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   OLG Hamm, 11.11.2009 - I-12 U 49/09   

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https://dejure.org/2009,9154
OLG Hamm, 11.11.2009 - I-12 U 49/09 (https://dejure.org/2009,9154)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2009 - I-12 U 49/09 (https://dejure.org/2009,9154)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2009 - I-12 U 49/09 (https://dejure.org/2009,9154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Werkvertrages wegen fruchtlosen Ablaufs einer Abhilfefrist

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 5 Nr. 3; VOB/B § 5 Nr. 1
    Kündigung eines Werkvertrages wegen fruchtlosen Ablaufs einer Abhilfefrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abhilfeverlangen des Auftraggebers bei fehlender Fristvereinbarung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abhilfeverlangen des Auftraggebers nach § 5 Nr. 3 VOB/B auch bei fehlender Fristvereinbarung! (IBR 2010, 440)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1169
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95

    Unternehmer ausnahmsweise trotz Abnahme für Fehlerfreiheit beweispflichtig!

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2009 - 12 U 49/09
    Dieses wäre nur dann der Fall, wenn das Vertrauen des Beklagten auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Nachbesserung z.B. durch wiederholte erfolglose Nachbesserungen oder schwerste Mängel erschüttert ist und er ein besonderes Interesse an der Durchführung der Nachbesserung durch einen anderen Unternehmer hat (vgl. BGHZ 42, 242, 245; NJW-RR 1998, 1268).
  • OLG Celle, 26.09.2002 - 22 U 109/01

    Bau- und Architektenvertrag; Gewährleistung beim Bauvertrag (BGB);

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2009 - 12 U 49/09
    Dabei versteht es sich von selbst und wird auch von der Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Celle (NJW-RR 2003, 15) nicht in Abrede gestellt, dass sie nach Dacheröffnung verpflichtet war, das Eindringen von Niederschlagswasser in das Gebäude, so wie es das Leistungsverzeichnis auch vorsah, zu verhindern.
  • BGH, 08.03.2001 - VII ZR 470/99

    Vertraglich geschuldeter Beginn der Ausführung eines Bauwerks

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2009 - 12 U 49/09
    § 5 Nr. 3 VOB/B trägt nämlich dem aus den §§ 271, 242 BGB folgenden allgemeinen Grundsatz Rechnung, dass der Auftragnehmer ohne weiteres die Leistung nach Beginn mit dem jeweils gebotenen vollen Einsatz unverzüglich durchzuführen und zu beenden hat, (BGH NJW-RR 2001, 806), weshalb es im Ergebnis für die Geltung des § 5 Nr. 3 VOB/B ohne Belang ist, ob eine Vertragsfrist i.S.d § 5 Nr. 1 VOB/B vereinbart worden ist oder nicht (Jansen-Preusser, a.a.O., Rz. 4).
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2009 - 12 U 49/09
    Da die Kündigung grundsätzlich nicht begründet werden muss, ist der Kündigende nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, nicht an geäußerte Kündigungsgründe gebunden (BGH NJW 1993, 1972, 1973; 1976, 518; Kniffka/Koeble, a.a.O., 9. Teil Rz. 7; a.A. Kapelmann/Messerschmidt-Lederer, VOB, 2. Aufl., 2007, § 8 VOB/B Rz. 19).
  • OLG Köln, 30.07.2013 - 24 U 179/11

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Generalübernehmers auf

    § 5 Nr. 3 VOB/B trägt nämlich dem aus den §§ 271, 242 BGB folgenden allgemeinen Grundsatz Rechnung, dass der Auftragnehmer ohne weiteres die Leistung nach Beginn mit dem jeweils gebotenen vollen Einsatz unverzüglich durchzuführen und zu beenden hat, weshalb es im Ergebnis für die Geltung des § 5 Nr. 3 VOB/B ohne Belang ist, ob eine Vertragsfrist i.S.d. § 5 Nr. 1 VOB/B vereinbart worden ist oder nicht (OLG Hamm, BauR 2011, 1169 ff., juris Rn38-40).

    Soweit eine außerordentliche Kündigung wegen Nichterfüllung der in § 5 Nr. 3 VOB/B normierten Pflichten auch ohne Rücksicht auf besonders vereinbarte Fertigstellungsfristen grundsätzlich in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm, BauR 2011, 1169 ff., juris Rn38-40; Döring, in: Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 18.Aufl., § 5 Abs. 1-3 VOB/B Rn22), scheidet sie doch nach den besonderen Umständen des vorliegenden Falles aus.

  • AG Brandenburg, 22.05.2015 - 31 C 256/14

    Geplanter Balkon mitvermietet: Zusicherung im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB

    Im Zweifel hat der Schuldner/Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages mit der Herstellung alsbald zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen ( BGH , Urteil vom 08.03.2001, Az.: VII ZR 470/99, u.a. in: NJW-RR 2001, Seite 806; OLG Hamm , Urteil vom 11.11.2009, Az.: I-12 U 49/09, u.a. in: BauR 2011, Seiten 1169 ff.; OLG Hamburg , Urteil vom 29.10.2009, Az.: 6 U 253/08, u.a. in: BauR 2012, Seite 300 = IBR 2012, 13 ).
  • LG Wiesbaden, 10.11.2021 - 5 O 145/19

    Kündigungsrecht des Auftraggebers bei Verzögerung des Ausführungsbeginnes

    Dieser Vortrag der Klägerin ist von dem Beklagten nicht qualifizierte bestritten worden, ohne dass es darauf ankommt, ob der Beklagte verpflichtet war das zu verlegene Parkett auf der Baustelle zu lagern (vergleiche im Einzelnen Werner-Pastor Rn. 1757, OLG Hamm IBR 2010, 440).
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