Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
Kurzfassungen/Presse
- drschmel.de (Kurzinformation)
Der Kfz-Schaden und Nutzungsausfall
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Reparatur nach Unfall: Bummeln lohnt sich nicht
Verfahrensgang
- LG Siegen, 18.06.2001 - 2 O 408/99
- OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
Dem Geschädigten, der - wie hier der Kläger - während der Reparaturzeit sein Fahrzeug benutzt hätte, steht wegen der entgangenen Gebrauchsvorteile eine Nutzungsausfallentschädigung für die angemessene Reparaturdauer zu (vgl. BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 89, 60;… Hentschel, § 12 StVG Rdn. 40 ff.). - OLG Hamm, 18.01.1984 - 3 U 116/83
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
Er hat aber nach dem Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 BGB den Reparaturauftrag unverzüglich zu erteilen, damit der Umfang des Ausfalls möglichst gering gehalten wird (vgl. BGH NJW 86, 2945 - VersR 86, 1208; OLG Hamm - 3. ZS - MDR 84, 490; Bär, DAR 01, 27). - BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
Dem Geschädigten, der - wie hier der Kläger - während der Reparaturzeit sein Fahrzeug benutzt hätte, steht wegen der entgangenen Gebrauchsvorteile eine Nutzungsausfallentschädigung für die angemessene Reparaturdauer zu (vgl. BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 89, 60;… Hentschel, § 12 StVG Rdn. 40 ff.).
- BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81
Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
Dem Geschädigten, der - wie hier der Kläger - während der Reparaturzeit sein Fahrzeug benutzt hätte, steht wegen der entgangenen Gebrauchsvorteile eine Nutzungsausfallentschädigung für die angemessene Reparaturdauer zu (vgl. BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 89, 60;… Hentschel, § 12 StVG Rdn. 40 ff.). - BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
Dem Geschädigten, der - wie hier der Kläger - während der Reparaturzeit sein Fahrzeug benutzt hätte, steht wegen der entgangenen Gebrauchsvorteile eine Nutzungsausfallentschädigung für die angemessene Reparaturdauer zu (vgl. BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 89, 60;… Hentschel, § 12 StVG Rdn. 40 ff.). - BGH, 24.06.1986 - VI ZR 222/85
Haftungsausfüllende Kausalität und Kausalitätsnachweis bei Mitverschulden
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
Er hat aber nach dem Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 BGB den Reparaturauftrag unverzüglich zu erteilen, damit der Umfang des Ausfalls möglichst gering gehalten wird (vgl. BGH NJW 86, 2945 - VersR 86, 1208; OLG Hamm - 3. ZS - MDR 84, 490; Bär, DAR 01, 27).
- LG Kaiserslautern, 15.10.2013 - 2 O 783/12
Verkauf Unfallfahrzeug zum Restwert - Informationspflicht der gegnerischen …
Unter Berücksichtigung der Schadensminderungsobliegenheit gemäß § 254 Abs. 2 BGB muss der Geschädigte zwar die Dauer der Ausfallzeit auf das erforderliche Maß beschränken (OLG Hamm R+S 2002, 330), allerdings darf er die Erteilung der Reparatur bzw. die Verwertung zurückstellen.