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   OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98   

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https://dejure.org/1999,2708
OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98 (https://dejure.org/1999,2708)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.1999 - 12 U 100/98 (https://dejure.org/1999,2708)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 1999 - 12 U 100/98 (https://dejure.org/1999,2708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer arglistigen Täuschung bei Abschluss eines Architektenvertrages durch falsche Angaben über eine Honorarkostenhöhe; Honoraranspruch eines Architekten bei Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten bzgl. der Höhe eines Architektenhonorars bei Vorlage des ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten und Ingenieure-Aufklärungspflicht d. Architekten ü. Höhe d. Honorars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist der Architekt zur Aufklärung über die Honorarhöhe verpflichtet? (IBR 1999, 587)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 389 (Ls.)
  • BauR 1999, 1479
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96

    Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98
    Die Beklagten haben schlüssig und unwiderlegt vorgetragen, daß die Kläger nicht sämtliche Teilleistungen der abgerechneten Leistungsphasen in vollem Umfange erbracht und daß die Planung nicht entsprechend ihren bekanntermaßen beschränkten finanziellen Möglichkeiten wirtschaftlich optimal ausgerichtet gewesen war, wozu die Kläger aus den dargelegten Gründen vertraglich verpflichtet waren (vgl. BGH BauR 1998, 354, 355 und 1991, 366).

    Es ist anerkannt, daß ein Architekt den wirtschaftlichen Rahmen einer Planung abstecken muß (vgl. BGH BauR 1991, 366), wozu es gehört, übermäßigen Aufwand zu vermeiden, die Nutzbarkeit zu optimieren und unnötige Sachen wegzulassen (vgl. BGH BauR 1998, 354, 356).

    Angesichts dessen kommt es nicht mehr darauf an, daß die Klage hinsichtlich der Berechnung des entgangenen Gewinns der Kläger ohnehin unschlüssig war, weil der betreffende Vortrag der Kläger nicht der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1996, 1751 bzw. ZfBR 1996, 200) zur konkreten Darlegung ihrer ersparten Aufwendungen genügt und sie sich jedenfalls aufgrund der vereinbarten und von ihnen gestellten AGB, § 8.3 AVA a.F., die Ersparnis von 40 % dieser Klausel anrechnen lassen müßten (vgl. BGH BauR 1998, 354, 357 = NJW-RR 1998, 594 m.w.N.), da zugunsten der Kläger als Klauselverwender eine Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz nicht zulässig ist (vgl. BGH NJW 1987, 837) und sie sich deshalb auf den Verstoß der Klausel gegen § 9 AGBG (vgl. BGH ZfBR 1998, 236) nicht berufen können.

  • BGH, 17.01.1991 - VII ZR 47/90

    Planungspflichten des Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98
    Die Beklagten haben schlüssig und unwiderlegt vorgetragen, daß die Kläger nicht sämtliche Teilleistungen der abgerechneten Leistungsphasen in vollem Umfange erbracht und daß die Planung nicht entsprechend ihren bekanntermaßen beschränkten finanziellen Möglichkeiten wirtschaftlich optimal ausgerichtet gewesen war, wozu die Kläger aus den dargelegten Gründen vertraglich verpflichtet waren (vgl. BGH BauR 1998, 354, 355 und 1991, 366).

    Es ist anerkannt, daß ein Architekt den wirtschaftlichen Rahmen einer Planung abstecken muß (vgl. BGH BauR 1991, 366), wozu es gehört, übermäßigen Aufwand zu vermeiden, die Nutzbarkeit zu optimieren und unnötige Sachen wegzulassen (vgl. BGH BauR 1998, 354, 356).

  • OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 106/93

    Aufklärungspflicht des Architekten über die Gebührenhöhe

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98
    Allerdings ist ein Architekt ebenso wie ein Rechtsanwalt im allgemeinen nicht verpflichtet, von sich aus auf die Höhe der durch seine Inanspruchnahme entstehenden Kosten hinzuweisen (vgl. OLG Köln a.a.O. und OLGR 1994, 79 = NJW-RR 1994, 340; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 128; OLG Stuttgart NJW 1989, 2402; Knacke BauR 1990, 395; Pauly BauR 1997, 928).
  • BGH, 08.02.1996 - VII ZR 219/94

    Berechnung der ersparten Aufwendungen bei einem vorzeitig beendeten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98
    Angesichts dessen kommt es nicht mehr darauf an, daß die Klage hinsichtlich der Berechnung des entgangenen Gewinns der Kläger ohnehin unschlüssig war, weil der betreffende Vortrag der Kläger nicht der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1996, 1751 bzw. ZfBR 1996, 200) zur konkreten Darlegung ihrer ersparten Aufwendungen genügt und sie sich jedenfalls aufgrund der vereinbarten und von ihnen gestellten AGB, § 8.3 AVA a.F., die Ersparnis von 40 % dieser Klausel anrechnen lassen müßten (vgl. BGH BauR 1998, 354, 357 = NJW-RR 1998, 594 m.w.N.), da zugunsten der Kläger als Klauselverwender eine Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz nicht zulässig ist (vgl. BGH NJW 1987, 837) und sie sich deshalb auf den Verstoß der Klausel gegen § 9 AGBG (vgl. BGH ZfBR 1998, 236) nicht berufen können.
  • OLG Köln, 03.05.1985 - 20 U 134/84

