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   OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01   

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https://dejure.org/2002,6836
OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01 (https://dejure.org/2002,6836)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2002 - 6 U 192/01 (https://dejure.org/2002,6836)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2002 - 6 U 192/01 (https://dejure.org/2002,6836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Reparaturauftrag nach Unfall und Urlaub: Geschädigte muss Reparaturauftrag unverzüglich erteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Der Kfz-Schaden und Nutzungsausfall

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Reparatur nach Unfall: Bummeln lohnt sich nicht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
    Dem Geschädigten, der - wie hier der Kläger - während der Reparaturzeit sein Fahrzeug benutzt hätte, steht wegen der entgangenen Gebrauchsvorteile eine Nutzungsausfallentschädigung für die angemessene Reparaturdauer zu (vgl. BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 89, 60; Hentschel, § 12 StVG Rdn. 40 ff.).
  • OLG Hamm, 18.01.1984 - 3 U 116/83
    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
    Er hat aber nach dem Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 BGB den Reparaturauftrag unverzüglich zu erteilen, damit der Umfang des Ausfalls möglichst gering gehalten wird (vgl. BGH NJW 86, 2945 - VersR 86, 1208; OLG Hamm - 3. ZS - MDR 84, 490; Bär, DAR 01, 27).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
    Dem Geschädigten, der - wie hier der Kläger - während der Reparaturzeit sein Fahrzeug benutzt hätte, steht wegen der entgangenen Gebrauchsvorteile eine Nutzungsausfallentschädigung für die angemessene Reparaturdauer zu (vgl. BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 89, 60; Hentschel, § 12 StVG Rdn. 40 ff.).
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81

    Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
    Dem Geschädigten, der - wie hier der Kläger - während der Reparaturzeit sein Fahrzeug benutzt hätte, steht wegen der entgangenen Gebrauchsvorteile eine Nutzungsausfallentschädigung für die angemessene Reparaturdauer zu (vgl. BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 89, 60; Hentschel, § 12 StVG Rdn. 40 ff.).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
    Dem Geschädigten, der - wie hier der Kläger - während der Reparaturzeit sein Fahrzeug benutzt hätte, steht wegen der entgangenen Gebrauchsvorteile eine Nutzungsausfallentschädigung für die angemessene Reparaturdauer zu (vgl. BGHZ 40, 345; 45, 212; 56, 214; 89, 60; Hentschel, § 12 StVG Rdn. 40 ff.).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 222/85

    Haftungsausfüllende Kausalität und Kausalitätsnachweis bei Mitverschulden

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2002 - 6 U 192/01
    Er hat aber nach dem Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 BGB den Reparaturauftrag unverzüglich zu erteilen, damit der Umfang des Ausfalls möglichst gering gehalten wird (vgl. BGH NJW 86, 2945 - VersR 86, 1208; OLG Hamm - 3. ZS - MDR 84, 490; Bär, DAR 01, 27).
  • LG Kaiserslautern, 15.10.2013 - 2 O 783/12

    Verkauf Unfallfahrzeug zum Restwert - Informationspflicht der gegnerischen

    Unter Berücksichtigung der Schadensminderungsobliegenheit gemäß § 254 Abs. 2 BGB muss der Geschädigte zwar die Dauer der Ausfallzeit auf das erforderliche Maß beschränken (OLG Hamm R+S 2002, 330), allerdings darf er die Erteilung der Reparatur bzw. die Verwertung zurückstellen.
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