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   OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 230/00   

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OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 230/00 (https://dejure.org/2000,35430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2000 - 4 Ss 230/00 (https://dejure.org/2000,35430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2000 - 4 Ss 230/00 (https://dejure.org/2000,35430)
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  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 230/00
    Kennzeichnend für einen strafbaren Versuch ist danach, dass der vollständigen Erfüllung des subjektiven Deliktstatbestandes durch den Täter ein Mangel im objektiven Tatbestand gegenübersteht (vgl. BGH NStZ 1985, 501).
  • BGH, 24.08.1982 - 1 StR 410/82

    Vergehen eines schweren Raubes eines Jugendlichen - Vergehen einer Beihilfe zum

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 230/00
    Will der Täter eine Sache wegnehmen, um sie als Druckmittel zur Durchsetzung einer Forderung zu benutzen, handelt er nicht mit Zueignungsabsicht, weil er weder die Sache noch den in ihr verkörperten Sachwert seinem (oder dem Dritt-) Vermögen einverleiben will (vgl. BGH StV 1983, 329 f.; 1999, 315 f. m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1998 - 4 StR 54/98

    Haschisch-Schulden - §§ 249, 253, 255 StGB, keine Zueignungsabsicht bzw.

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 230/00
    Will der Täter eine Sache wegnehmen, um sie als Druckmittel zur Durchsetzung einer Forderung zu benutzen, handelt er nicht mit Zueignungsabsicht, weil er weder die Sache noch den in ihr verkörperten Sachwert seinem (oder dem Dritt-) Vermögen einverleiben will (vgl. BGH StV 1983, 329 f.; 1999, 315 f. m.w.N.).
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