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   OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97   

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https://dejure.org/1999,3693
OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97 (https://dejure.org/1999,3693)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.1999 - 8 U 207/97 (https://dejure.org/1999,3693)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - 8 U 207/97 (https://dejure.org/1999,3693)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 12 O 175/97
  • OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 588
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.1956 - II ZR 222/55

    Erbrecht bei offener Handelsgesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97
    Verstirbt in einer KG ein Kommanditist und sind mehrere Erben vorhanden, so wird nicht die Erbengemeinschaft aufgrund einer Gesamtrechtsnachfolge Kommanditist, sondern es findet - wie bei der OHG - eine Sonderrechtsnachfolge der einzelnen Erben in den Gesellschaftsanteil statt (vgl. BGHZ 22, 186, 291 ff; 68, 225, 229 ff; h.M.), und zwar deshalb, weil die Erbengemeinschaft nicht Gesellschafter einer OHG oder KG sein kann, da sie von vornherein auf Auflösung gerichtet ist.
  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97
    Der Kläger kann von den Beklagten die Einwilligung in die Auszahlung des hinterlegten Betrages gemäß § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Fall BGB verlangen, da die hinterlegten Beträge nicht ihnen, sondern der Konkursmasse zustehen und sie die Sperrposition im Hinterlegungsverfahren, die ein "etwas" im Sinne von § 812 BGB darstellt, ohne Rechtsgrund und auf Kosten der Konkursmasse erlangt haben (vgl. zur Anspruchsgrundlage in derartigen Fällen BGH NJW 1972, 1045; NJW-RR 1994, 847).
  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75

    Auslegung von (qualifizierten) Nachfolgeklauseln

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97
    Verstirbt in einer KG ein Kommanditist und sind mehrere Erben vorhanden, so wird nicht die Erbengemeinschaft aufgrund einer Gesamtrechtsnachfolge Kommanditist, sondern es findet - wie bei der OHG - eine Sonderrechtsnachfolge der einzelnen Erben in den Gesellschaftsanteil statt (vgl. BGHZ 22, 186, 291 ff; 68, 225, 229 ff; h.M.), und zwar deshalb, weil die Erbengemeinschaft nicht Gesellschafter einer OHG oder KG sein kann, da sie von vornherein auf Auflösung gerichtet ist.
  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97
    Das gilt insbesondere deshalb, weil allein die Fortführung eines einzelkaufmännischen Unternehmens auch über längere Zeit nicht genügt, um die Entstehung einer OHG anzunehmen (vgl. BGHZ 92, 259, 263 f. = NJW 1985, 136; Hüffer, ZGR 1986, 606 ff).
  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97
    Der Kläger kann von den Beklagten die Einwilligung in die Auszahlung des hinterlegten Betrages gemäß § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Fall BGB verlangen, da die hinterlegten Beträge nicht ihnen, sondern der Konkursmasse zustehen und sie die Sperrposition im Hinterlegungsverfahren, die ein "etwas" im Sinne von § 812 BGB darstellt, ohne Rechtsgrund und auf Kosten der Konkursmasse erlangt haben (vgl. zur Anspruchsgrundlage in derartigen Fällen BGH NJW 1972, 1045; NJW-RR 1994, 847).
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