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   OLG Hamm, 11.10.2012 - I-15 W 504/11   

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https://dejure.org/2012,37810
OLG Hamm, 11.10.2012 - I-15 W 504/11 (https://dejure.org/2012,37810)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2012 - I-15 W 504/11 (https://dejure.org/2012,37810)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - I-15 W 504/11 (https://dejure.org/2012,37810)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachweis der Bevollmächtigung, Auflassung, gerichtlicher Vergleich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 925 Abs. 1 S. 3, GBO § 29
    Nachweis der Bevollmächtigung, Auflassung, gerichtlicher Vergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis einer in einem Gerichtstermin erteilten Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Nachweis der Bevollmächtigung zu einer Auflassung in gerichtlichem Vergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 925 Abs. 1 S. 3; GBO § 29
    Anforderungen an den Nachweis einer in einem Gerichtstermin erteilten Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann reicht Prozessvollmacht bei Auflassung als Nachweis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 59
  • FamRZ 2013, 560
  • Rpfleger 2013, 198
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1995 - XII ZB 177/94

    Erteilung einer Prozeßvollmacht durch schlüssiges Verhalten; Verschulden der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2012 - 15 W 504/11
    Die Prozess- bzw. Verfahrensvollmacht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die gegenüber dem Bevollmächtigten, dem Prozessgegner oder dem Gericht erteilt werden kann, und zwar auch formlos durch schlüssiges Verhalten (BGH FamRZ 1995, 1484; BGH NJW 2004, 844; Musielak/Weth, ZPO, 9. Aufl., § 80, Rn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 80, Rn. 4 und 5).

    Wenn ein Beteiligter einen Gerichtstermin zusammen mit der für ihn auftretenden Rechtsanwältin wahrnimmt, so liegt spätestens darin die konkludente Erteilung der Prozess- bzw. Verfahrensvollmacht (vgl. BGH FamRZ 1995, 1484).

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 332/02

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2012 - 15 W 504/11
    Die Prozess- bzw. Verfahrensvollmacht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die gegenüber dem Bevollmächtigten, dem Prozessgegner oder dem Gericht erteilt werden kann, und zwar auch formlos durch schlüssiges Verhalten (BGH FamRZ 1995, 1484; BGH NJW 2004, 844; Musielak/Weth, ZPO, 9. Aufl., § 80, Rn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 80, Rn. 4 und 5).
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