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   OLG Hamm, 11.05.2015 - I-15 W 138/15   

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https://dejure.org/2015,12378
OLG Hamm, 11.05.2015 - I-15 W 138/15 (https://dejure.org/2015,12378)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2015 - I-15 W 138/15 (https://dejure.org/2015,12378)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - I-15 W 138/15 (https://dejure.org/2015,12378)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Erteilung eines vom Antrag abweichenden Erbscheins

  • ra.de
  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsauslegung - Nacherbeneinsetzung beschränkt auf ein Hausgrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2361
    Rechtsfolgen der Erteilung eines vom Antrag abweichenden Erbscheins

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Möglichkeiten der Auslegung eines Testaments

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nacherbe wird nur für ein Nachlassgrundstück eingesetzt - Unklares Testament muss ausgelegt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Möglichkeiten der Auslegung eines Testaments

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Einziehung eines vom Erbscheinsantrag abweichenden Erbscheins

Verfahrensgang

  • AG Iserlohn - 8 VI 675/14
  • OLG Hamm, 11.05.2015 - I-15 W 138/15

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2005
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2015 - 15 W 138/15
    1a Z 70/65">BayObLGZ 1965, 457/464; NJW-RR 2003, 297 = FamRZ 2003, 85; OLG Köln FGPrax 2010, 89; Keidel/Zimmermann, 18. Aufl. § 352 Rn. 106, 133).

    Auch bei einem und demselben Erben ist die Aufteilung des Nachlasses in Bruchteile in der Weise möglich, dass teilweise Vor- und Nacherbschaft, teilweise Vollerbschaft angeordnet ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 297 m.w.N.).

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2015 - 15 W 138/15
    Die Voraussetzungen der davon allein anerkannten Ausnahme der dinglichen Wirkung (§ 2110 Abs. 2 BGB) des dem alleinigen Vorerben zugewandten Vorausvermächtnisses (BGH NJW 1960, 959), liegen hier nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2009 - 3 Wx 153/09

    Anforderungen an den Nachweis der Auszahlungsreife des auf einem Notaranderkonto

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2015 - 15 W 138/15
    1a Z 70/65">BayObLGZ 1965, 457/464; NJW-RR 2003, 297 = FamRZ 2003, 85; OLG Köln FGPrax 2010, 89; Keidel/Zimmermann, 18. Aufl. § 352 Rn. 106, 133).
  • OLG München, 16.01.2017 - 34 Wx 356/16

    Voraussetzungen für Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch

    (2) Eine - von der Beteiligten favorisierte - Vorausvermächtnislösung (dazu Rossak ZEV 2005, 14; vgl. z. B. OLG Hamm FamRZ 2015, 2005; OLG Hamburg ZEV 2016, 387) dergestalt, dass Vor- und Nacherbschaft für den Nachlass insgesamt angeordnet ist und damit der Grundsatz der Universalsukzession gewahrt wird, jedoch diejenigen Gegenstände, die nicht der Nacherbfolge unterfallen sollen, im Weg eines Vorausvermächtnisses zugewendet werden (§§ 2150, 2110 Abs. 2 BGB).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2023 - 3 W 117/22

    Beschwerdeverfahren Ausstellung Erbschein; Auslegung Testament bezüglich Vor- und

    Es würde sich dann um ein auf den Tod des letztversterbenden Erben befristetes Vermächtnis im Sinne des § 2177 BGB handeln, das dem Beteiligten zu 1 einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben des Ehemannes der Erblasserin auf Übertragung des Grundstückes gewähren würde, das jedoch nicht zu Verfügungsbeschränkungen zu Lasten des Erben (hier des Ehemannes) der Erblasserin geführt hätte (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.10.2015, 2 W 69/15, Rn 21; OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2015, I-15 W 138/15, Rn 20).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2023 - 3 W 117/22
    Es würde sich dann um ein auf den Tod des letztversterbenden Erben befristetes Vermächtnis im Sinne des § 2177 BGB handeln, das dem Beteiligten zu 1 einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben des Ehemannes der Erblasserin auf Übertragung des Grundstückes gewähren würde, das jedoch nicht zu Verfügungsbeschränkungen zu Lasten des Erben (hier des Ehemannes) der Erblasserin geführt hätte (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.10.2015, 2 W 69/15, Rn 21; OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2015, I-15 W 138/15, Rn 20).
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