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   OLG Hamm, 11.09.2020 - 9 U 96/20   

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https://dejure.org/2020,31308
OLG Hamm, 11.09.2020 - 9 U 96/20 (https://dejure.org/2020,31308)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.2020 - 9 U 96/20 (https://dejure.org/2020,31308)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 2020 - 9 U 96/20 (https://dejure.org/2020,31308)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 26.04.2019 - 9 U 102/18

    Haushaltsführungsschaden; Schätzung; Begründung eines eigenen Haushalts nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2020 - 9 U 96/20
    Eine Ausnahme ist nur in besonders gelagerten Fällen möglich, z.B. dann, wenn der Anspruchsteller vor dem schädigenden Ereignis infolge seines jugendlichen Alters noch gar keinen eigenen Haushalt geführt hat (Senat vom 26.04.2019 - I-9 U 102/18 - juris).

    Diese Rechtsprechung erlaubt aber nicht, auf die Geltendmachung einzelfallbezogener Tatsachen von vorn herein ganz zu verzichten (Senat vom 26.04.2019 - I-9 U 102/18 - juris Rn. 36, OLG Dresden vom 29.05.2020 - 22 U 699/19 - juris Rn. 32ff).

  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 87/87

    Ersatzansprüche des Ehemannes bei Tötung der Ehefrau durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2020 - 9 U 96/20
    Auch der Bundesgerichtshof hat es in der Vergangenheit in besonderen Einzelfällen unbeanstandet gelassen, wenn sich das Berufungsgericht im Rahmen seiner tatrichterlichen Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte für eine abweichende Beurteilung auf ein anerkanntes Tabellenwerk und die dort angegebenen Erfahrungswerte, namentlich auf das Werk von Pardey, stützt (BGH vom 29.03.1988 - VI ZR 87/87 - juris Rn. 13; und vom 03.02.2009 - VI ZR 183/08 - juris Rn. 5).
  • OLG Dresden, 29.05.2020 - 22 U 699/19

    Haushaltsführungsschaden, Bemessung, Grudnlagen, Prozessvortrag

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2020 - 9 U 96/20
    Diese Rechtsprechung erlaubt aber nicht, auf die Geltendmachung einzelfallbezogener Tatsachen von vorn herein ganz zu verzichten (Senat vom 26.04.2019 - I-9 U 102/18 - juris Rn. 36, OLG Dresden vom 29.05.2020 - 22 U 699/19 - juris Rn. 32ff).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19

    Bemessung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2020 - 9 U 96/20
    Bei der Bemessung sind sämtliche objektiv, nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines Sachkundigen, erkennbaren und nicht fernliegenden künftigen Auswirkungen der Verletzung zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Juli 2020 - 22 U 205/19 - juris Rn. 31f).
  • OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei unstreitigem Anspruchsgrund; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2020 - 9 U 96/20
    Der Haushaltsführungsschaden ist nicht anhand von Tabellenwerken, sondern auf der Basis der konkreten Lebensverhältnisse des Geschädigten zu ermitteln (OLG Celle vom 08.07.2020 - 14 U 27/20 - Rn. 63, juris).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2020 - 9 U 96/20
    Auch der Bundesgerichtshof hat es in der Vergangenheit in besonderen Einzelfällen unbeanstandet gelassen, wenn sich das Berufungsgericht im Rahmen seiner tatrichterlichen Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte für eine abweichende Beurteilung auf ein anerkanntes Tabellenwerk und die dort angegebenen Erfahrungswerte, namentlich auf das Werk von Pardey, stützt (BGH vom 29.03.1988 - VI ZR 87/87 - juris Rn. 13; und vom 03.02.2009 - VI ZR 183/08 - juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 25.06.2021 - 7 U 89/20

    Sichtfahrgebot; Fahrradfahrer

    Im Sinne einer Objektivierung der Leiden wirken sich insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß eines eingetretenen Dauerschadens bei der Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes aus (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 05.03.2021 - 9 U 221/19 unter Hinweis auf OLG Hamm, Urt. v. 11.09.2020 - 9 U 96/20, NJW-Spezial 2020, 715, juris Rn. 3; OLG Celle, Urt. v. 04.11.2020 - 14 U 81/20, juris Rn. 12 und OLG Celle, Urt. v.19.02.2020 - 14 U 69/19, juris Rn. 53 f. m. w. N.) .
  • OLG Hamm, 18.01.2022 - 7 U 100/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Erforderlichkeit der

    Im Sinne einer Objektivierung der Leiden wirken sich insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß eines eingetretenen Dauerschadens bei der Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes aus (vgl. OLG Hamm Urt. v. 5.3.2021 - 9 U 221/19 unter Hinweis auf OLG Hamm Urt. v. 11.9.2020 - 9 U 96/20, NJW-Spezial 2020, 715 = juris Rn. 3; OLG Celle Urt. v. 4.11.2020 - 14 U 81/20, juris Rn. 12 und OLG Celle Urt. v.19.02.2020 - 14 U 69/19, juris Rn. 53 f. m. w. N.) .
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