Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 RE-Miet 3/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3416
OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 RE-Miet 3/88 (https://dejure.org/1989,3416)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.1989 - 30 RE-Miet 3/88 (https://dejure.org/1989,3416)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 1989 - 30 RE-Miet 3/88 (https://dejure.org/1989,3416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung eines Staffelmietvertrages; Kündigungswirkung; Fristbeginn bei der Kündigung; Ordentliche Kündigung; Kündigungsfrist

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1288
  • MDR 1989, 1105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.12.1980 - 4 REMiet 3/80

    Kündigungsfrist nach Ablauf der Sperrfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88
    c) Bereits deshalb, weil nämlich eine Lösung des Mieters aus einer über 4 Jahre laufenden Staffelmietvereinbarung zu dem in § 10 Abs. 2 S. 5 MHG angesprochenen Termin Kündigungsgründe nicht voraussetzt, läßt sich für die Beantwortung der Vorlagefrage nichts aus dem Rechtsentscheid des - vormals für den Erlaß von Rechtsentscheiden zuständigen - hiesigen 4. Zivilsenates vom 03.12.1980 (- 4 ReMiet 3/80 - NJW 1981, 584 ) herleiten.
  • OLG Hamm, 10.09.1984 - 4 REMiet 1/84
    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88
    Die Entscheidung zur Vorlage zum Rechtsentscheid stellt nämlich einen internen Akt der Rechtsfindung dar, der durch die Gerichtsferien nicht berührt wird (Senatsbeschluß vom 12.08.1988, ZMR 1988, 432 , unter Hinweis auf den Beschluß des vormals für den Erlaß von Rechtsentscheiden zuständigen hiesigen 4. Zivilsenates vom 10.09.1984, ZMR 1984, 414 ).
  • OLG Hamm, 12.08.1988 - 30 REMiet 1/88

    Vorlagen zum Rechtsenscheid; Zulässigkeit; Antragsrecht der Prozeßparteien

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88
    Die Entscheidung zur Vorlage zum Rechtsentscheid stellt nämlich einen internen Akt der Rechtsfindung dar, der durch die Gerichtsferien nicht berührt wird (Senatsbeschluß vom 12.08.1988, ZMR 1988, 432 , unter Hinweis auf den Beschluß des vormals für den Erlaß von Rechtsentscheiden zuständigen hiesigen 4. Zivilsenates vom 10.09.1984, ZMR 1984, 414 ).
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 344/04

    Beginn der Vier-Jahres-Frist des § 10 Abs. 2 S. 6 MHG

    Der Mieter muß nicht erst das Ende dieses Zeitraums abwarten, um anschließend wirksam kündigen zu können (OLG Hamm NJW-RR 1989, 1288 f.; Erman/Jendrek, aaO; MünchKommBGB-Voelskow, 3. Aufl., § 10 MHG Rdnr. 18; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 7. Aufl., § 10 MHRG Rdnr. 130).
  • LG Schwerin, 21.03.2003 - 6 S 259/02

    Schutz eines Mieters durch ein vorzeitiges Kündigungsrecht

    Das aus dieser Vorschrift von der Rechtsprechung abgeleitete vorzeitige Kündigungsrecht des Mieters, dessen Kündigungsrecht nach dem Mietvertrag für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren ausgeschlossen ist, zum Ablauf der 4-Jahres Frist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1989, 1288 [OLG Hamm 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88]), bietet einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Vermieters und des Mieters.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht