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   OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04   

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OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04 (https://dejure.org/2005,78957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.11.2005 - 28 U 215/04 (https://dejure.org/2005,78957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. November 2005 - 28 U 215/04 (https://dejure.org/2005,78957)
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  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04
    Er muss seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sonder auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Auftraggeber in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über sein weiteres Vorgehen sachgerecht entscheiden kann (BGH NJW 1984, 791, 792 f.; 1986, 2043; 1988, 563, 566 u. 2113; NJW-RR 1990, 1241, NJW 1991, 2079; 1992, 1159; 1995, 449, 450; 1996, 2648, 2649; NJW-RR 2000, 791 ff.).

    Ein solches Risiko muss der Anwalt nach Möglichkeit vermeiden (BGH NJW 1996, 2648; 1998, 2048; 2002, 1048, 1049; Zugehör, a.a.O., Rn. 786; Rinsche-Fahrendorf, "Die Haftung des Rechtsanwalts", 7. Aufl., Rdn. 559, 560).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Anwalt - bei begründetem Anlass - zwar verpflichtet, den Mandanten vor Eintritt der Primärverjährung auf etwaige Regressansprüche gegen sich selbst, sowie auf die kurze Verjährungsfrist des § 51 b BRAO hinzuweisen (BGH NJW 1985, 2250; 1992, 836, 837; VersR 1996, 1499; 1997, 357, 358).

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Anwalt - bei begründetem Anlass - zwar verpflichtet, den Mandanten vor Eintritt der Primärverjährung auf etwaige Regressansprüche gegen sich selbst, sowie auf die kurze Verjährungsfrist des § 51 b BRAO hinzuweisen (BGH NJW 1985, 2250; 1992, 836, 837; VersR 1996, 1499; 1997, 357, 358).

    Bei Verletzung der Hinweispflicht hat er den Mandanten so zu stellen, dass er infolge richtiger Belehrung Verjährung nicht eingetreten wäre, mit der Folge, dass dem Anwalt die Einrede der Primärverjährung gegenüber dem Regressanspruch verwehrt ist (BGH NJW 1985, 2250, 2252; 2000, 1263, 1264).

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 216/92

    Haftpflichtprozeß gegen Anwaltsnotar bei Streitverkündung im Vorprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04
    Ein Schaden ist noch nicht eingetreten, solange nur das Risiko eines Vermögensnachteils besteht, bei der gebotenen wertenden Betrachtung allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt, es also noch nicht klar ist, ob es wirklich zu einem Schaden kommt (BGHZ 119, 69, 71 = NJW 1992, 2766, 2767; NJW 1993, 648, 650; 1993, 2747, 2750 f.; 1996, 661, 662; 1996, 2929, 2930; NJW 2000, 1263, 1264; 2002, 1421, 1424; Rinsche-Fahrendorf, "Die Haftung des Rechtsanwalts", 7. Aufl. 2005, Rn. 1010).

    Das Verweisungsprivileg des § 839 BGB greift nach allgemeiner Auffassung nur dann ein, wenn ein Dritter unmittelbar für den Schadensfall und die daraus herrührenden Folgen einzustehen hat (vgl. insoweit BGH in NJW 1993, 2747 [2752 sub V.]).

  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04
    Ein Schaden ist noch nicht eingetreten, solange nur das Risiko eines Vermögensnachteils besteht, bei der gebotenen wertenden Betrachtung allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt, es also noch nicht klar ist, ob es wirklich zu einem Schaden kommt (BGHZ 119, 69, 71 = NJW 1992, 2766, 2767; NJW 1993, 648, 650; 1993, 2747, 2750 f.; 1996, 661, 662; 1996, 2929, 2930; NJW 2000, 1263, 1264; 2002, 1421, 1424; Rinsche-Fahrendorf, "Die Haftung des Rechtsanwalts", 7. Aufl. 2005, Rn. 1010).

    Soweit dem Beklagten - insofern im Rahmen eines Anwaltswerkvertrags - der Entwurf von Musterverträgen für die beabsichtigte Vermarktung der Bauobjekte oblag, kommt in Betracht, dass die Angelegenheit in dem Moment beendet ist, in dem das Muster beim ersten Abschluss eines darauf aufbauenden Vertrags verwandt wurde (vgl. BGH NJW 1996, 661, 662).

  • LG Paderborn, 15.05.2001 - 2 O 42/01

    Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04
    Bei zuvor risikobehafteter Lage ist das regelmäßig erst dann der Fall, wenn sich diese rechtlich verfestigt hat, wobei der Schaden dem Grunde nach wenigstens erwachsen sein muss, mag auch seine Höhe noch nicht beziffert werden können, ferner wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht fern liegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (BGHZ 119, 69, 71 = NJW 1992, 2766, 2767; 1992, 2828, 2829; 1993, 1320; 1998, 1488, 1489; 1998, 779, 780; NJW-RR 1998, 742, 743; 2001, 1677, 1679; WM 2001, 1677, 1679; 2002, 888, 890).

