Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 RE-Miet 3/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung bei langjähriger Staffelmietvereinbarung; 4-Jahresfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigung eines Staffelmietvertrages; Kündigungswirkung; Fristbeginn bei der Kündigung; Ordentliche Kündigung; Kündigungsfrist
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1288
- MDR 1989, 1105
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 03.12.1980 - 4 REMiet 3/80
Kündigungsfrist nach Ablauf der Sperrfrist
Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88
c) Bereits deshalb, weil nämlich eine Lösung des Mieters aus einer über 4 Jahre laufenden Staffelmietvereinbarung zu dem in § 10 Abs. 2 S. 5 MHG angesprochenen Termin Kündigungsgründe nicht voraussetzt, läßt sich für die Beantwortung der Vorlagefrage nichts aus dem Rechtsentscheid des - vormals für den Erlaß von Rechtsentscheiden zuständigen - hiesigen 4. Zivilsenates vom 03.12.1980 (- 4 ReMiet 3/80 - NJW 1981, 584 ) herleiten. - OLG Hamm, 10.09.1984 - 4 REMiet 1/84
Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88
Die Entscheidung zur Vorlage zum Rechtsentscheid stellt nämlich einen internen Akt der Rechtsfindung dar, der durch die Gerichtsferien nicht berührt wird (Senatsbeschluß vom 12.08.1988, ZMR 1988, 432 , unter Hinweis auf den Beschluß des vormals für den Erlaß von Rechtsentscheiden zuständigen hiesigen 4. Zivilsenates vom 10.09.1984, ZMR 1984, 414 ). - OLG Hamm, 12.08.1988 - 30 REMiet 1/88
Vorlagen zum Rechtsenscheid; Zulässigkeit; Antragsrecht der Prozeßparteien
Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88
Die Entscheidung zur Vorlage zum Rechtsentscheid stellt nämlich einen internen Akt der Rechtsfindung dar, der durch die Gerichtsferien nicht berührt wird (Senatsbeschluß vom 12.08.1988, ZMR 1988, 432 , unter Hinweis auf den Beschluß des vormals für den Erlaß von Rechtsentscheiden zuständigen hiesigen 4. Zivilsenates vom 10.09.1984, ZMR 1984, 414 ).
- BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 344/04
Beginn der Vier-Jahres-Frist des § 10 Abs. 2 S. 6 MHG
- LG Schwerin, 21.03.2003 - 6 S 259/02
Schutz eines Mieters durch ein vorzeitiges Kündigungsrecht
Das aus dieser Vorschrift von der Rechtsprechung abgeleitete vorzeitige Kündigungsrecht des Mieters, dessen Kündigungsrecht nach dem Mietvertrag für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren ausgeschlossen ist, zum Ablauf der 4-Jahres Frist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1989, 1288 [OLG Hamm 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88]), bietet einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Vermieters und des Mieters.