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OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 RBs 6 Ss OWi 1029/09 |
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OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 2 RBs 6 Ss OWi 1029/09 (https://dejure.org/2010,40378)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Iserlohn, 23.10.2009 - 18 OWi 273/09
- OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 RBs 6 Ss OWi 1029/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98
Ausreichende Begründung des Zulassungsantrags; Verletzung des rechtlichen Gehörs, …
Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 RBs 6 Ss OWi 1029/09
Vielmehr ist bereits im Zulassungsverfahren zu prüfen, ob das rechtliche Gehör verletzt ist ( BVerfG, NJW 1992, 2811; Senatsbeschluss vom 11. September 1999 - 2 Ss OWi 1021/98 -, NStZ-RR 1999, 23 f.).Denn nur dann ist das Rechtsbeschwerdegericht in der Lage zu prüfen, ob die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 I GG beruht und dem Betroffenen tatsächlich rechtliches Gehör verwehrt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 11. September 1998 - 2 Ss OWi 1021/98 - m.w.N., a.a.O., und vom 15. Dezember 2009 - 2 Ss OWi 858/09 -).
- OLG Hamm, 15.12.2009 - 2 Ws 334/09
Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 RBs 6 Ss OWi 1029/09
Darin ist aber eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gerade nicht zu sehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. November 2009 - 2 Ws 334/09 -). - OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08
Rechtsbeschwerde; Zulassung; Beweisantrag; Ablehnung; Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 RBs 6 Ss OWi 1029/09
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt jedoch nur dann vor, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2008 - 2 Ss OWi 81/08 - und vom 30. Juli 2009 - 2 Ss OWi 546/09 -).
- OLG Hamm, 10.04.2008 - 2 Ss 134/08
Beweiswürdigung; Zweifelssatz; in dubio pro reo; Verletzung
Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 RBs 6 Ss OWi 1029/09
Es kommt nämlich nur auf Zweifel an, die das Gericht ausweislich der Urteilsgründe gehabt hat, nicht auf Zweifel, die es nach Meinung des Betroffenen hätte haben müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2008 - 2 Ss 134/08 - m.w.N.). - BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 RBs 6 Ss OWi 1029/09
Vielmehr ist bereits im Zulassungsverfahren zu prüfen, ob das rechtliche Gehör verletzt ist ( BVerfG, NJW 1992, 2811; Senatsbeschluss vom 11. September 1999 - 2 Ss OWi 1021/98 -, NStZ-RR 1999, 23 f.). - OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss OWi 528/06
Handyverbot; Straßenverkehr; Telefonieren; Akkurasierer
Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 RBs 6 Ss OWi 1029/09
Rügen solcher Art sind - sofern sie nicht Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze aufzeigen - auch als Sachrüge nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sich aus ihnen ergibt, dass nicht die Anwendung des materiellen Rechts beanstandet, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angegriffen werden sollen und der Beschwerdeführer die Fehlerhaftigkeit des Urteils ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Feststellungen des Urteils keine Stütze finden, oder wenn er nur eine eigene, gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2006 - 2 Ss OWi 528/06 - m.w.N.).