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   OLG Hamm, 10.09.2012 - I-22 U 67/11   

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https://dejure.org/2012,36384
OLG Hamm, 10.09.2012 - I-22 U 67/11 (https://dejure.org/2012,36384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2012 - I-22 U 67/11 (https://dejure.org/2012,36384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2012 - I-22 U 67/11 (https://dejure.org/2012,36384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFB § 311 b Abs. 1 Satz 1; BeurkG § 13
    Erforderlichkeit der Mitbeurkundung eines in einem Grundstückskaufvertrag in Bezug genommenen Bodengutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufvertrag: Muss Bodengutachten mit beurkundet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 514
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 278/01

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Bodengutachtens

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11
    Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag auf ein Bodengutachten Bezug genommen, bedarf es dessen Mitbeurkundung jedenfalls dann nicht, wenn das Bodengutachten nicht die vertragliche Beschaffenheit der Kaufsache bestimmt und damit keinen eigenen rechtsgeschäftlichen Regelungsinhalt aufweist (Anschluss an BGH, Urt. v. 14.03.2003, V ZR 278/01, DNotZ 2003, 698 = NJW-RR 2003, 1136).

    Von einer sog. echten Verweisung ist in derartigen Fallgestaltungen nicht auszugehen (vgl. insoweit BGH, DNotZ 2003, 698 = NJW-RR 2003, 1136; Renner, a.a.O., § 9 BeurkG Rn. 46; ders., in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, Vorbemerkungen zu §§ 127a, 128 BGB: Beurkundungsgesetz, Rn. 407; Hertel, in: Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 9. Aufl., Rn. 311 ff.; Kanzleiter/Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 311b Rn. 49).

    Ein Bodengutachten bedarf demgegenüber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst dann nicht der Beurkundung, wenn es nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt (BGH, NJW-RR 2004, 284; DNotZ 2003, 698 = NJW-RR 2003, 1136).

  • OLG Hamm, 05.10.1987 - 22 U 18/87
    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11
    Zwar handelt es sich bei der aus einem Leistungsverweigerungsrecht resultierenden fehlenden Fälligkeit grundsätzlich um eine nach § 767 Abs. 1 ZPO berücksichtigungsfähige materiell-rechtliche Einwendung (vgl. Zöller/Herget, a.a.O., § 767 Rn. 12 - "Fälligkeit"; Musielak/Lackmann, a.a.O., § 767 Rn. 24), die allerdings regelmäßig lediglich zu einer zeitweiligen Einschränkung der Zwangsvollstreckung führt und es für sich genommen bereits nicht rechtfertigt, die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde insgesamt für unzulässig zu erklären (vgl. nur OLG Hamm, NJW-RR 1988, 266).
  • BayObLG, 02.03.2000 - 1Z BR 29/99

    Zur Anwendung des § 16 BeurkG auf eine Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11
    Es bedarf daher keiner abschließenden Entscheidung durch den Senat, ob der Streithelfer der Beklagten nach § 16 Abs. 1 BeurkG auch dann verpflichtet gewesen ist, sich davon zu überzeugen, dass die an der Beurkundung teilnehmenden Parteien die deutsche Sprache ausreichend verstehen, wenn der Kläger - selbst deutscher Staatsangehöriger - als Urkundsbeteiligter nicht angegeben hat, der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig zu sein (vgl. dazu LG Hannover, NdsRPfl 2003, 283; Litzenburger, in: Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand: 01.05.2012, § 16 BeurkG Rn. 2 mit Hinweis auf BayObLG, FamRZ 2000, 1124).
  • BGH, 24.09.1991 - XI ZR 245/90

    Einwand fehlender Vertretungsmacht des Ausstellers gegenüber jedem Scheckinhaber

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11
    Ist nämlich dem Hauptantrag der klagenden Partei in erster Instanz stattgegeben worden, fällt der nicht beschiedene Hilfsantrag der höheren Instanz allein durch die Rechtsmitteleinlegung seitens der beklagten Partei zur Entscheidung an (vgl. BGH, Urt. v. 24.09.1991, XI ZR 245/90, juris, Rn. 50, mit weiteren Nachweisen, NJW 1992, 117).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11
    Das Landgericht hat insoweit zu Recht die Klage im Hauptantrag als prozessuale Gestaltungsklage in entsprechender Anwendung von § 767 Abs. 1 ZPO (vgl. insoweit BGHZ 124, 164, 170; BGH, NJW 2010, 1144; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 767 Rn. 9b; ders., Zwangsvollstreckungsrecht, 9. Aufl., Rn. 534a mit weiteren Nachweisen in Fn. 5) für statthaft gehalten.
  • BGH, 28.01.1994 - V ZR 131/92

    Erstreckung des Bestätigungsvermerks einer notariellen Beurkundung auf der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11
    Unabhängig vom gewählten Verfahren muss die andere Urkunde bei der Beurkundung vorliegen und darf nicht nachgereicht werden (BGH, DNotZ 1995, 26).
  • BGH, 15.12.2000 - V ZR 241/99

    Beurkundungspflicht hinsichtlich Baubeschreibungen und Bauplänen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11
    Auch der Hinweis des Klägers auf die Beurkundungsbedürftigkeit von Baubeschreibungen verfängt nicht, da Baubeschreibungen gerade die Art und Weise der Bauherstellung und damit die Leistungspflicht des Veräußerers festlegen, sie mithin Rechtswirkungen erzeugen (BGH, NJW-RR 2001, 953).
  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11
    Aber auch die vom Kläger erstinstanzlich zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der mit Verfahrenseröffnung Erfüllungsansprüche erlöschen, ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.04.2002 (BGHZ 150, 353 = NJW 2002, 2783 = NZI 2002, 375 = ZInsO 2002, 577) und nachfolgende Entscheidungen überholt.
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 32/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Aufrechnung; Bezugnahme auf weitere

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11
    Ein Bodengutachten bedarf demgegenüber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung selbst dann nicht der Beurkundung, wenn es nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt (BGH, NJW-RR 2004, 284; DNotZ 2003, 698 = NJW-RR 2003, 1136).
  • BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2012 - 22 U 67/11
    Das Landgericht hat insoweit zu Recht die Klage im Hauptantrag als prozessuale Gestaltungsklage in entsprechender Anwendung von § 767 Abs. 1 ZPO (vgl. insoweit BGHZ 124, 164, 170; BGH, NJW 2010, 1144; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 767 Rn. 9b; ders., Zwangsvollstreckungsrecht, 9. Aufl., Rn. 534a mit weiteren Nachweisen in Fn. 5) für statthaft gehalten.
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