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OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kommanditist; Kommanditanteil; Erbengemeinschaft; Erbauseinandersetzung; Drittunternehmen; GmbH & Co. KG; Einzelfirma; Unternehmensfortsetzung
- Judicialis
HGB § 161
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 161
Erwerb einer Kommanditbeteiligung durch eine nicht auseinandergesetzte Erbengemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster - 12 O 175/97
- OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97
Papierfundstellen
- NZG 1999, 588
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.11.1956 - II ZR 222/55
Erbrecht bei offener Handelsgesellschaft
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97
Verstirbt in einer KG ein Kommanditist und sind mehrere Erben vorhanden, so wird nicht die Erbengemeinschaft aufgrund einer Gesamtrechtsnachfolge Kommanditist, sondern es findet - wie bei der OHG - eine Sonderrechtsnachfolge der einzelnen Erben in den Gesellschaftsanteil statt (vgl. BGHZ 22, 186, 291 ff; 68, 225, 229 ff; h.M.), und zwar deshalb, weil die Erbengemeinschaft nicht Gesellschafter einer OHG oder KG sein kann, da sie von vornherein auf Auflösung gerichtet ist. - BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93
Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97
Der Kläger kann von den Beklagten die Einwilligung in die Auszahlung des hinterlegten Betrages gemäß § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Fall BGB verlangen, da die hinterlegten Beträge nicht ihnen, sondern der Konkursmasse zustehen und sie die Sperrposition im Hinterlegungsverfahren, die ein "etwas" im Sinne von § 812 BGB darstellt, ohne Rechtsgrund und auf Kosten der Konkursmasse erlangt haben (vgl. zur Anspruchsgrundlage in derartigen Fällen BGH NJW 1972, 1045; NJW-RR 1994, 847). - BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75
Auslegung von (qualifizierten) Nachfolgeklauseln
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97
Verstirbt in einer KG ein Kommanditist und sind mehrere Erben vorhanden, so wird nicht die Erbengemeinschaft aufgrund einer Gesamtrechtsnachfolge Kommanditist, sondern es findet - wie bei der OHG - eine Sonderrechtsnachfolge der einzelnen Erben in den Gesellschaftsanteil statt (vgl. BGHZ 22, 186, 291 ff; 68, 225, 229 ff; h.M.), und zwar deshalb, weil die Erbengemeinschaft nicht Gesellschafter einer OHG oder KG sein kann, da sie von vornherein auf Auflösung gerichtet ist. - BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83
Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97
Das gilt insbesondere deshalb, weil allein die Fortführung eines einzelkaufmännischen Unternehmens auch über längere Zeit nicht genügt, um die Entstehung einer OHG anzunehmen (vgl. BGHZ 92, 259, 263 f. = NJW 1985, 136; Hüffer, ZGR 1986, 606 ff). - BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70
Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97
Der Kläger kann von den Beklagten die Einwilligung in die Auszahlung des hinterlegten Betrages gemäß § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Fall BGB verlangen, da die hinterlegten Beträge nicht ihnen, sondern der Konkursmasse zustehen und sie die Sperrposition im Hinterlegungsverfahren, die ein "etwas" im Sinne von § 812 BGB darstellt, ohne Rechtsgrund und auf Kosten der Konkursmasse erlangt haben (vgl. zur Anspruchsgrundlage in derartigen Fällen BGH NJW 1972, 1045; NJW-RR 1994, 847).
- LAG Hamm, 19.06.2001 - 6 Sa 1858/98
Vertragliche Nachhaftungsbegrenzung; Miterben-Nachhaftung für eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 08.05.2001 - 6 Sa 1858/98
Haftung für eine Versorgungszusage; Unternehmensfortführung nach Erbfall; …
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