    Vorvertragliches Verschulden; Schadensersatzanspruch; Schadensersatzanspruch aus

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98
    Die dargelegte objektive und fahrlässige Pflichtverletzung der Kläger wegen der Verletzung ihrer Aufklärungs- und Hinweispflichten berechtigte die Beklagten zur Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem, von den Klägern zu vertretenden Grunde (vgl. OLG Köln BauR 1986, 467; OLG Nürnberg OLGR 1998, 268 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 187/96

    Wirksamkeit des Beitritts eines Dritten zu einem Vertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98
    Angesichts dessen kommt es nicht mehr darauf an, daß die Klage hinsichtlich der Berechnung des entgangenen Gewinns der Kläger ohnehin unschlüssig war, weil der betreffende Vortrag der Kläger nicht der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1996, 1751 bzw. ZfBR 1996, 200) zur konkreten Darlegung ihrer ersparten Aufwendungen genügt und sie sich jedenfalls aufgrund der vereinbarten und von ihnen gestellten AGB, § 8.3 AVA a.F., die Ersparnis von 40 % dieser Klausel anrechnen lassen müßten (vgl. BGH BauR 1998, 354, 357 = NJW-RR 1998, 594 m.w.N.), da zugunsten der Kläger als Klauselverwender eine Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz nicht zulässig ist (vgl. BGH NJW 1987, 837) und sie sich deshalb auf den Verstoß der Klausel gegen § 9 AGBG (vgl. BGH ZfBR 1998, 236) nicht berufen können.
  • OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Unterrichtung des Mandanten über die

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98
    Der dadurch unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß begründete Schadensersatzanspruch der Beklagten berechtigt diese, dem weitergehenden Vergütungsanspruch der Kläger den rechtsvernichtenden Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB entgegenzusetzen (vgl. BGH NJW 1988, 3013, 3015; OLG Köln OLGR 1998, 41, 42).
  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92

    Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98
    Angesichts der in der unterlassenen Aufklärung bestehenden Pflichtverletzung der Kläger und der dafür sprechenden Lebenserfahrung, daß die Beklagten Mehrkosten in der genannten Größenordnung nicht zu übernehmen bereit gewesen wären, hätten die Kläger den gegen sie sprechenden Anschein erschüttern und Tatsachen vortragen müssen, die den Schluß zulassen, daß die Beklagten sich auch bei ordnungsmäßiger Belehrung über die zu erwartenden Honorarmehrkosten dazu entschlossen hätten, gleichwohl den Architektenvertrag vom 05.02.1997 abzuschließen; denn grundsätzlich hat bei einer Verletzung von Aufklärungspflichten derjenige, der gegen eine solche Pflicht verstoßen hat, die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß sich der andere Teil bei pflichtgemäßer Belehrung nicht anders verhalten hätte, als er sich ohne die Aufklärung tatsächlich verhalten hat (vgl. BGH NJW 1990, 2127, 2128; 1993, 2744).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98
    Der dadurch unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß begründete Schadensersatzanspruch der Beklagten berechtigt diese, dem weitergehenden Vergütungsanspruch der Kläger den rechtsvernichtenden Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB entgegenzusetzen (vgl. BGH NJW 1988, 3013, 3015; OLG Köln OLGR 1998, 41, 42).
  • OLG Hamm, 26.11.1993 - 20 U 214/93

    Beweislast bei unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98
    Die Voraussetzungen für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB, für deren Vorliegen die Beklagten in vollem Umfange darlegungs- und beweispflichtig sind (vgl. Palandt/Heinrichs BGB, 58. Aufl. 1999, § 123 Rdn. 30), könnten deshalb zweifelhaft sein, weil die Annahme einer Arglist des Klägers N seinen nachgewiesenen Täuschungswillen erfordert, er also während der Gespräche der Parteien im Dezember 1996 sowie im Januar 1997 hätte wissen müssen, daß die Beklagten nur durch seine Täuschung über die Honorarkostenhöhe zum Abschluß des Architektenvertrages bestimmt wurden, den sie bei wahrheitsgemäßer Erklärung nicht oder nur zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätten (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 286).
  • BGH, 29.03.1990 - IX ZR 24/88

    Kausalitätsnachweis bei Verletzung einer Aufklärungs-, Warn- oder

  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85

    Einbau einer Ballenpresse zur Errichtung einer Papierentsorgungsanlage in einem

  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 207/96

    Formularmäßige Vereinbarung der Höhe ersparter Aufwendungen in einem

  • OLG Nürnberg, 12.09.1997 - 6 U 2235/96

    Anfechtung eines Architektenvertrags wegen arglistiger Täuschung

  • OLG Hamm, 21.04.1995 - 12 U 25/94

    "Verrechnung" trotz Aufrechnungsverbot?

  • OLG Hamburg, 24.03.2017 - 6 U 119/16

    Anspruch auf Architektenhonorar: Ausnahmekriterium des freundschaftlichen

    Die Urteile, auf die sich die Beklagte im Schriftsatz vom 22.03.2017 bezieht {OLG Köln, NJW-RR 1994, 340; OLG Hamm BauR 1999, 1479; OLG Saarbrücken, BauR 2000, 753), betreffen keine Fälle, in denen es um die Bedeutung der Mindestsätze der HOAI ging.
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