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   OLG Hamm, 11.10.2005 - 4 Ss 361/05   

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https://dejure.org/2005,7134
OLG Hamm, 11.10.2005 - 4 Ss 361/05 (https://dejure.org/2005,7134)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2005 - 4 Ss 361/05 (https://dejure.org/2005,7134)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 4 Ss 361/05 (https://dejure.org/2005,7134)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingt erheblich verminderter Schuldfähigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 523

    Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingt verminderter Schuldfähigkeit und "fahrverbotsfeindliche" Verfahrensdauer

  • Judicialis

    StPO § 302; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 49; ; StGB § 44

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit, Ausführungen zur Strafrahmenverschiebung, Fahrverbot, Tat liegt 1,5 Jahre zurück, länger zurückliegende Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 15 Ns 14/04
  • OLG Hamm, 11.10.2005 - 4 Ss 361/05
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2005 - 4 Ss 361/05
    Unter Berücksichtigung der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingt erheblich verminderter Schuldfähigkeit (vgl. u.a. BGH, 3. Strafsenat, EBE/BGH 2003, 196 = StV 2003, 497 = NStZ 2003, 480 = NJW 2003, 2394; BGH, 4. Strafsenat, NStZ-RR 2003, 136, 137; BGH, 5. Strafsenat, StV 2005, 495) ist Voraussetzung für eine Versagung der Strafrahmenverschiebung, dass dem Angeklagten die Alkoholaufnahme zum Vorwurf gemacht werden kann.
  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 490/02

    Strafzumessung bei Vergewaltigung und Mord im alkoholisierten Zustand (Prüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2005 - 4 Ss 361/05
    Unter Berücksichtigung der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingt erheblich verminderter Schuldfähigkeit (vgl. u.a. BGH, 3. Strafsenat, EBE/BGH 2003, 196 = StV 2003, 497 = NStZ 2003, 480 = NJW 2003, 2394; BGH, 4. Strafsenat, NStZ-RR 2003, 136, 137; BGH, 5. Strafsenat, StV 2005, 495) ist Voraussetzung für eine Versagung der Strafrahmenverschiebung, dass dem Angeklagten die Alkoholaufnahme zum Vorwurf gemacht werden kann.
  • OLG Hamm, 04.01.2001 - 4 Ss 1237/00

    Berufungsbeschränkung, Erklärungsinhalt, Straffrage, Schuldfrage, eigene

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2005 - 4 Ss 361/05
    Auch bei einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung hat das Berufungsgericht nämlich in eigener Verantwortung über die Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zu befinden, da dieser Aspekt - im Unterschied zur Frage der Schuldfähigkeit überhaupt (§ 20 StGB) - zur Straffrage und nicht zur Schuldfrage zu rechnen ist (vergl. Fischer, StGB, 52. Aufl., § 21 Rdnr. 8 und Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 15 jeweils m.w.N.; OLG Köln NStZ 1989, 24 f.; Senatsbeschluss vom 4. Januar 2001 - 4 Ss 1237/00 -).
  • OLG Köln, 20.09.1988 - Ss 474/88
    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2005 - 4 Ss 361/05
    Auch bei einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung hat das Berufungsgericht nämlich in eigener Verantwortung über die Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zu befinden, da dieser Aspekt - im Unterschied zur Frage der Schuldfähigkeit überhaupt (§ 20 StGB) - zur Straffrage und nicht zur Schuldfrage zu rechnen ist (vergl. Fischer, StGB, 52. Aufl., § 21 Rdnr. 8 und Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 15 jeweils m.w.N.; OLG Köln NStZ 1989, 24 f.; Senatsbeschluss vom 4. Januar 2001 - 4 Ss 1237/00 -).
  • BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05

    Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2005 - 4 Ss 361/05
    Unter Berücksichtigung der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der Strafrahmenverschiebung bei alkoholbedingt erheblich verminderter Schuldfähigkeit (vgl. u.a. BGH, 3. Strafsenat, EBE/BGH 2003, 196 = StV 2003, 497 = NStZ 2003, 480 = NJW 2003, 2394; BGH, 4. Strafsenat, NStZ-RR 2003, 136, 137; BGH, 5. Strafsenat, StV 2005, 495) ist Voraussetzung für eine Versagung der Strafrahmenverschiebung, dass dem Angeklagten die Alkoholaufnahme zum Vorwurf gemacht werden kann.
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr;

    Ein solches Verhalten kann für andere Verkehrsteilnehmer mit erheblichen Gefahren verbunden sein, die sich im Fall der Tat zu Ziffer 1 auch realisierten, denn der Angeklagte verursachte infolge seiner Alkoholisierung einen Verkehrsunfall, bei dem seine Beifahrerin verletzt wurde (Senat, Beschluss vom 22. April 2014 - III-3 RVs 30/14; Beschluss vom 10. Februar 2015 - III-3 RVs 5/15; Beschluss vom 15. September 2016 - 3 RVs 70/16, juris, Rdnr. 20; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 4 Ss 361/05, juris, Rdnr. 21; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 32 Ss 83/14, juris, Rdnr. 16; OLG Rostock, Beschluss vom 22. März 2001 - 1 Ss 244/00 I 5/01, juris, Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 15.09.2016 - 3 RVs 70/16

    Trunkenheit; Strafmilderung; Vorwerfbarkeit der Alkoholaufnahme; Unterbringung;

    Dies kommt in der Regel dann nicht in Betracht, wenn der Täter alkoholkrank ist oder ihn der Alkohol zumindest weitgehend beherrscht, wenn also in der aktuellen Alkoholaufnahme kein schulderhöhender Umstand gesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/03, NStZ-RR 2003, 136; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 4 Ss 361/05, juris, Rdnr. 13).
  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 3 RVs 80/16

    Urteil; Liste angewendete Vorschriften; Beschwer; nachträgliche Gesamtstrafe;

    Unwirksam ist eine Beschränkung insbesondere dann, wenn die Feststellungen zur Tat, sei es auch nur zur inneren Tatseite, so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 4 Ss 361/05, juris, Rdnr. 6).
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07

    Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand

    Daher kommt eine Verhängung, die sich nach allgemeinen Strafzumessungserwägungen richtet, für lange zurückliegende Taten nicht mehr in Betracht (vgl. Senat, a.a.O.; Beschlüsse des hiesigen 4. Strafsenats vom 15. März 2005, 4 Ss 54/05, vom 11. Oktober 2005, 4 Ss 361/05 und vom 7. März 2006 in 4 Ss 28/06; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 44 Rn. 2, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge,

    Daher kommt eine Verhängung, die sich nach allgemeinen Strafzumessungserwägungen richtet, jedenfalls für sehr lange zurückliegende Taten nicht mehr in Betracht (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 15.03.2005 - 4 Ss 54/05 - und vom 11.10.2005 - 4 Ss 361/05 - Schönke/Schröder-Stree, StGB, 26. Aufl., § 44, Rdn. 15; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 44, Rdn. 2; Hentschel.
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