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   OLG Hamm, 10.12.1990 - 23 U 41/90   

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https://dejure.org/1990,4556
OLG Hamm, 10.12.1990 - 23 U 41/90 (https://dejure.org/1990,4556)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.1990 - 23 U 41/90 (https://dejure.org/1990,4556)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 1990 - 23 U 41/90 (https://dejure.org/1990,4556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der mangelhaften Errichtung eines Kachelofens; Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Vertrag; Nichteinhaltung von Abständen der Kachelverkleidung zu dem Heizeinsatz und den Heizgaszügen sowie Errichtung des Ofens in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Rückseite des Angebots (IBR 1991, 64)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträglicher Einbau eines Kachelofens: Welche Gewährleistungsfrist? (IBR 1991, 65)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 16/89

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1990 - 23 U 41/90
    Die Beklagte hätte der Kläger deshalb gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 ABGB die Möglichkeit verschaffen müssen, in zumutbarer Weise vom Inhalt der VOB/B Kenntnis zu nehmen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 88, 1366; BGH NJW 90, 715).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 220/79

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1990 - 23 U 41/90
    Eine Pflicht zur Einholung eines weiteren Gutachtens besteht nur in Ausnahmefällen, nämlich bei besonders schwierigen Fragen, bei groben Mängeln der vorhandenen Gutachten und dann, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt (vgl. BGH VersR 80, 533; VersR 81, 752).
  • OLG Hamm, 24.06.1988 - 26 U 199/87

    Einbeziehung der VOB/B; mangelhafte Schornsteinsanierung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1990 - 23 U 41/90
    Die Beklagte hätte der Kläger deshalb gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 ABGB die Möglichkeit verschaffen müssen, in zumutbarer Weise vom Inhalt der VOB/B Kenntnis zu nehmen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 88, 1366; BGH NJW 90, 715).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 167/88

    Vereinbarung der VOB/B "als ganzes" bei Einbeziehung besonderer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1990 - 23 U 41/90
    Schließlich wäre die VOB/B nicht vollständig, sondern nur mit Abänderungen durch die AGB der Beklagten in diesen vereinbart worden, was ebenfalls einer Wirksamkeit entgegensteht (vgl. BGH MDR 1983, 393; BGH BauR 1990, 81 und 207).
  • BGH, 04.03.1980 - VI ZR 6/79
    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1990 - 23 U 41/90
    Eine Pflicht zur Einholung eines weiteren Gutachtens besteht nur in Ausnahmefällen, nämlich bei besonders schwierigen Fragen, bei groben Mängeln der vorhandenen Gutachten und dann, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt (vgl. BGH VersR 80, 533; VersR 81, 752).
  • BGH, 16.12.1982 - VII ZR 92/82

    Einbeziehung und Inhaltskontrolle der VOB/B in einen Bauvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1990 - 23 U 41/90
    Schließlich wäre die VOB/B nicht vollständig, sondern nur mit Abänderungen durch die AGB der Beklagten in diesen vereinbart worden, was ebenfalls einer Wirksamkeit entgegensteht (vgl. BGH MDR 1983, 393; BGH BauR 1990, 81 und 207).
  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 360/82

    Begriff der Arbeiten an einem Bauwerk

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1990 - 23 U 41/90
    Instandsetzungs- und Umbauarbeiten sind jedenfalls dann Arbeiten bei Bauwerken, wenn entsprechende Leistungen bei Neuerrichtung Arbeiten bei Bauwerken wären und wenn sie nach Umfang und Bedeutung solchen Neuarbeiten vergleichbar sind (vgl. BGH NJW 84, 168).
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