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   OLG Hamm, 11.07.2017 - III-4 RVs 80/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28617
OLG Hamm, 11.07.2017 - III-4 RVs 80/17 (https://dejure.org/2017,28617)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.2017 - III-4 RVs 80/17 (https://dejure.org/2017,28617)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - III-4 RVs 80/17 (https://dejure.org/2017,28617)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt, Geringwertigkeit, Diebstahl, vollstreckbare Freiheitsstrafe, Übermaßverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafzumessung bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt; Geringwertigkeit; Diebstahl; vollstreckbare Freiheitsstrafe; Übermaßverbot

  • rechtsportal.de

    Strafzumessung bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Diebstahl geringwertiger Sachen: Was darf ein Päckchen Tabak "kosten"?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Geringwertigkeit einer Sache im Rahmen der Strafzumessung

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Angeklagter erhält sechs Monate Freiheitsstrafe für den Diebstahl von einem Paket Tabak im Wert von 18,50 EUR

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17

    Berufungsbeschränkung; Rechtsmittelbeschränkung; Wirksamkeit; Strafzumessung;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2017 - 4 RVs 80/17
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. nur BGH, Urt. v. 14.12.2016 - 2 StR 338/16 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 21.03.2017 - 4 RVs 18/17 - juris).
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16

    Strafzumessung (Strafzumessung bei Mittätern: gerechtes Verhältnis der Strafen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2017 - 4 RVs 80/17
    Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (vgl. nur BGH, Urt. v. 14.12.2016 - 2 StR 338/16 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 21.03.2017 - 4 RVs 18/17 - juris).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2017 - 4 RVs 80/17
    Der geringe Wert der (intendierten) Beute ist ein zu erörternder Strafzumessungsgesichtspunkt (BGH, Urt. v. 17.05.1990 - 4 StR 162/90 - juris), teils wird er bei Eigentumsdelikten sogar als einer der wichtigsten - im Urteil zu erörternden - Gesichtspunkte angesehen (Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rdn. 590 und 1664; van Gemmeren JR 2007, 213, 214).
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