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   OLG Hamm, 11.10.2013 - I-12 U 15/13   

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OLG Hamm, 11.10.2013 - I-12 U 15/13 (https://dejure.org/2013,32333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2013 - I-12 U 15/13 (https://dejure.org/2013,32333)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - I-12 U 15/13 (https://dejure.org/2013,32333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Preisgleitung in der Höhe der Inflationsrate: Klausel wirksam! (IBR 2014, 1052)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung von Wirtschaftsklauseln (IBR 2014, 1048)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 75
  • BauR 2014, 319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZR 220/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Bindung in einem Wartungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13
    In diese Abwägung ist der gesamte Vertragsinhalt im Rahmen einer Gegenüberstellung der wechselseitig begründeten Rechte und Pflichten einzubeziehen (BGH NJW-RR 2008, 818, Tz. 17; NJW 2003, 886, Tz. 16).

    Es bedarf deshalb grundsätzlich auf Seiten des Verwenders besonderer Umstände, die eine langfristige vertragliche Bindung im Einzelfall rechtfertigen und bei Gesamtbetrachtung als angemessen erscheinen lassen (BGH NJW 2003, 886, Tz. 16; NJW 2000, 1110, Tz. 33; NJW-RR 1997, 942, Tz. 37).

    Insoweit lässt sich nicht erkennen, dass die Beklagte etwa "dem Gegenüber auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist" (vgl. hierzu: BGH NJW 2003, 886, Tz. 16).

    Ob eine bestimmte Vertragslaufzeit mit grundsätzlich bindenden Vertragsentgelten für die Beklagte auskömmlich und auch im Übrigen wirtschaftlich sinnvoll ist, obliegt der eigenen Einschätzung der Beklagten, zu der sie aufgrund ihrer umfangreichen wirtschaftlichen Betätigung durchaus in der Lage ist (vgl. zu diesen Erwägungen: BGH NJW 2003, 886, Tz. 16).

  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05

    Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13
    In diese Abwägung ist der gesamte Vertragsinhalt im Rahmen einer Gegenüberstellung der wechselseitig begründeten Rechte und Pflichten einzubeziehen (BGH NJW-RR 2008, 818, Tz. 17; NJW 2003, 886, Tz. 16).

    Es ist aber anerkannt, dass ein schutzwürdiges Interesse des Klauselverwenders an einer langen Vertragsdauer in solchen Fällen gegeben sein kann, in denen die Herstellung oder Errichtung der zur Durchführung des Vertrags erforderlichen technischen Gegebenheiten hohe Entwicklung- und Investitionskosten notwendig gemacht haben, deren Vorfinanzierung sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisiert (BGH NJW-RR 2008, 818, Tz. 24; NJW-RR 2012, 249, Tz. 23).

    Denn ein der Vertragspartei zuzuerkennendes berechtigtes Interesse an einer langen Vertragslaufzeit kann auch darin begründet liegen, dass die lange Vertragsbindung generell, d.h. unabhängig von den finanziellen Aufwendungen für ein konkretes Vertragsverhältnis erforderlich ist, um ein bestimmtes Produkt wirtschaftlich sinnvoll zu vermarkten (BGH NJW-RR 2008, 818, Tz. 26; NJW 1997, 3022, Tz. 23).

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13
    Denn ein der Vertragspartei zuzuerkennendes berechtigtes Interesse an einer langen Vertragslaufzeit kann auch darin begründet liegen, dass die lange Vertragsbindung generell, d.h. unabhängig von den finanziellen Aufwendungen für ein konkretes Vertragsverhältnis erforderlich ist, um ein bestimmtes Produkt wirtschaftlich sinnvoll zu vermarkten (BGH NJW-RR 2008, 818, Tz. 26; NJW 1997, 3022, Tz. 23).

    Anderenfalls würde dies zu einer Beseitigung der im Vertrag angelegten Risikoverteilung führen (BGH NJW 1997, 3022, Tz. 20).

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 47/12

    Energielieferung: Verhältnis einer Festpreisvereinbarung zu einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Wirtschaftsklauseln an die vertraglich vereinbarte Risikoverteilung anknüpfen, so dass keine Anpassung erfolgt, wenn sich Risiken realisieren, die in die ausschließliche Risikosphäre nur einer der Vertragsparteien fallen (BGH NJW 2013, 2745, Tz. 17; OLG Hamm EWeRK 2013, 111, Tz. 67 m.w.N.).

    Es kommt deshalb für den Anwendungsbereich einer Allgemeinen Geschäftsbedingung auf die Reichweite und damit die Auslegung der Individualvereinbarung an und nicht umgekehrt (vgl. BGH NJW 2013, 2745, Tz. 22 m.w.N.).

