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OLG Hamm, 10.06.2010 - I-4 U 38/10 |
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- BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02
Optimale Interessenvertretung
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
Ein solches setzt voraus, dass sie gleichartige Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen ver suchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das in Frage kommende Unternehmen in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2000, 907, 909 -Filialleiterfehler,; GRUR 2005, 520 -optimale Interessenvertretung). - BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
c) Zudem ist hier jedenfalls auch durch die konkrete Verletzungshandlung ein Wett bewerbsverhältnis der erforderlichen Art begründet worden, Die Parteien sind durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten, auch wenn ihre Unternehmen ansonsten anderen Branchen angehören sollten (vgl. BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker). - BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
Ein solches setzt voraus, dass sie gleichartige Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen ver suchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das in Frage kommende Unternehmen in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2000, 907, 909 -Filialleiterfehler,; GRUR 2005, 520 -optimale Interessenvertretung).
- OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 24/05
Wettbewerbswidriges Angebot kostenpflichtiger Mehrwertdienste über des Telefon
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
Es kommt dabei auf eine Würdigung der konkreten Umstände des Einzel falls an, da eine generalisierende Betrachtungsweise nicht am Platz ist (Senat, Urteil vom 14. April 2005 -4 U 24/05, bestätigt durch die BGH-Entscheidung Suchmaschi neneintrag). - BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89
Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
Die Antragsgegnerin müsste auch Anhaltspunkte dafür gehabt haben, dass der anzurufende Gewerbetrei bende gerade auch mit einer telefonischen Werbung für eine solche Dienstleistung einverstanden sein könnte (BGH GRUR 1991, 764 -Telefonwerbung IV). - BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05
Suchmaschineneintrag
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
Diese konnte unabhängig davon auch bei verständiger Würdigung aller ihr bekannten Umstände vor dem Anruf ein Einverständnis des anzurufenden Geschäftspartners nicht annehmen (BGH GRUR 2008, 189, 190 -Suchmaschineneintrag;… Hefermehl / Köhler, UWG, 26. Auflage, § 7 Rdn. 62). - OLG Hamm, 19.04.2007 - 4 U 3/07
Unerlaubte Telefonwerbung gem. § 7 II UWG
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
Der Antragsteller ist aber schon im Verfahren 4 U 3/07 des Senats, in dem die dortige Berufungsführerin die Berufung gegen das Verbotsurteil des Landgerichts Essen vom 15. Dezember 2006 zurückge nommen hat, wegen eines Werbeanrufs vom 25. Juli 2006 durch die Betreiberin ei nes Intemetbranchenbuches bei seinem Prozessbevollmächtigten gegen eine solche Telefonwerbung vorgegangen. - BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
Telefonwerbung für "Individualverträge"
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
Insoweit ist zwar nicht hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen bei einer Werbung mit Te lefonanrufen gegenüber sonstigen Marktteilnehmern von deren zumindest mutmaßli chem Einverständnis ausgegangen werden kann (vgl. BGH GRUR 2007, 607, 609 - Telefonwerbung für Individualverträge).
- LG Essen, 29.08.2014 - 43 O 77/14
LG Essen bestätigt einstweilige Verfügung gegen RA-Micro wegen verbotener …
b) Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (vgl. insbes, Urteil vom 10.06.2010, I-4 U 38/10), der sich das erkennende Gericht anschließt, genügt es für ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, dass beide Wettbewerber Werbemöglichkeiten für Gewerbe treibende anbieten, wobei dies in unterschiedlichen Medien geschehen kann, also vorliegend z. B. zum einen im Faltstadtplan von Bottrop und zum anderen in dem internetauftritt . - LG Essen, 27.03.2013 - 42 O 84/12
Auftraggeber eines Call-Centers muss sich dessen unzulässigen Telefonanruf zu …
6, 2 0 1 0 - 4 U 38/10- an, in denen die wettbewerbswidrige Lästigkeit gerade auch für Fälle von Kaltanrufen in Anwaltskanzleien mit dem Ziel der Werbung für Hilfestellungen beim Internet-Auftritt herausgestellt worden ist.