Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 230/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Zueignungsabsicht, Pfand, Inpfandnahme, Druckmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85
Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 230/00
Kennzeichnend für einen strafbaren Versuch ist danach, dass der vollständigen Erfüllung des subjektiven Deliktstatbestandes durch den Täter ein Mangel im objektiven Tatbestand gegenübersteht (vgl. BGH NStZ 1985, 501). - BGH, 24.08.1982 - 1 StR 410/82
Vergehen eines schweren Raubes eines Jugendlichen - Vergehen einer Beihilfe zum …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 230/00
Will der Täter eine Sache wegnehmen, um sie als Druckmittel zur Durchsetzung einer Forderung zu benutzen, handelt er nicht mit Zueignungsabsicht, weil er weder die Sache noch den in ihr verkörperten Sachwert seinem (oder dem Dritt-) Vermögen einverleiben will (vgl. BGH StV 1983, 329 f.; 1999, 315 f. m.w.N.). - BGH, 26.02.1998 - 4 StR 54/98
Haschisch-Schulden - §§ 249, 253, 255 StGB, keine Zueignungsabsicht bzw. …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 230/00
Will der Täter eine Sache wegnehmen, um sie als Druckmittel zur Durchsetzung einer Forderung zu benutzen, handelt er nicht mit Zueignungsabsicht, weil er weder die Sache noch den in ihr verkörperten Sachwert seinem (oder dem Dritt-) Vermögen einverleiben will (vgl. BGH StV 1983, 329 f.; 1999, 315 f. m.w.N.).