  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 7/10

    AGB eines Bauvertrages: Übersicherung des Auftraggebers durch Verwendung von zwei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13
    Im Übrigen bleibt es aber im Grundsatz dabei, dass der Vertrag wirksam bleibt, § 306 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 2011, 2125, Tz. 16).

    Das ist der Fall, wenn die einzelnen Klauseln in ihrer Gesamtheit eine mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zu vereinbarende Benachteiligung des Vertragspartners begründen (BGH NJW 2011, 2125, Tz. 16).

  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 12/83

    Verwaltungsprivatrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13
    Im Übrigen kann insbesondere die öffentliche Daseinsvorsorge - wie hier - regelmäßig auch in privatrechtlicher Organisationsform wahrgenommen werden (vgl. zur Wasserversorgung: BGH NJW 1985, 197, Tz. 11).

    Die Entsorgung gewerblicher Abfälle wird gerade nicht mit den Gestaltungsmitteln des öffentlichen Rechts als öffentliche Einrichtung betrieben, sondern als gewerbliches Unternehmen in den Formen des Privatrechts (so die Differenzierung im Bereich der Wasserversorgung: BGH NJW 1985, 197, Tz. 11).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13
    Es bedarf deshalb grundsätzlich auf Seiten des Verwenders besonderer Umstände, die eine langfristige vertragliche Bindung im Einzelfall rechtfertigen und bei Gesamtbetrachtung als angemessen erscheinen lassen (BGH NJW 2003, 886, Tz. 16; NJW 2000, 1110, Tz. 33; NJW-RR 1997, 942, Tz. 37).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09

    Zu Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13
    Es ist aber anerkannt, dass ein schutzwürdiges Interesse des Klauselverwenders an einer langen Vertragsdauer in solchen Fällen gegeben sein kann, in denen die Herstellung oder Errichtung der zur Durchführung des Vertrags erforderlichen technischen Gegebenheiten hohe Entwicklung- und Investitionskosten notwendig gemacht haben, deren Vorfinanzierung sich nur bei längerer Vertragsdauer amortisiert (BGH NJW-RR 2008, 818, Tz. 24; NJW-RR 2012, 249, Tz. 23).
  • BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12

    AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13
    In der Regel schlägt sich die notwendige deutliche und ernsthafte Bereitschaft des Verwenders zur Änderung einzelner Vertragsklauseln jedoch in erkennbaren Änderungen des vorformulierten Textes nieder (vgl. BGH NJW 2013, 856, Tz. 10 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 234/99

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2013 - 12 U 15/13
    Mit der auf die Vergütung für den hier streitgegenständlichen Zeitraum gerichteten Leistungsklage kann keine rechtskräftige Entscheidung darüber herbeigeführt werden, ob das Vertragsverhältnis im Übrigen fortbesteht (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1377, Tz. 8 f. - Mietverhältnis).
  • OLG Oldenburg, 05.11.2009 - 14 U 61/09

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Abnahme von Abfällen; Rechtsfolgen einer

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZR 176/98

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

  • OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10

    Vergaberecht: Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe in einem Altfall

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

  • BGH, 08.04.1997 - X ZR 62/95

    Ansprüche aus Servicevertrag und Wartungsvertrag - Vorliegen sittenwidriger

  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

  • BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 245/78

    Preisänderung und Vertragsanpassung im Rahmen eines Stromlieferungsvertrages -

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

  • OVG Hamburg, 27.08.2010 - 1 Bf 149/09

    Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen

  • OLG Oldenburg, 21.07.1998 - 5 U 36/98

    Kündigung, Besteller, Vergütung, Beweislast, Dungentsorgung, Anrechnung,

  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 48/03

    Anfechtung einer Entscheidung der Europäischen Kommission durch den

  • VG Neustadt, 07.04.2014 - 4 K 726/13

    Nahwärme Haßloch: Kalkulation der Gemeindewerke Haßloch GmbH muss offen gelegt

    Dies gilt nach der Lehre des Verwaltungsprivatrechts zumindest im Außenverhältnis zum Bürger, da Art. 1 Abs. 3 GG die vollziehende Gewalt ohne Rücksicht auf die Form ihres Tätigwerdens verpflichtet ("keine Flucht ins Privatrecht"; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. Oktober 2013 - I-12 U 15/13, 12 U 15/13 -, MDR 2014, 75; BVerwG Urteil vom 28. Februar 2013 - 8 B 60.12 -, juris, wonach die Gemeinde sich der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht ohne Ermächtigung mit pflichtbefreiender Wirkung entledigen kann).
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