    Dies ist wegen des gebotenen strengen Maßstabes (BGH NJW 1988, 265, 266; und 2245, 2247; NJW-RR 1996, 1106, 1108; NJW 2001, 3543, 3545) grundsätzlich nur anzunehmen, wenn der Verpflichtete den Gläubiger nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, sein Anspruch sei auch ohne Rechtstreit vollständig zu befriedigen (BGH NJW 1988, 265, 266; und 2245, 2247; 1996, 1895, 1897; NJW 2001, 3543, 3545) oder wenn der Verpflichtete bei diesem den Eindruck erweckt oder aufrecht erhält, dessen Ansprüche nur mit sachlichen Argumenten bekämpfen zu wollen, und ihn dadurch von der rechtzeitigen Klageerhebung abhält (BGH NJW-RR 1996, 1895, 1897; 1998, 902, 903; 1999, 1101, 1103 f.; 2001, 1677, 1679 f.; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Überbl v. § 194 Rn. 10 m.w.N.).

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04
    Ein Schaden ist noch nicht eingetreten, solange nur das Risiko eines Vermögensnachteils besteht, bei der gebotenen wertenden Betrachtung allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt, es also noch nicht klar ist, ob es wirklich zu einem Schaden kommt (BGHZ 119, 69, 71 = NJW 1992, 2766, 2767; NJW 1993, 648, 650; 1993, 2747, 2750 f.; 1996, 661, 662; 1996, 2929, 2930; NJW 2000, 1263, 1264; 2002, 1421, 1424; Rinsche-Fahrendorf, "Die Haftung des Rechtsanwalts", 7. Aufl. 2005, Rn. 1010).

    Bei Verletzung der Hinweispflicht hat er den Mandanten so zu stellen, dass er infolge richtiger Belehrung Verjährung nicht eingetreten wäre, mit der Folge, dass dem Anwalt die Einrede der Primärverjährung gegenüber dem Regressanspruch verwehrt ist (BGH NJW 1985, 2250, 2252; 2000, 1263, 1264).

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04
    Bei zuvor risikobehafteter Lage ist das regelmäßig erst dann der Fall, wenn sich diese rechtlich verfestigt hat, wobei der Schaden dem Grunde nach wenigstens erwachsen sein muss, mag auch seine Höhe noch nicht beziffert werden können, ferner wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht fern liegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (BGHZ 119, 69, 71 = NJW 1992, 2766, 2767; 1992, 2828, 2829; 1993, 1320; 1998, 1488, 1489; 1998, 779, 780; NJW-RR 1998, 742, 743; 2001, 1677, 1679; WM 2001, 1677, 1679; 2002, 888, 890).

    Dies ist wegen des gebotenen strengen Maßstabes (BGH NJW 1988, 265, 266; und 2245, 2247; NJW-RR 1996, 1106, 1108; NJW 2001, 3543, 3545) grundsätzlich nur anzunehmen, wenn der Verpflichtete den Gläubiger nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, sein Anspruch sei auch ohne Rechtstreit vollständig zu befriedigen (BGH NJW 1988, 265, 266; und 2245, 2247; 1996, 1895, 1897; NJW 2001, 3543, 3545) oder wenn der Verpflichtete bei diesem den Eindruck erweckt oder aufrecht erhält, dessen Ansprüche nur mit sachlichen Argumenten bekämpfen zu wollen, und ihn dadurch von der rechtzeitigen Klageerhebung abhält (BGH NJW-RR 1996, 1895, 1897; 1998, 902, 903; 1999, 1101, 1103 f.; 2001, 1677, 1679 f.; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Überbl v. § 194 Rn. 10 m.w.N.).

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04
    Ein Schaden ist noch nicht eingetreten, solange nur das Risiko eines Vermögensnachteils besteht, bei der gebotenen wertenden Betrachtung allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt, es also noch nicht klar ist, ob es wirklich zu einem Schaden kommt (BGHZ 119, 69, 71 = NJW 1992, 2766, 2767; NJW 1993, 648, 650; 1993, 2747, 2750 f.; 1996, 661, 662; 1996, 2929, 2930; NJW 2000, 1263, 1264; 2002, 1421, 1424; Rinsche-Fahrendorf, "Die Haftung des Rechtsanwalts", 7. Aufl. 2005, Rn. 1010).

    Bei zuvor risikobehafteter Lage ist das regelmäßig erst dann der Fall, wenn sich diese rechtlich verfestigt hat, wobei der Schaden dem Grunde nach wenigstens erwachsen sein muss, mag auch seine Höhe noch nicht beziffert werden können, ferner wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht fern liegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (BGHZ 119, 69, 71 = NJW 1992, 2766, 2767; 1992, 2828, 2829; 1993, 1320; 1998, 1488, 1489; 1998, 779, 780; NJW-RR 1998, 742, 743; 2001, 1677, 1679; WM 2001, 1677, 1679; 2002, 888, 890).

