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   OLG Hamm, 11.03.1999 - 4 U 224/98   

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https://dejure.org/1999,9941
OLG Hamm, 11.03.1999 - 4 U 224/98 (https://dejure.org/1999,9941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.1999 - 4 U 224/98 (https://dejure.org/1999,9941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 1999 - 4 U 224/98 (https://dejure.org/1999,9941)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung für Produkte durch Versendung eines Buches; Unterlassungsanspruch eines rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen; Werbung für Lebensmittel durch Hinweise auf ärztliche Empfehlungen oder ärztliche Gutachten

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 4 U 224/98
    In beiden Bereichen verfügt der Kläger über eine ausreichend repräsentative Anzahl von Mitgleidern (BGH WRP 1997, 1175 - Naturheilmittel; BGH WRP 1997, 711 - Produktinterview).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 77/95

    Naturheilmittel - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 4 U 224/98
    In beiden Bereichen verfügt der Kläger über eine ausreichend repräsentative Anzahl von Mitgleidern (BGH WRP 1997, 1175 - Naturheilmittel; BGH WRP 1997, 711 - Produktinterview).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 4 U 224/98
    Ihr wird durch § 18 LMBG lediglich eine bestimmte Art der Werbung für ihre Produkte verboten, was im Interesse des Allgemeinwohls als zulässige Berufsbeschränkung i.S.d. Art. 12 GG anzusehen ist (BVerfGE 53, 135).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95

    Gelenk-Nahrung - LMBG - Gesundheitswerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1999 - 4 U 224/98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WRP 1998, 505 - Gelenk-Nahrung m.w.N.) ist dieses Merkmal einer ausreichenden Zahl konkurrierender Mitglieder erfüllt, wenn dem Verband Gewerbetreibende angehören, die für den einschlägigen Markt nach Zahl und Gewicht repräsentativ sind.
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