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OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 UF 81/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung eines Abfindungsbetrags bei dem Auszug aus der ehelichen Wohnung für den Fall der Scheidung der Ehe aufgrund Vereinbarung zum Hausrat; Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.02.2001 - VI ZR 179/00
Begriff des Verhandelns bei Herantreten des Schädigers an den Geschädigten
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 UF 81/15
Nicht erforderlich ist, dass dabei eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird (BGH, Urteil vom 20. Februar 2001 - VI ZR 179/00 - NJW 2001, 1723). - OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 82/03
Schadensersatz wegen Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten; Verletzung …
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 UF 81/15
Eine Verhandlung im Sinne des § 203 BGB liegt insbesondere vor, wenn ein Anspruchsgegner mehrfach um Fristverlängerung gebeten und auch in Aussicht gestellt hatte, dass sich die Haftpflichtversicherung mit den Anspruchstellern in Verbindung setzen werde, da er an diese Unterlagen weitgeleitet habe (OLG Hamm, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 28 U 82/03).