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   OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05   

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https://dejure.org/2006,6661
OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05 (https://dejure.org/2006,6661)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2006 - 15 W 452/05 (https://dejure.org/2006,6661)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 15 W 452/05 (https://dejure.org/2006,6661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Anordnung einer vorläufigen geschlossenen Unterbringung; Annahme einer psychischen Erkrankung mit erheblicher Fremdgefährdung; Umfang der gerichtlichen Überprüfung im Rahmen einer Rechtsbeschwerde; Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung im ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung im Verfahren der weiteren Beschwerde

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 70 c S. 1; ; FGG § 70 h

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    1) Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen beider Vorinstanzen im Verfahren über eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG vom 31.10.2005- 2 BvR 2233/04 - (Muster).

    Hieran hält der Senat mit Rücksicht auf die Entscheidung des BVerfG vom 31.10.2005 (2 BvR 2233/04, in JURIS) nicht mehr fest.

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    Vielmehr ist im Hinblick auf den mit der Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in Grundrechtspositionen des Betroffenen sein Rechtsschutzinteresse mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts zu bejahen (BGH NJW 2002, 1801 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).

    Die verfahrensfehlerhaft unterbliebene weitere Sachverhaltsaufklärung im Beschwerdeverfahren führt zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Landgerichts, ohne dass es darauf ankommt, ob im Ergebnis eine andere Sachentscheidung hätte getroffen werden müssen (vgl. BGH NJW 2002, 1801, 1803 a. E.).

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    Zum Prüfungsmaßstab in diesen Fällen hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 29.5.2001 (15 W 139/01, BtPrax 2001, 212; im selben Sinne: OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137) ausgeführt:.

    In diesem Beschluss - dem eine Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl zugrunde lag - hat das BVerfG eine solche Beschränkung des Überprüfungsumfanges, die in ähnlicher weise auch vom BayObLG (NJW-RR 2004, 8) und vom OLG Zweibrücken (FGPrax 2005, 137) vorgenommen worden ist, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG beanstandet und ausgeführt, sie trage den sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 5.12.2001 (BVerfGE 104, 220/235) ergebenden Anforderungen an die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht in hinreichendem Maße Rechnung.

  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    Zum Prüfungsmaßstab in diesen Fällen hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 29.5.2001 (15 W 139/01, BtPrax 2001, 212; im selben Sinne: OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137) ausgeführt:.

    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern soll das Gericht auch in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173; Senat BtPrax 2001, 212/213).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    In diesem Beschluss - dem eine Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl zugrunde lag - hat das BVerfG eine solche Beschränkung des Überprüfungsumfanges, die in ähnlicher weise auch vom BayObLG (NJW-RR 2004, 8) und vom OLG Zweibrücken (FGPrax 2005, 137) vorgenommen worden ist, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG beanstandet und ausgeführt, sie trage den sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 5.12.2001 (BVerfGE 104, 220/235) ergebenden Anforderungen an die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht in hinreichendem Maße Rechnung.
  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    Dabei müssen die gefährdeten Rechtsgüter von erheblichem Gewicht und die den geschützten Rechtsgütern drohende Gefahr erheblich sein (BayObLGZ 1999, 216 = NJW 2000, 881).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    In diesem Beschluss - dem eine Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl zugrunde lag - hat das BVerfG eine solche Beschränkung des Überprüfungsumfanges, die in ähnlicher weise auch vom BayObLG (NJW-RR 2004, 8) und vom OLG Zweibrücken (FGPrax 2005, 137) vorgenommen worden ist, im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG beanstandet und ausgeführt, sie trage den sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 5.12.2001 (BVerfGE 104, 220/235) ergebenden Anforderungen an die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht in hinreichendem Maße Rechnung.
  • OLG Hamm, 16.07.2001 - 15 W 226/01
    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    Hiefür maßgeblich sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, seine aktuelle Befindlichkeit und seine zu erwartenden Lebensumstände (BayObLG a.a.O.; Senat FPR 2002, 96).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 W 452/05
    Die Anhörung des Betroffenen dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern soll das Gericht auch in die Lage versetzen, seine Kontrollfunktion gegenüber Gutachtern und Zeugen wahrzunehmen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1172, 1173; Senat BtPrax 2001, 212/213).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07

    Rechtmäßigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer geschlossenen

    Vielmehr muss der Betroffenen im Hinblick auf den mit der Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in Grundrechtspositionen zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59) ein Rechtsschutzinteresse mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse sowohl des Landgerichts als auch des Amtsgerichts zugebilligt werden (Senat OLGR 2006, 803).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 8 W 96/09

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der zwangsweisen Behandlung des

    Deshalb umfasst die Prüfung jedenfalls dann, wenn von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren des Betroffenen auszugehen ist, auch die erstmalige Anordnung der freiheitsentziehenden Maßnahme durch das Amtsgericht (vgl. nunmehr OLG Hamm, OLGR Hamm 2006, 803 ff.).
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