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04
    Ein Schaden ist noch nicht eingetreten, solange nur das Risiko eines Vermögensnachteils besteht, bei der gebotenen wertenden Betrachtung allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt, es also noch nicht klar ist, ob es wirklich zu einem Schaden kommt (BGHZ 119, 69, 71 = NJW 1992, 2766, 2767; NJW 1993, 648, 650; 1993, 2747, 2750 f.; 1996, 661, 662; 1996, 2929, 2930; NJW 2000, 1263, 1264; 2002, 1421, 1424; Rinsche-Fahrendorf, "Die Haftung des Rechtsanwalts", 7. Aufl. 2005, Rn. 1010).

    Soweit die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts - wie hier - in einer unklaren Vertragsgestaltung besteht, entsteht der Schaden dann, sobald der Vertragspartner des Mandanten aus der Vertragsfassung für sich Vertragsrechte zum Nachteil des Mandanten herleitet (BGH NJW 1993, 648, 650; NJW 2000, 1498, 1499; Fahrendorf, a.a.O., Rn. 1016).

  • BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2005 - 28 U 215/04
    Er muss seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sonder auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Auftraggeber in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über sein weiteres Vorgehen sachgerecht entscheiden kann (BGH NJW 1984, 791, 792 f.; 1986, 2043; 1988, 563, 566 u. 2113; NJW-RR 1990, 1241, NJW 1991, 2079; 1992, 1159; 1995, 449, 450; 1996, 2648, 2649; NJW-RR 2000, 791 ff.).

    Wenn der Beklagte pflichtgemäß - wie später in den geänderten 27 Reihenhausverträgen - eine ausdrückliche Regelung hinsichtlich der Verpflichtung zur Übernahme der fraglichen Kosten aufgenommen bzw. auf das Fehlen einer solchen Regelung hingewiesen hätte, bestehen wegen der für sie sprechenden Vermutung des beratungsgemäßen Verhaltens (siehe dazu BGH in NJW 2003, 2022 [2024]; NJW 2002, 1117 [1120]; NJW 2000, 2814 [2815]; NJW-RR 1999, 641 [642]; NJW 1998, 749 [750]; NJW 1994, 3295 [3298]; NJW 1993, 3259; NJW 1992, 1159 [1160, 1161]; vgl. auch Fischer in "Handbuch der Anwaltshaftung" Rdn. 1053 ff.; Rinsche-Fahrendorf, "Die Haftung des Rechtsanwalts", 7. Aufl., Rdn. 721 ff.) keine ernsthaften Zweifel, dass die Klägerin eine solche Regelung in ihre Verträge aufgenommen hätte, so dass der von der Klägerin geltend gemachte Schaden grundsätzlich hätte vermieden werden können.

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

  • BGH, 27.11.1997 - IX ZR 141/96

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur

  • BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

  • BGH, 30.11.1999 - X ZR 129/96

    Schadensersatzpflicht des Patentanwalts

  • OLG Hamm, 08.12.1994 - 28 U 55/94

    Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen eines Anwalts; Sittenwidrigkeit von

  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86

    Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede

  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 31/91

    Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf kurze Verjährung

  • OLG Köln, 23.10.1995 - 2 Wx 30/95

    Verbot der Doppelsicherung

  • BayObLG, 04.02.1998 - 3Z BR 462/97

    Anmeldung der Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 19/96

    Unterbrechung der Verjährung eines Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

  • BGH, 12.12.2002 - IX ZR 99/02

    Hinweispflicht des regreßpflichtigen Anwalts bei Beauftragung eines anderen

  • BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90

    Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung -

  • BGH, 08.12.1983 - I ZR 183/81

    Anwaltsberatung

  • BGH, 02.07.1963 - VI ZR 299/62

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt aus dem mit ihm bestehenden

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 82/89

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Beendigung des Anwaltsvertrages

  • BGH, 05.11.1987 - IX ZR 86/86

    Haftungsausfüllende Kausalität bei der Anwaltshaftung

  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

  • BGH, 17.06.1993 - IX ZR 206/92

    Anwaltshaftung wegen unterlassener Verjährungsunterbrechung - Verjährung und

  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 50/91

    Schadenseintritt bei fehlerhafter Prozeßführung des Rechtsanwalts

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 200/85

    Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel unter Partnern einer

  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 436/98

    Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen einen Notar

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97

    Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00

    Unterhalt - Anwaltsregress nach Mitwirkung am Unterhaltsvergleich

  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

  • BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer

  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00

    Anpassung des Erbbauzinses

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