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   OLG Hamm, 11.10.2018 - III-4 Ws 133/18   

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https://dejure.org/2018,34528
OLG Hamm, 11.10.2018 - III-4 Ws 133/18 (https://dejure.org/2018,34528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2018 - III-4 Ws 133/18 (https://dejure.org/2018,34528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - III-4 Ws 133/18 (https://dejure.org/2018,34528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111j; StPO § 162 ; GVG § 145 Abs. 1
    Arrest; Zuständigkeit; Amtsgericht

  • rechtsportal.de

    StPO § 111j; StPO § 162 ; GVG § 145 Abs. 1
    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters am Sitz der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft auch bei Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltung des § 162 Abs. 1 StPO auch für die Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geltung des § 162 Abs. 1 StPO auch für die Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Zweibrücken, 12.03.2009 - Qs 26/09
    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 4 Ws 133/18
    Der Senat teilt nicht die vereinzelt vertretene Auffassung, dass in Fällen der Abgabe von einer an die andere Staatsanwaltschaft eine Perpetuierung der ermittlungsrichterlichen Zuständigkeit geboten sei, um Manipulationen des gesetzlichen Richters vorzubeugen (vgl. LG Zweibrücken, Beschl. v. 12.03.2009 - Qs 26-29/09 = BeckRS 2009, 09652).
  • BGH, 01.09.2004 - 5 ARs 55/04

    Zuständigkeit zur Bescheidung des Antrages auf Erlass von Pfändungsbeschlüssen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 4 Ws 133/18
    Die Abgabe des Verfahrens führt auch zum Übergang der ermittlungsrichterlichen Zuständigkeit (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 146; Kölbel, Münch-Komm-StPO, 2016, § 162 Rdn. 15).
  • AG Münster, 10.04.2017 - 23 Gs 1781/17
    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 4 Ws 133/18
    Der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 10.04.2017 (23 Gs 1781/17) wird aufgehoben.
  • VGH Hessen, 28.02.2020 - 6 A 1131/19
    "Die Entscheidungen der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die im Oktober 2018 beschlossene Aufhebung der Arrestierung von Geldern auf dem Konto der Klägerin durch das OLG Hamm (Beschluss vom 11.10.2018 - lll 4 Ws 133/18), stehen der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Bescheide nicht entgegen.

    Auch die Aufhebung der zunächst beschlossenen Arrestierung von Geldern auf dem Konto der Klägerin durch das OLG Hamm mit Beschluss vom 11.10.2018 (lll 4 Ws 133/18 OLG Hamm) erfolgte allein auf der Grundlage strafprozessualer Erwägungen, die für die verfügten Maßnahmen der Beklagten bedeutungslos sind.

  • VGH Hessen, 13.03.2019 - 6 A 2579/18
    Auch die Aufhebung der zunächst beschlossenen Arrestierung von Geldern auf dem Konto der Klägerin durch das OLG Hamm mit Beschluss vom 11.10.2018 (lll-4 Ws 133/18 OLG Hamm) erfolgte allein auf der Grundlage strafprozessualer Erwägungen, die für die verfügten Maßnahmen der Beklagten bedeutungslos sind.
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