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   OLG Hamm, 11.11.2010 - I-28 U 34/10   

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https://dejure.org/2010,10146
OLG Hamm, 11.11.2010 - I-28 U 34/10 (https://dejure.org/2010,10146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2010 - I-28 U 34/10 (https://dejure.org/2010,10146)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2010 - I-28 U 34/10 (https://dejure.org/2010,10146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Urkundenprozess, Erfüllungsübernahme, Vertrag zugunsten Dritter, Vergütungsvereinbarung, Gesetzesumgehung; abstraktes Schuldanerkenntnis, deklaratorisches Schuldanerkenntnis, Garantieversprechen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB, § 328, § 329, § 611; RVG § 3a, ZPO § 592
    Urkundenprozess, Erfüllungsübernahme, Vertrag zugunsten Dritter, Vergütungsvereinbarung, Gesetzesumgehung; abstraktes Schuldanerkenntnis, deklaratorisches Schuldanerkenntnis, Garantieversprechen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Gesetzesumgehung i.S. von § 3a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 3a
    Begriff der Gesetzesumgehung i.S. von § 3a RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 694
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 312/69

    Maklervertrag durch rechtsanwaltliche Beratung und Vermittlung hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10
    (1) Der Schutzzweck der Bestimmung geht dahin, den Mandanten davor zu schützen, dass er unüberlegt, leichtfertig oder ohne sich überhaupt dessen bewusst zu werden, Gebührenvereinbarungen eingeht (BGHZ 57, 53, 57 = juris Rn. 20, zu § 3 BRAGO).

    Die schriftliche Erklärung des Mandanten muss einen konkreten Hinweis darüber enthalten, für welche anwaltliche Tätigkeit des Rechtsanwalts der Mandant das Versprochene zahlen will (BGHZ 57, 53, 57 = juris, Rn. 23).

    Ob der GmbH oder dem Beklagten die bereits erstellten Rechnungen bekannt waren und sie wussten, für welche noch nicht abgerechneten anwaltlichen Tätigkeiten ein Betrag von 7.000 EUR gezahlt werden soll, ist im Hinblick auf die abstrakt vorzunehmende Abgrenzung des gesetzlichen Schriftformerfordernisses unerheblich (BGHZ 57, 53, 59 = juris, Rn. 24; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 855 = juris, Rn. 10, Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 3a RVG Rn. 16).

  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10
    Ein solcher Anlass besteht nur, wenn zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte geherrscht haben (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteile vom 10. Januar 1984 - VI ZR 64/82, aaO; vom 18. Mai - IX ZR 43/99, NJW 2000, 2501, unter I 1; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., § 781 Rn. 3).

    Ein solcher ist einem einwendungsausschließenden Anerkenntnis ähnlich, weil dieses ebenso wirkt wie ein Vergleich (BGH, Urteil vom 18. Mai 2000 - IX ZR 43/99, NJW 2000, 2501, unter I 1).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1997 - 24 U 171/96
    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10
    Unbeschadet dessen gilt aber beim deklaratorischen Anerkenntnis - ebenso wie beim abstrakten Schuldanerkenntnis - das Bestimmtheitserfordernis, wonach die unterzeichnete Urkunde konkrete Angaben dazu enthalten muss, für welche anwaltliche Tätigkeit das Versprochene gezahlt werden soll (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 855 = juris, Rn. 12).

    Ob der GmbH oder dem Beklagten die bereits erstellten Rechnungen bekannt waren und sie wussten, für welche noch nicht abgerechneten anwaltlichen Tätigkeiten ein Betrag von 7.000 EUR gezahlt werden soll, ist im Hinblick auf die abstrakt vorzunehmende Abgrenzung des gesetzlichen Schriftformerfordernisses unerheblich (BGHZ 57, 53, 59 = juris, Rn. 24; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 855 = juris, Rn. 10, Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 3a RVG Rn. 16).

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10
    (a) Unter einem deklaratorischen Anerkenntnis ist ein Vertrag zu verstehen, der im Unterschied zum konstitutiven Schuldanerkenntnis den in Frage stehenden Anspruch nicht auf eine neue Anspruchsgrundlage hebt, sondern den Anspruch unter Beibehaltung des Anspruchsgrundes dadurch verstärkt, dass er ihn Einwänden des Anspruchsgegners gegen den Grund des Anspruchs entzieht (BGH, Urteil vom 10. Januar 1984 - VI ZR 64/82, NJW 1984, 799, unter II 1).

    Ein solcher Anlass besteht nur, wenn zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte geherrscht haben (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteile vom 10. Januar 1984 - VI ZR 64/82, aaO; vom 18. Mai - IX ZR 43/99, NJW 2000, 2501, unter I 1; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., § 781 Rn. 3).

  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76

    Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10
    Entzogen werden dem Anspruchsgegner solche Einwendungen und Einreden, die bei Abgabe der Erklärung bestanden und ihm bekannt waren oder mit denen er zumindest rechnete (BGHZ 69, 328, 331; BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903, Rn. 15, m.w.N.).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10
    Eine Umgehungsabsicht ist dabei nicht erforderlich, denn eine Gesetzesumgehung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits dann vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05, NJW 2006, 1006, Rn. 12, unter Hinweis auf BGHZ 110, 230, 233 f. m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05

    Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10
    Eine Umgehungsabsicht ist dabei nicht erforderlich, denn eine Gesetzesumgehung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits dann vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05, NJW 2006, 1006, Rn. 12, unter Hinweis auf BGHZ 110, 230, 233 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05

    Ansprüche des Wohnungsmieters bei Versäumung der Frist für die Abrechnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10
    Entzogen werden dem Anspruchsgegner solche Einwendungen und Einreden, die bei Abgabe der Erklärung bestanden und ihm bekannt waren oder mit denen er zumindest rechnete (BGHZ 69, 328, 331; BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903, Rn. 15, m.w.N.).
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10
    Dabei kommt es auf die Frage, ob dem Anerkenntnis unter Ziffer III. 1 der notariellen Urkunde konstitutive Wirkung zukommt, nicht an, denn es ist nicht erforderlich, dass das geltend gemachte Recht selbst urkundlich verkörpert ist (BGH, Urteile vom 13. Februar 2006 - II ZR 62/04, WM 2006, 691, Rn. 16; vom 28. Mai 2002 - XI ZR 150/01 NJW 2002, 2777, unter III; vom 12. Juli 1985 - V ZR 15/84, WM 1985, 1244, unter II 2a; Hk-ZPO/Eichele, 3. Aufl., § 592 Rn. 4).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10
    Ein solches verlangt, dass die übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, d.h. von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck kommenden Leistungswillen gestellt werden soll (BGH, Urteile vom 14. Januar 2008 - II ZR 245/06, NJW 2008, 1589, Rn. 15; vom 19. November 2008 - IV ZR 293/05, NJW-RR 2009, 382, Rn. 9).
  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

  • BGH, 13.02.2006 - II ZR 62/04

    Rechtsstellung eines an einer GmbH beteiligten stillen Gesellschafters; Pflichten

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2006 - 13 U 134/04

    Arzthaftung: Fehlgeschlagene Familienplanung einer Erstgebärenden;

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 113/02

    Prozesstrennung im Urkundenverfahren; Formularmäßige Anerkennung von anwaltlichen

  • BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06

    Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds zur Übernahme der durch den

  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 15/84

    Beweisantritt im Urkundenprozeß

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