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   OLG Hamm, 11.08.2015 - I-28 U 136/14   

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https://dejure.org/2015,24824
OLG Hamm, 11.08.2015 - I-28 U 136/14 (https://dejure.org/2015,24824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2015 - I-28 U 136/14 (https://dejure.org/2015,24824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2015 - I-28 U 136/14 (https://dejure.org/2015,24824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anwaltshaftung. Schwarzgeldabrede. wucherähnliches Rechtsgeschäft. Präjudizialität. Rechtskraft.Streitgegenstand. Vollklage. Auflassung. Rechtskraftdurchbrechung.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anwaltshaftung. Schwarzgeldabrede. wucherähnliches Rechtsgeschäft. Präjudizialität. Rechtskraft.Streitgegenstand. Vollklage. Auflassung. Rechtskraftdurchbrechung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei Verteidigung gegen eine Klage auf Übertragung von Grundeigentum

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Prozessbevollmächtigten bei Verteidigung gegen eine Klage auf Übertragung von Grundeigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwaltshaftung bei vermeintlich unzulänglicher Prozessführung

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt ist kein Ermittler

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwaltshaftung bei vermeintlich unzulänglicher Prozessführung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 16/06

    Unerlaubte Handlung: Schadensersatz wegen Absehen von der Rückforderung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2015 - 28 U 136/14
    Das Berufungsverfahren wurde vor dem Oberlandesgericht Celle (4 U 16/06) geführt.

    Vor diesem Hintergrund musste Rechtsanwalt T sich mit den verschiedenen in den Jahren 1986/1987 getätigten Grundstücksgeschäften beschäftigen und den Prozessstoff des zuvor geführten Rechtsstreits (Landgericht Verden/Aller 8 O 338/05 bzw. OLG Celle 4 U 16/06) auswerten.

    Bei zutreffender rechtlicher Würdigung dieser Ausgangslage musste davon ausgegangen werden, dass der Streitgegenstand der neuen Klage vom 03.07.2009 identisch war mit dem des Urteils des Landgerichts Verden/Aller (8 O 338/05) vom 09.01.2006, das durch Zurückweisungsbeschluss des OLG Celle (4 U 16/06) vom 11.05.2006 rechtskräftig geworden war.

  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93

    Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2015 - 28 U 136/14
    Allerdings ist der Streitgegenstand nicht nur nach dem Antrag zu ermitteln, sondern zusätzlich auch nach dem zur Klagebegründung angeführten Sachverhalt (sogen. zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff; BGH NJW 1992, 1172 (1173); BGH NJW 1995, 967 - juris-Tz. 9; Gottwald, in: MK-ZPO, 4. Aufl. 2013, § 322 Rnr. 111; Vollkommer, in: Zöller ZPO, 30. Aufl. 2014, Einl. Rnr. 82f).

    Ausgeschlossen sind insofern Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtung zu dem Tatsachenkomplex des Vorprozesses gehört hätten (BGH NJW 1995, 967).

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2015 - 28 U 136/14
    Auf Grundlage dieser Wertangaben hätte Rechtsanwalt T in den Blick nehmen müssen, dass nach der seinerzeit - im Sommer 2009 - einschlägigen Rechtsprechung im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB von einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bereits dann ausgegangen wurde, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch war wie der Wert der Gegenleistung (BGH NJW 1992, 899 (900); BGH NJW 2001, 1227; BGH NJW 2002, 429; BGH NJW-RR 2008, 1436 (1438)).

    Für die verwerfliche Gesinnung des Begünstigten wurde dagegen als ausreichend angesehen, wenn dieser sich bewusst oder grob fahrlässig der Erkenntnis verschlossen hatte, dass der andere Teil den Vertrag nur aus Mangel an Urteilsvermögen oder wegen erheblicher Willensschwäche eingegangen war (NBGH NJW 2002, 429 (432)).

