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   OLG Hamm, 10.06.2010 - I-4 U 38/10   

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https://dejure.org/2010,75073
OLG Hamm, 10.06.2010 - I-4 U 38/10 (https://dejure.org/2010,75073)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.2010 - I-4 U 38/10 (https://dejure.org/2010,75073)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - I-4 U 38/10 (https://dejure.org/2010,75073)
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  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unerlaubte Telefonwerbung gem. § 7 II UWG

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
    Ein solches setzt voraus, dass sie gleichartige Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen ver­ suchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das in Frage kommende Unternehmen in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2000, 907, 909 -Filialleiterfehler,; GRUR 2005, 520 -optimale Interessenvertretung).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
    c) Zudem ist hier jedenfalls auch durch die konkrete Verletzungshandlung ein Wett­ bewerbsverhältnis der erforderlichen Art begründet worden, Die Parteien sind durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten, auch wenn ihre Unternehmen ansonsten anderen Branchen angehören sollten (vgl. BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
    Ein solches setzt voraus, dass sie gleichartige Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen ver­ suchen mit der Folge, dass die beanstandete Wettbewerbshandlung das in Frage kommende Unternehmen in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2000, 907, 909 -Filialleiterfehler,; GRUR 2005, 520 -optimale Interessenvertretung).
  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 24/05

    Wettbewerbswidriges Angebot kostenpflichtiger Mehrwertdienste über des Telefon

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
    Es kommt dabei auf eine Würdigung der konkreten Umstände des Einzel­ falls an, da eine generalisierende Betrachtungsweise nicht am Platz ist (Senat, Urteil vom 14. April 2005 -4 U 24/05, bestätigt durch die BGH-Entscheidung Suchmaschi­ neneintrag).
  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
    Die Antragsgegnerin müsste auch Anhaltspunkte dafür gehabt haben, dass der anzurufende Gewerbetrei­ bende gerade auch mit einer telefonischen Werbung für eine solche Dienstleistung einverstanden sein könnte (BGH GRUR 1991, 764 -Telefonwerbung IV).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05

    Suchmaschineneintrag

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
    Diese konnte unabhängig davon auch bei verständiger Würdigung aller ihr bekannten Umstände vor dem Anruf ein Einverständnis des anzurufenden Geschäftspartners nicht annehmen (BGH GRUR 2008, 189, 190 -Suchmaschineneintrag; Hefermehl / Köhler, UWG, 26. Auflage, § 7 Rdn. 62).
  • OLG Hamm, 19.04.2007 - 4 U 3/07

    Unerlaubte Telefonwerbung gem. § 7 II UWG

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
    Der Antragsteller ist aber schon im Verfahren 4 U 3/07 des Senats, in dem die dortige Berufungsführerin die Berufung gegen das Verbotsurteil des Landgerichts Essen vom 15. Dezember 2006 zurückge­ nommen hat, wegen eines Werbeanrufs vom 25. Juli 2006 durch die Betreiberin ei­ nes Intemetbranchenbuches bei seinem Prozessbevollmächtigten gegen eine solche Telefonwerbung vorgegangen.
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10
    Insoweit ist zwar nicht hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen bei einer Werbung mit Te­ lefonanrufen gegenüber sonstigen Marktteilnehmern von deren zumindest mutmaßli­ chem Einverständnis ausgegangen werden kann (vgl. BGH GRUR 2007, 607, 609 - Telefonwerbung für Individualverträge).
  • LG Essen, 29.08.2014 - 43 O 77/14

    LG Essen bestätigt einstweilige Verfügung gegen RA-Micro wegen verbotener

    b) Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (vgl. insbes, Urteil vom 10.06.2010, I-4 U 38/10), der sich das erkennende Gericht anschließt, genügt es für ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, dass beide Wettbewerber Werbemöglichkeiten für Gewerbe­ treibende anbieten, wobei dies in unterschiedlichen Medien geschehen kann, also vorliegend z. B. zum einen im Faltstadtplan von Bottrop und zum anderen in dem internetauftritt .
  • LG Essen, 27.03.2013 - 42 O 84/12

    Auftraggeber eines Call-Centers muss sich dessen unzulässigen Telefonanruf zu

    6, 2 0 1 0 - 4 U 38/10- an, in denen die wettbewerbswidrige Lästigkeit gerade auch für Fälle von Kaltanrufen in Anwaltskanzleien mit dem Ziel der Werbung für Hilfestellungen beim Internet-Auftritt herausgestellt worden ist.
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