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   OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02   

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https://dejure.org/2003,11872
OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02 (https://dejure.org/2003,11872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02 (https://dejure.org/2003,11872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 4 Ss 1165/02 (https://dejure.org/2003,11872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Sprungrevision, Aufhebung, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Überholen auf rechtem Mehrzweckstreifen, Seitenstreifen, Fahrbahn, zu schnelles Fahren an Kreuzungen, Nichtbeachtung der Vorfahrt, Rücksichtslosigkeit, Vorsatz, Fahrlässigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überholen bei Nutzung des rechten Mehrzweckstreifens; Zur Frage der Geschwindigkeit bei zu schnellem Fahren an Kreuzungen; Vorsatz bei Nichtbeachtung der Vorfahrt

  • Judicialis

    StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 2
    Sprungrevision, Aufhebung, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Überholen auf rechtem Mehrzweckstreifen, Seitenstreifen, Fahrbahn, zu schnelles Fahren an Kreuzungen, Nichtbeachtung der Vorfahrt, Rücksichtslosigkeit, Vorsatz, Fahrlässigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 508/74

    Unzulässiges Überholen im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02
    Das Überholen stellt nach einhelliger Auffassung einen tatsächlichen Vorgang dar, der vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält (vgl. BGHSt 26, 73 (74)).
  • OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 29/93

    Rücksichtslosigkeit; Überholvorgang

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02
    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den entsprechenden Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten bewußt hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
  • BayObLG, 05.11.1982 - RReg. 1 St 311/82

    Rücksichtslos; Rücksichtslosigkeit; Gefährlich; Gefährlichkeit; Vorsatz;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02
    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den entsprechenden Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten bewußt hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.1990 - 3 Ws 352/90
    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02
    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den entsprechenden Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten bewußt hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
  • OLG Koblenz, 07.10.1982 - 1 Ss 412/82

    Überholen; Überholvorgang; Entziehung; Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02
    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den entsprechenden Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten bewußt hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
  • OLG Koblenz, 12.06.1986 - 1 Ss 223/86

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Überholen; Überholvorgang; Fahrlässig; Vorsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02
    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den entsprechenden Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten bewußt hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
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