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   OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98   

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https://dejure.org/1999,5293
OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98 (https://dejure.org/1999,5293)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.1999 - 29 U 89/98 (https://dejure.org/1999,5293)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 29 U 89/98 (https://dejure.org/1999,5293)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 607 Abs. 1; ; BGB § ... 267 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 278; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; GmbH-Gesetz §§ 53 ff; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung von Leistungen zur Sanierung einer finanziell angeschlagenen Unternehmensgesellschaft wegen Vorspiegelung einer gleichberechtigten Partnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98
    Es kann insoweit letztlich dahinstehen, ob sie den Kläger bewußt darüber getäuscht hat, da eine Aufklärungspflicht schon dann besteht, wenn ein am Vertragsschluß Beteiligter bei der anderen Partei, wenn auch unvorsätzlich, einen Irrtum erregt hat und sie erkennen kann oder muß, daß die andere Partei dadurch zum Eingehen einer Verpflichtung veranlaßt wird (vgl. nur BGH NJW 1974, 849, 851 f; 1978, 41, 42; 1981, 1440 1441; 1984, 2814, 2815; Münchener Kommentar/Emmerich, BGB, 3. Auflage, vor § 275 Rdnr. 94, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89

    Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98
    Daß zwischen der Verletzung der Aufklärungspflicht und der Vorleistung des Klägers eine Kausalität nicht bestanden habe, hat die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH NJW 1991, 1673, 1675 m.w.N.) nicht nachweisen können.
  • BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 210/84

    Eigenhaftung des Vertreters für Verschulden bei Vertragsverhandlungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98
    Zwar reicht dafür die Beteiligung des Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH allein ebensowenig aus wie eine beherrschende Kommanditistenstellung in einer GmbH und Co. KG (BGH NJW 1986, 586 ff; 1988 2234 ff; 1989, 292, 293; 1990, 389 f, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 253/90

    Rückforderungsanspruch eines Sponsors bei vorzeitiger Trainerentlassung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98
    Auch eine Haftung der Beklagten aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 BGB, wie sie das Landgericht angenommen hat, scheidet aus, weil die erforderliche tatsächliche Einigung über den mit der Zahlung bezweckten Erfolg (vgl. BGH NJW 1992, 2690 m.w.N.) bereits aus der Sicht des Klägers nicht mit der Beklagten persönlich, sondern mit der Firma im Vorfeld der angestrebten Änderung des Gesellschaftsvertrages zustandegekommen ist.
  • BGH, 24.03.1977 - III ZR 198/74

    Aufklärungspflicht bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98
    Es kann insoweit letztlich dahinstehen, ob sie den Kläger bewußt darüber getäuscht hat, da eine Aufklärungspflicht schon dann besteht, wenn ein am Vertragsschluß Beteiligter bei der anderen Partei, wenn auch unvorsätzlich, einen Irrtum erregt hat und sie erkennen kann oder muß, daß die andere Partei dadurch zum Eingehen einer Verpflichtung veranlaßt wird (vgl. nur BGH NJW 1974, 849, 851 f; 1978, 41, 42; 1981, 1440 1441; 1984, 2814, 2815; Münchener Kommentar/Emmerich, BGB, 3. Auflage, vor § 275 Rdnr. 94, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98
    Die unstreitig vereinbarte direkte Überweisung der 200.000,00 DM auf das Konto der Firma D auf Weisung des Klägers hätte sich danach als dessen Leistung im Verhältnis zur Beklagten dargestellt, die Tilgung der Kreditverbindlichkeiten des Klägers bei dessen Bank direkt durch die Firma D als Leistung nach § 267 Abs. 1 BGB, durch die zugleich eine mögliche Verpflichtung der Firma D gegenüber der Beklagten, jedenfalls aber deren Verpflichtung gegenüber dem Kläger erfüllt werden sollte (vgl. dazu BGH NJW 1978, 1375, 1377 m.w.N.).
  • BGH, 06.04.1981 - II ZR 84/80

    Differenzeinwand - Schädigung - Culpa in contrahendo - CIC -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98
    Es kann insoweit letztlich dahinstehen, ob sie den Kläger bewußt darüber getäuscht hat, da eine Aufklärungspflicht schon dann besteht, wenn ein am Vertragsschluß Beteiligter bei der anderen Partei, wenn auch unvorsätzlich, einen Irrtum erregt hat und sie erkennen kann oder muß, daß die andere Partei dadurch zum Eingehen einer Verpflichtung veranlaßt wird (vgl. nur BGH NJW 1974, 849, 851 f; 1978, 41, 42; 1981, 1440 1441; 1984, 2814, 2815; Münchener Kommentar/Emmerich, BGB, 3. Auflage, vor § 275 Rdnr. 94, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1974 - V ZR 85/72

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98
    Es kann insoweit letztlich dahinstehen, ob sie den Kläger bewußt darüber getäuscht hat, da eine Aufklärungspflicht schon dann besteht, wenn ein am Vertragsschluß Beteiligter bei der anderen Partei, wenn auch unvorsätzlich, einen Irrtum erregt hat und sie erkennen kann oder muß, daß die andere Partei dadurch zum Eingehen einer Verpflichtung veranlaßt wird (vgl. nur BGH NJW 1974, 849, 851 f; 1978, 41, 42; 1981, 1440 1441; 1984, 2814, 2815; Münchener Kommentar/Emmerich, BGB, 3. Auflage, vor § 275 Rdnr. 94, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1987 - V ZR 27/86

    Vermietbarkeit einer Wohnung als vorausgesetzter Vertragszweck; Haftung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98
    Hier bestand eine so enge Beziehung der Beklagten zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen, daß über ein bloß persönliches oder mittelbares wirtschaftliches Interesse am Vertragsschluß hinaus ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse (vgl. BGH NJW 1987, 2511, 2512 m.w.N.; Münchener Kommentar/Emmerich, aaO, Rdnr. 182 m.w.N.) festgestellt werden kann.
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