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2015 - 28 U 136/14
    Bei mehreren in Betracht kommenden Maßnahmen hatte der Beklagte sich an dem Gebot des sichersten Weges zu orientieren und denjenigen Weg vorzuschlagen, der die größte Sicherheit der Zielerreichung versprach, um vermeidbare Nachteile zu vermeiden (BGH NJW 2012, 2435; BGH NJW 2009, 1589; BGH NJW 2007, 2486; BGH NJW 2006, 3494; Fahrendorf, in: Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille Die Haftung des Rechtsanwalts , 8. Aufl. 2010, Rnr. 429ff, 566ff).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 56/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Anspruch auf Unterlassung der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2015 - 28 U 136/14
    In einer derartigen Konstellation, in der die - vermeintliche - materielle Unrichtigkeit einer Gerichtsentscheidung auf einer nachlässigen Prozessführung beruht, kommt aber eine Rechtskraftdurchbrechung gerade nicht in Betracht (BGH NJW-RR 1988, 957 (959); BGH NJW 1996, 57 (59); BGH NJW 1998, 2818; BGH NJW-RR 2012, 304 (305)).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2009 - 3 Wx 231/09

    Eintragungsbewilligung neben Nachweis der Einigung?

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2015 - 28 U 136/14
    Deshalb hätte es nahegelegen, den im Rechtsstreit 8 O 338/05 gestellten Klageantrag über seinen Wortlaut hinaus so zu verstehen, dass zugleich auch die Verurteilung zur Abgabe der Auflassungserklärung begehrt wurde, denn die Auflassung und die formale Eintragungsbewilligung verfolgen ohnehin ein deckungsgleiches Ziel (OLG Düsseldorf RNotZ 2010, 201; OLG Stuttgart NJW-RR 2008, 456).
  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 272/85

    Klage auf Rückzahlung eines ausgekehrten Versteigerungserlöses - Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2015 - 28 U 136/14
    In einer derartigen Konstellation, in der die - vermeintliche - materielle Unrichtigkeit einer Gerichtsentscheidung auf einer nachlässigen Prozessführung beruht, kommt aber eine Rechtskraftdurchbrechung gerade nicht in Betracht (BGH NJW-RR 1988, 957 (959); BGH NJW 1996, 57 (59); BGH NJW 1998, 2818; BGH NJW-RR 2012, 304 (305)).
  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2015 - 28 U 136/14
    Bei mehreren in Betracht kommenden Maßnahmen hatte der Beklagte sich an dem Gebot des sichersten Weges zu orientieren und denjenigen Weg vorzuschlagen, der die größte Sicherheit der Zielerreichung versprach, um vermeidbare Nachteile zu vermeiden (BGH NJW 2012, 2435; BGH NJW 2009, 1589; BGH NJW 2007, 2486; BGH NJW 2006, 3494; Fahrendorf, in: Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille Die Haftung des Rechtsanwalts , 8. Aufl. 2010, Rnr. 429ff, 566ff).
  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2015 - 28 U 136/14
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Grundsatz der Einmaligkeit staatlichen Rechtsschutzes dann durchbrochen wird, wenn die Partei andernfalls ihr Recht nicht verwirklichen kann (BGH MDR 1973, 132; BGH NJW 1985, 1711; Gottwald, in: MK-ZPO, 4. Aufl. 2013, § 322 Rnr. 47).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2015 - 28 U 136/14
    Auf Grundlage dieser Wertangaben hätte Rechtsanwalt T in den Blick nehmen müssen, dass nach der seinerzeit - im Sommer 2009 - einschlägigen Rechtsprechung im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB von einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bereits dann ausgegangen wurde, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch war wie der Wert der Gegenleistung (BGH NJW 1992, 899 (900); BGH NJW 2001, 1227; BGH NJW 2002, 429; BGH NJW-RR 2008, 1436 (1438)).
  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 76/04

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

  • BGH, 07.02.2002 - IX ZR 209/00

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch den Prozeßbevollmächtigten

  • BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 269/00

    Bindungswirkung eines Urteils hinsichtlich präjudizieller Rechtsverhältnisse

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 160/97

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen

  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

  • BGH, 26.10.1979 - V ZR 88/77

    Schwarzkauf I - § 815 BGB

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