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   OLG Hamm, 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12   

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https://dejure.org/2012,49270
OLG Hamm, 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12 (https://dejure.org/2012,49270)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12 (https://dejure.org/2012,49270)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - III-3 RVs 89/12 (https://dejure.org/2012,49270)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 347
  • StV 2013, 569
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - 2 P Js 243/87

    Sachbeschädigung im Rahmen von sogenannten 1. Mai-Krawallen in Berlin;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
    Begehen aus einer Menschenmenge - wie hier - einzelne oder wenige Personen gemeinsam Gewalttätigkeiten, liegt ein Landfriedensbruch nur vor, wenn die Menschenmenge insgesamt nicht nur die Kulisse, sondern aufgrund ihres Verhaltens die Basis der Ausschreitungen bildet (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1997, 234, 235; AG Tiergarten NJW 1988, 3218: Kreuzberger Krawalle am 01.05.1987; AG Freiburg StV 1982, 371).
  • BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90

    Anspruch auf Auslieferung bei Nichtverlassen des Bundesgebietes innerhalb der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
    Das erfordert eine in sich geschlossene und vollständige Darstellung aller äußeren und inneren Tatsachen, damit erkennbar wird, auf welche tatsächliche Grundlage der Tatrichter seine rechtliche Beurteilung gestützt hat (BGH NStZ 1990, 496).
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
    In einem solchen Fall bedarf es daher näherer Ausführungen, um nachvollziehen zu können, ob die Wiedererkennungsleistung des Zeugen zuverlässig ist (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 148).
  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
    Von diesem Grundsatz ist aber abzuweichen, wenn die Beweiswürdigung erhebliche Lücken hat, indem sie wesentliche Aspekte unerörtert lässt und sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (ständige höchstrichterlicher Rspr., zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 25.09.2012, Az. 5 StR 372/12, bei Juris; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, § 337 Rz. 26f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 913/01

    Falsche Verdächtigung, erforderlicher Umfang der Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
    Alle Elemente der Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld müssen durch Tatsachen belegt sein (OLG Hamm, NStZ-RR 2002, 167).
  • OLG Köln, 12.11.1996 - Ss 491/96
    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
    Begehen aus einer Menschenmenge - wie hier - einzelne oder wenige Personen gemeinsam Gewalttätigkeiten, liegt ein Landfriedensbruch nur vor, wenn die Menschenmenge insgesamt nicht nur die Kulisse, sondern aufgrund ihres Verhaltens die Basis der Ausschreitungen bildet (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1997, 234, 235; AG Tiergarten NJW 1988, 3218: Kreuzberger Krawalle am 01.05.1987; AG Freiburg StV 1982, 371).
  • OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 151/98
    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
    Die Frage darf das Urteil nicht offen lassen, da hiervon der Beweiswert der Aussage des Zeugen abhängt: Sofern der Zeuge den Angeklagten erstmals in der Hauptverhandlung "auf der Anklagebank" wiedererkannt hat, ist der Beweiswert seiner Aussage erheblich gemindert: Einerseits wegen der langen Zeitdauer zwischen Beobachtung und Identifizierung, vor allem aber aufgrund der hohen Suggestivwirkung, wenn dem Zeugen nur der Angeklagte als solcher präsentiert wird (vgl. OLG Köln, StV 1998, 640).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21

    Feststellung der Zielrichtung von Fußballfan-Handlungen für Landfriedensbruch

    Hierzu bedarf es einer Auseinandersetzung damit, inwieweit die Gewalthandlungen von bzw. aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften begangen wurden, oder ob die Menschenmenge nicht lediglich "Kulisse" der von einzelnen Personen vorgenommenen Handlungen war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.08.1985 - 4 StR 397/85, juris, Rn. 5; BGH, Urteil vom 20.07.1995 - 1 StR 126/95, juris, Rn. 24; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12, juris, Rn. 13; OLG Köln, Urteil vom 12.11.1996 - Ss 491/96, NStZ-RR 1997, 234, 235; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2012 - III-3 RVs 45/12, juris, Rn. 5).
  • LG Berlin, 30.08.2019 - 528 Qs 74/19
    (OLG Hamm, NStZ 2013, 347, beck-online).
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