den Befund zu sichern (BGH NJW 88, 2611).
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